Dashcams

Bundesgerichtshof: Dashcam als Beweismittel zulässig

Die Rechtslage war lange unklar, ob Aufnahmen von Dashcams vor Gericht zur Aufklärung von Verkehrsunfällen verwendet werden dürfen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil entschieden: Ja!
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Der BGH lässt Dashcams unter Umständen als Beweismittel zu. Der BGH lässt Dashcams unter Umständen als Beweismittel zu.
(c) dpa
Der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe hat in einem Urteil (Az. VI ZR 233/17) der Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht für zulässig erklärt. Demnach dürfen Aufnahmen der Minikameras in Fahrzeugen als Beweis­mittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen eingesetzt werden. Bedenken aus der Sicht des Datenschutzes wurden zunächst als zweitrangig bewertet. Der Grund: Unfallbeteiligte müssten sowieso Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen.

Aber: Es kommt auf den Einzelfall an

Der BGH lässt Dashcams unter Umständen als Beweismittel zu. Der BGH lässt Dashcams unter Umständen als Beweismittel zu.
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet nicht, dass ständig mit der Dashcam gefilmt werden darf. Eine permanente Aufzeichnung bleibt entsprechend nach wie vor unzulässig. Dennoch bedeute das nicht, dass diese Unzulässigkeit keinen Bestand in Zivil­prozessen habe. Es komme immer auf den Einzelfall an. Diesbezüglich müsse abgewägt werden.

Der ADAC hatte sich bereits zuvor für den Anlass entsprechende Aufnahmen als Beweismittel ausgesprochen.

Hintergrund: Revision eines Autofahrers

Ein Mann aus Sachsen-Anhalt wollte in einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam seine Unschuld beweisen. Er war mit einem anderen Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbieger­spuren seitlich kollidiert. Der Mann wollte mit den Aufnahmen aus seiner Minikamera klarstellen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen habe und seitlich auf ihn aufgefahren sei. Das wurde zuvor sowohl von Amts- als auch Landgericht in Magdeburg abgelehnt. Die Aufnahmen würden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und dürften deshalb nicht als Beweismittel herangezogen werden.

Das Urteil ist jedoch nicht das erste zugunsten der Verwendung von Dashcams bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen. Bis dato war die Rechtslage unklar. Die Gerichte hatten bisher immer unterschiedlich zum Einsatz der Kameras geurteilt. Auch das Oberlandesgericht Nürnberg hatte bereits (Az. 13 U 851/17) in einem Fall entschieden, dass Aufzeichnungen einer Dashcam in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen.

Mehr Urteile finden Sie in einer weiteren Meldung.

Minikameras erfreuen sich großer Beliebtheit

Der Begriff setzt sich aus den englischen Worten dashboard (für Armaturenbrett) und camera (Kamera) zusammen. Dashcams sind vor allem in Russland sehr weit verbreitet. Autofahrer wollen im Unfall etwas als Beweis in der Hand haben. Hierzulande nutzen nur wenige Autofahrer die Geräte, die an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett befestigt werden.

Einer Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) zufolge gehen mehr als acht von zehn Deutschen davon aus, dass die Kameras im Auto in den kommenden Jahren bei uns zum Alltag gehören werden. Rund 65 Prozent sind der Ansicht, dass sie zur Verkehrssicherheit beitragen. „Schon jetzt sind gute Dashcam-Modelle ab circa 50 Euro erhältlich und der Markt wächst stetig“, sagt Bitkom-Experte Adrian Lohse.

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