BGH-Urteil: Online-Händler muss die Matratze zurücknehmen
Laut einem Urteil des BGH müssen Online-Händler auch Matratzen zurücknehmen
picture alliance/Wolfgang Kumm/dpa
Verbraucher können eine im Internet gekaufte
Matratze auch dann noch an den Händler zurückgeben, wenn sie die
Schutzfolie schon entfernt haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe heute entschieden. Demnach gilt für Matratzen
nichts anderes als für Kleidungsstücke: Sie könnten zwar beim
Ausprobieren mit dem Körper in Kontakt kommen. Der Händler sei aber
in der Lage, die Ware so zu reinigen oder zu desinfizieren, dass sie
noch weiterverkauft werden kann. (Az. VIII ZR 194/16).
Damit bekommt ein Mann, der 2014 eine Matratze zurückgeschickt hatte, nach langem Rechtsstreit vom Händler den Kaufpreis von mehr als 1000 Euro und die Speditionskosten zurück. Der Käufer wollte die Matratze nach wenigen Tagen nicht mehr haben, hatte inzwischen aber die Schutzfolie entfernt. Der Händler weigerte sich deshalb, die Ware zurückzunehmen.
Berufung auf EuGH-Urteil
Laut einem Urteil des BGH müssen Online-Händler auch Matratzen zurücknehmen
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Der Fall, der beim Amtsgericht
Mainz seinen Ausgang nahm, hatte zwischenzeitlich sogar den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Dessen Vorentscheidung
setzten die BGH-Richter nun für die Rechtslage in Deutschland um.
Grundsätzlich können Kunden online gekaufte Dinge binnen 14 Tagen zurückschicken. Das soll ihnen die Möglichkeit geben, das Produkt so zu prüfen und auszuprobieren, wie man das normalerweise im Geschäft tun könnte. Auf einer Matratze könnte man zum Beispiel probeliegen.
Vom Widerrufsrecht gibt es aber verschiedene Ausnahmen. Nicht retournieren können Kunden laut Gesetz unter anderem versiegelte Waren, "die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde" - wie Zahnbürsten oder Lippenstifte.
Umstritten war, ob unter diese Formulierung auch Matratzen fallen. Das hängt davon ab, wie man die Vorschrift auslegt. Darüber verhandelt wurde in Karlsruhe schon 2017. Weil die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch auf eine beinahe wortgleiche EU-Richtlinie zurückgeht, hatten die BGH-Richter damals aber die Kollegen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeschaltet.
Auch Hotelgäste schlafen im selben Bett
Der EuGH meint: Eine Matratze kann auch ohne Schutzfolie zurückgegeben werden, urteilten die Richter Ende März. Sie hatten sich überlegt, dass ja auch Hotelgäste nacheinander im selben Bett schlafen. Außerdem gebe es einen Markt für gebrauchte Matratzen.
Der BGH entschied den deutschen Streit nun nach dieser Vorgabe. Der Online-Händler war 2015 und 2016 schon vor Gerichten in Rheinland-Pfalz unterlegen. Weil es zu den Matratzen unter Juristen keine einheitliche Meinung gab, hatte das Mainzer Landgericht die Revision zugelassen, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen.
Mittlerweile geht der Trend dahin, Online die Ware zu kaufen und im Geschäft abzuholen. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.