Themenspezial: Verbraucher & Service Recht

BGH: Papier­rechnung muss nicht immer kostenlos sein

Der Bundes­gerichts­hof hat erneut entschieden, dass ein Extra-Entgelt für die Zusendung einer Papier­sendung nicht grundsätzlich erlaubt ist. Eine Ausnahme bilden dabei nämlich reine Online-Verträge.
Von David Rist

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Papierrechnungen: BGH schließt sich den vorigen Urteilen an
Bild: dpa
Der Streit um Papier­rechnungen, die Kunden in Rechnung gestellt werden, geht schon eine ganze Weile. So hatte etwa Vodafone bereits im Jahr 2012 begonnen, 1,50 Euro pro zugesandter Papier­rechnung zu verlangen. Bereits damals warnten Juristen und Verbraucher­schützer davor, dass dieses Vorgehen unzulässig sei. Auch hatte der Bundes­gerichts­hof bereits zwei Mal geurteilt, dass Mobilfunkanbieter keine zusätzlichen Kosten für Papier­rechnungen verlangen dürfen. Nun bestätigte der Bundes­gerichts­hof erneut: Ein Extra-Entgelt für Zusendung einer Papier­sendung ist nicht grundsätzlich erlaubt.

Reine Online-Verträge ausgenommen

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Papierrechnungen: BGH schließt sich den vorigen Urteilen an
Bild: dpa
Denn bei reinen Online-Verträgen dürften die Mobilfunkanbieter ein Zusatz­entgelt für die Zusendung einer Papier­rechnung verlangen. Ein reiner Online-Vertrag besteht dann, wenn der Kunde seinen Rechts­verkehr mit dem Anbieter im wesentlichen über das Internet abwickelt. Das beklagte Telekommunikations-Unternehmen hatte im aktuellen Fall (Az.: III ZR 296/16) allerdings eine Klausel im Vertrag, die Entgelte auch für Verträge vorsieht, welche nicht zwangs­läufig über das Internet abgeschlossen wurden. Somit sei die vertragliche Klausel rechts­widrig, urteilten die Karlsruher Richter.

Im Fall von Vodafone entschied sich der Anbieter bereits im Dezember 2015 dazu, einige seiner Kunden ungefragt von der Papier­rechnung auf eine Online-Rechnung umzustellen. Auf Nachfrage bei der Vodafone-Pressestelle wurde uns aber versichert, dass die Zusendung einer Papierrechnung inzwischen auch für Vodafone-Mobilfunk-Kunden kostenlos ist.

Bei Telefonica ist die Papier­rechnung inzwischen ebenfalls kostenlos, wurde früher aber noch mit 1,50 Euro berechnet. Auch die Telekom scheint sich an die voran­gegangenen Urteile zu halten und verlangt keinen Aufpreis für die Umstellung auf Papier­rechnung. Zudem lässt sich die Umstellung relativ einfach per SMS vornehmen.

Verbraucher können Geld zurückfordern

Verbraucher sollten im Zweifels­fall auf ihr Recht pochen und darauf bestehen, dass Mobil­funk­anbieter Ihnen keine Gebühren für die Zusendung von Papier­rechnungen berechnen dürfen. Auch die Rück­erstattung von bereits geleisteten Zahlungen wäre laut Verbraucher­schützern möglich. Wie dabei genau vorzugehen ist, erklärt zum Beispiel die Stiftung Warentest. Das alles gilt, wie bereits erwähnt, nicht für reine Online-Verträge. Bereits in der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass sich nicht alle Anbieter an die kostenlose Papier­­rechnung halten.

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