Ratgeber

Black Friday & Co: So überleben Sie den Shopping-Marathon

Rück­wärts laufende Bestands­zähler oder Sand­uhren, in denen es schnell rieselt: So drängen Online­shops schon vor dem Black Friday zum Kauf. Und nur allzu leicht gibt der Käufer nach. Doch Preise verglei­chen lohnt sich.
Von dpa /

Black Friday und Cyber Monday stehen vor der Tür: Wer nun im Netz auf Schnäpp­chen­jagd geht, sollte nicht nur sein Wunsch­produkt möglichst genau kennen, sondern auch die übli­chen Preise dafür. Nur so lassen sich Rabatt­verspre­chen einordnen und Ange­bote verglei­chen. Am besten prüft man mit mindes­tens zwei Preis­such­maschinen, ob sich die jewei­lige Offerte nicht unter­bieten lässt, rät die Verbrau­cher­zentrale Rhein­land Pfalz.

Dazu addiert man noch die Versand­kosten, achtet auf die ange­gebene Liefer­zeit und zahlt besser nicht per Vorkasse. Wer sich zum Kauf hat drängen lassen, sollte zumin­dest im Nach­hinein den gezahlten Preis prüfen, raten die Verbrau­cher­schützer. Ist dieser zu hoch oder hat man eine viel zu lange Liefer­frist über­sehen, kann man versu­chen, den über­eilten Kauf kostenlos zu stor­nieren.

Das Wider­rufs­recht als Notnagel

Ist dies nicht möglich, bleibt immer noch das Wider­rufs­recht als Exit-Stra­tegie. Bei Online­käufen ist in der Regel der Widerruf des Kauf­vertrags bis zu 14 Tage nach Liefe­rung möglich - ohne dass ein Grund dafür ange­geben werden müsste. Aller­dings kann der Händler verein­baren, dass der Käufer die Rück­sende­kosten tragen muss.

Es kann aber auch noch andere Gründe für eine Rück­gabe geben als den Preis. Die Regio­nalen Netz­stellen Nach­haltig­keits­stra­tegien (RENN) raten, sich am besten schon vorher gründ­lich zu über­leben, ob der Neukauf eines Gerätes wirk­lich notwendig ist. Ein defektes Gerät repa­rieren zu lassen, sei etwa fast immer nach­haltiger, als ein neues Produkt zu kaufen - selbst wenn dieses ener­gieef­fizi­enter sein sollte. Black Friday: Nicht blindlings zuschlagen Black Friday: Nicht blindlings zuschlagen
Bild: dpa

Gar nicht oder gebraucht kaufen ist nach­haltiger

Auch einen Gebraucht­kauf kann man als Alter­native zum Neukauf in Erwä­gung ziehen, um Geld zu sparen und die Umwelt zu schonen, argu­mentieren die RENN weiter. Gerade bei Note­books oder Smart­phones gebe es von Herstel­lern oder großen Händ­lern Refur­bished-Programme, in deren Rahmen die Geräte rund­erneuert und meist mit Garantie wieder verkauft werden.

Note­books und Smart­phones sind übri­gens Gerä­teklassen, zu denen Händler häufig Gerä­tever­siche­rungen anbieten. Diese seien aber "alles andere als sinn­voll", warnt der Bund der Versi­cherten (BdV). Wer die Policen unter die Lupe nimmt, erkenne schnell, dass die ange­botene Absi­cherung über­flüssig sei - zumal beispiels­weise oft ein Dieb­stahl­schutz fehle oder es in der Praxis im Fall eines Dieb­stahls häufig zur Leis­tungs­verwei­gerung seitens der Versi­cherung komme.

Gerä­tever­siche­rungen lohnen sich nicht

Kritisch sei auch, dass es sich bei den Geräte- meist um Zeit­wert­versi­cherungen handelt, die nur den aktu­ellen Wert erstatten. Doch gerade bei Smart­phones sei der Wert­verfall hoch. Oben­drein sähen die Policen oft noch eine Selbst­betei­ligung vor, die sich laut BdV an der Höhe des Kauf­preises orien­tiert. Besteht eine Haus­ratver­siche­rung, sei das Smart­phone darüber zum Neuwert versi­chert - bei Raub, Einbruch- und teils sogar bei Trick­dieb­stahl.

Manchmal sind Black-Friday-Ange­bote wirk­lich günstig. Häufig aber auch nicht. Auf der zweiten Seite erläu­tern wir, wie man sich ange­sichts der vermeint­lichen Rabatt­schlacht vor Spon­tankäufen und falschen Schnäpp­chen schützt.

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