Themenspezial: Verbraucher & Service Gesetzeslage

Blau und BILDmobil: Kein Prepaid-Inhaberwechsel möglich

Prepaid-Neukunden müssen sich seit Juli mit dem Personalausweis identifizieren. Dies führt zu Problemen beim Wechsel des Inhabers einer bestehenden Prepaidkarte: Bei Blau und BILDmobil ist aktuell kein Inhaberwechsel möglich.
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Probleme beim Prepaid-Inhaberwechsel Probleme beim Prepaid-Inhaberwechsel
Bild: dpa
Die seit Juli geltende gesetz­lich vor­ge­schriebene Identi­fi­zierungs­pflicht für Prepaid­karten sollte dem Staat bessere Möglich­keiten bei der Ver­brechens­be­kämpfung geben. Ab­ge­sehen von diversen Start­schwierig­keiten bei der Um­setzung der Ver­pflichtung führt das Gesetz nun auch zu Problemen bei Be­stands­kunden.

Bislang war der Wechsel des Inhabers einer Prepaidkarte meist recht einfach möglich. Viele Provider hielten dafür ein spezielles Formular bereit. Dieses füllten der alte und der neue Inhaber gemeinsam aus und sandten es unterschrieben an den Provider. Der neue Inhaber übernahm alle Rechte und Pflichten an dem Vertrag und erhielt vom alten Inhaber die SIM mit einem gegebenenfalls vorhandenen Rest­gut­haben.

Doch dieses Prozedere ist aktuell zumindest bei Blau und bei BILDmobil nicht möglich, wie teltarif.de von Betroffenen erfuhr.

Die bisherige Praxis beim Prepaid-Inhaberwechsel

Probleme beim Prepaid-Inhaberwechsel Probleme beim Prepaid-Inhaberwechsel
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Für einen Prepaid-Inhaberwechsel gibt es viele gute Gründe: Werden Kinder geschäfts­fähig oder volljährig, ist es sinnvoll, die gegebenenfalls schon seit Jahren genutzte Prepaidkarte von den Eltern auf das Kind zu übertragen. Auch beim Verkauf einer Prepaidkarte ist ein offizieller Inhaberwechsel notwendig, damit der alte Inhaber nicht zur Rechenschaft gezogen wird, sollte der neue Inhaber damit eine Straftat planen oder begehen.

Ganz ohne Formular war bislang der Prepaid-Inhaberwechsel beim Tod des bisherigen Inhabers möglich: Die Erben mussten lediglich die Sterbeurkunde oder den Erbschein beim Provider vorlegen, dann wurde die Prepaidkarte samt Guthaben auf die Erben übertragen. Doch selbst das ist nun offenbar nach der Gesetzesänderung zu einem Problem geworden.

Blau: Auch im Todesfall momentan keine Übertragung möglich

Rund eine Woche nach Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Identifizierungspflicht schrieb uns ein Leser:

Am 30.6.2017 [...] ist meine Mama unter tragischen Umständen verstorben. Sie hat mit Papa eine Prepaid-Blau (vorher simyo) benutzt. Papa möchte diese nun natürlich alleine weiternutzen (die Nummer kennen alle gemeinsamen Kontakte seit Jahren). Sterbeurkunde und Papas Ausweiskopie war alles bei mir und [ich] wollte [es] an Blau schicken. Die Kontoverbindung für Aufladungen und Prepaid-Pakete läuft ja auch schon immer auf Papa. Auch [die] Adresse ändert sich vorerst nicht. [...] Keine Möglichkeit zur Änderung.

Der Kunde hatte zuvor mit dem Support-Chat von Blau Kontakt aufgenommen, Teile des Chatprotokolls liegen unserer Redaktion vor. Darin sagt der Kundenservice-Mitarbeiter klipp und klar, dass seit dem 1. Juli "bedauerlicherweise" keine "Besitzerwechsel" mehr möglich sind. Wir fragten bei Telefónica nach und erhielten folgende Antwort:

Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Durch die Änderung des § 111 TKG sind wir als Tele­kommuni­kations­an­bieter seit 01.07.2017 verpflichtet, die Identität von Prepaid-Kunden mithilfe der genauen Kontrolle eines Aus­weis­dokuments festzustellen, bevor wir diesen unsere Mobil­fun­kdienst­leistung anbieten dürfen. Dies gilt sowohl bei Neu­registrierungen eines Startersets wie auch im Rahmen einer In­haber­änderung bei einer Bestandskarte. Für diese beiden Abläufe sind jedoch technisch unterschiedliche Lösungen notwendig. Natürlich werden wir auch weiterhin Bestandskunden die Möglichkeit geben, ihren Prepaid-Vertrag auf eine andere Person umzuschreiben, können dies aber aktuell aus technischen Gründen noch nicht anbieten. Die Fachabteilungen arbeiten mit Hochdruck an einer technischen Umsetzung für diesen Prozess, so dass wir auch diesen Kundenwunsch schnellstmöglich wieder erfüllen können. Bis dahin bitten wir um Verständnis und etwas Geduld.

Weiterer Fall bei BILDmobil noch ungeklärt

Wenige Tage später erhielten wir folgende E-Mail einer Leserin, die Kundin bei BILDmobil ist:

Ich wollte kürzlich meine BILDmobil-SIM-Karte auf den Namen meiner Tochter umschreiben lassen. Meine Tochter ist seit Ende Juni volljährig. BILDmobil behauptet, dass das aus technischen Gründen nicht möglich ist. Das verstehe ich nicht, vor zwei Jahren konnte eine andere BILDmobil-SIM-Karte, die auf den Namen meines Mannes registriert war, problemlos auf den Namen meiner anderen Tochter umgeschrieben werden.

In der E-Mail der BILDmobil-Kundenbetreuung heißt es:

Bedauerlicherweise ist es aus technischen Gründen nicht mehr möglich eine Namensänderung bzw. Stammdatenänderung durchzuführen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Die E-Mail enthält weder einen Hinweis auf die seit Juli geltende Identifizierungspflicht noch einen Hinweis darauf, ob die Vorschrift irgendwann auch einmal für Bestands­kunden umgesetzt wird. teltarif.de hat beim BILDmobil-Dienstleister Vodafone um eine Stellungnahme gebeten - diese steht noch aus.

Bis zu einer Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtung für Bestands­kunden bleibt den Betroffenen also nichts weiter übrig, als die Prepaidkarte stillschweigend unter dem Namen des bisherigen Besitzes weiter zu nutzen.

Anfang Juli haben wir übrigens getestet, wie die Prepaid-Identifizierung an der Aldi-Kasse durchgeführt wird.

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