Blitzer

Blitzer-Apps: Von der Umgehung der Radarfalle zum Rechtsfall

Bereits das betriebsbereite Mitführen ist strafbar
Von Marleen Frontzeck-Hornke

App warnt vor Blitzern App warnt vor Blitzern
Bild: dpa
In der Urlaubszeit wird es nicht nur voll auf der Autobahn, auch die Blitzer und Radarfallen haben Hochkonjunktur auf den deutschen Straßen. Da ist es doch gerade für den ein oder anderen Besitzer eines Internet-fähigen Handys oder Smartphones recht praktisch, sich eine sogenannte Blitzer-App herunterzuladen. Diese App ist in der Lage den Fahrer unterwegs vor den Blitzern zu warnen. Der Nutzer einer solchen App muss aber an dieser Stelle vorsichtig sein, da diese - wie auch die bekannten Radarstörgeräte - nicht zulässig sind. Dies wurde im Gesetzestext der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 23 Abs. 1b entsprechend vermerkt. Dort heißt es wortwörtlich: "(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

75 Euro und vier Punkte in Flensburg

App warnt vor Blitzern App warnt vor Blitzern
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Somit ist bereits das betriebsbereite Mitführen einer solchen Blitzer-App auf dem jeweiligen mobilen Endgerät strafbar. "Der Nutzer muss dabei mit einer Strafe von einmalig 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen - sofern dieser erwischt wird", sagt der Fachanwalt für IT-Recht Hagen Hild im Interview mit teltarif.de. Bei vorsätzlicher Begehung kann die Behörde das Bußgeld sogar noch erhöhen.

Jedoch meint Hild, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, wenn nur der Beifahrer die App nutzt oder auf seinem Smartphone betriebsbereit mitführt. Es ist aber keine Lösung, einfach dem Beifahrer sein Smartphone mit der App zu überlassen - das führt nicht dazu, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, weil der Fahrer auch in diesem Fall ein Radarwarngerät betriebsbereit mitführt. "In vielen Fällen ist die Mitführung eines solchen App ein rechtlicher Verstoß, selbst wenn diese nur heruntergeladen, aber nicht genutzt wird", sagt Hagen Hild.

Welche rechtliche Möglichkeit hat die Polizei bei Verdacht?

Allerdings hat die Polizei keine rechtliche Möglichkeit den Fahrer aufzufordern, sein Handy herauszugeben - hierfür müssten schon entsprechende Beweise vorliegen oder der Fahrer bzw. Mitfahrer wurde auf frischer Tat erwischt, erklärt Rechtsanwalt Hild. Generell gilt dabei: Sollte die Polizei ohne fundierten Tatverdacht das Handy sehen oder gar konfiszieren wollen, sollte das jeweilige Gerät nicht einfach herausgegeben werden und im Notfall rechtlicher Beistand verlangt werden.

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