BNetzA: Auslands-Tarife mit Einwahlgebühr weiter erlaubt
BNetzA äußert sich zu Besonderheiten bei EU-regulierten Auslandstelefonaten
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Seit 15. Mai hat die EU die Gebühren für Auslandstelefonate gedeckelt - dass trotzdem Kostenfallen bleiben, hat teltarif.de bereits berichtet. Interessant war auch die Aussage der BNetzA, dass die tariflichen Obergrenzen ebenfalls für Call-by-Call-Telefonate gelten. teltarif.de hat allerdings Beispiele für Call-by-Call-Tarife entdeckt, die zu europäischen Zielen im 5-Minuten-Takt abrechnen. Bei einer Verwendung derartiger Vorwahlnummern müssen also - auch wenn das Telefonat nur wenige Sekunden dauert - mindestens fünf Minuten bezahlt werden. Wir wollten von der BNetzA wissen, ob dies rechtens ist.
In unserer Berichterstattung zum Start der regulierten Tarife für Auslandstelefonate hatten wir außerdem darauf hingewiesen, dass Ethno-Discounter ein ganz eigentümliches Preismodell haben: Diverse Provider bieten in manche EU-Länder einen günstigeren Minutenpreis als innerhalb Deutschlands, verlangen dafür aber einen einmaligen Zusatzbeitrag von bis zu 15 Cent pro Anruf. Dies hat zur Folge, dass diese Tarife insbesondere für seltene und dafür längere Telefonate ins Ausland attraktiv sind, nicht aber für häufige kurze Gespräche. Auch hierzu wollten wir von der BNetzA erfahren, ob derartige Tarife nach der neuen EU-Regulierung weiter angeboten werden dürfen.
Call by Call: Abrechnung im 5-Minuten-Takt
BNetzA äußert sich zu Besonderheiten bei EU-regulierten Auslandstelefonaten
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Bei der Durchforstung der Call-by-Call-Tarife zu Zielen im Ausland ist den Tarifexperten von teltarif.de aufgefallen, dass es mit der 01030 beispielsweise einen Anbieter gibt, der zu diversen Zielen im Ausland laut aktueller Preisliste im 5-Minuten-Takt abrechnet. Es ist zu diesen Zielen im Ausland also gar nicht möglich, ein Telefonat von weniger als einer Minute zu führen, das wie von der EU gefordert maximal 22,61 Cent inklusive Mwst. pro Minute kostet. Denn selbst wenn man weniger als eine Minute telefoniert, könnte die 01030 aufgrund des 5-Minuten-Takts für das Telefonat rein theoretisch gleich bis zu 1,13 Euro berechnen. In der Praxis verlangt die 01030 zu EU-Zielen momentan maximal 19 Cent inkl. Mwst. pro Minute, was dann 95 Cent pro Anruf bis zu einer Anruflänge von 5 Minuten ergibt.
Die europäischen Ziele, bei denen die 01030 im 5-Minuten-Takt abrechnet, sind die Mobilfunknetze von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern - also in tatsächlich alle EU-Staaten. Zum Phänomen des 5-Minuten-Takts schreibt die BNetzA:
In den Vorschriften zur Intra-EU-Kommunikation finden sich keine Taktungsvorgaben. Die Preisobergrenzen beziehen sich wie [...] bereits dargelegt auf den Minutenpreis, welcher im regulierten Tarif 0,19 Euro netto nicht überschreiten darf.Das heißt also, dass bei der 01030 und anderen Anbietern ein derartiger Mehr-Minuten-Takt legal ist und berechnet werden darf. Verbraucher sollten sich also gut überlegen, ob ein derartiger Tarif für ihr Telefonie-Verhalten passend ist. Nach Recherchen der teltarif.de-Redaktion haben die Call-by-Call-Marken der Starcomm/atellio-Gruppe übrigens ihre Preise bis heute nicht wirksam an die EU-Vorgaben angepasst. Für einige Vorwahlen liegen uns allerdings Preisanpassungen zum 21. Mai vor - also mit sechs Tagen Verspätung. Grundsätzlich sollte man bei der Nutzung von Call by Call stets aufmerksam auf die vor dem Telefonat verpflichtend geschaltete Tarifansage hören.
Ethno-Discounter: Einmalige Zusatzgebühr pro Telefonat
In unserem letzten Bericht hatten wir die Tarife von Ortel Mobile, Lebara und Lycamobile beispielhaft erwähnt und bei der BNetzA angefragt, ob derartige Tarife für Auslands-Telefonate mit einer Kombination aus Minutenpreis und einmaligem Einwahl-Entgelt weiterhin legal sind. Die BNetzA schreibt dazu:
Grundsätzlich gilt die Preisobergrenze pro Minute; d.h. dass der anfallende Preis die Höchstgrenze von 0,19 Euro ab der ersten Minute nicht übersteigen darf. Regelungen zu etwaigen Pauschalen zum Verbindungsaufbau (set-up fees) finden sich zwar nicht unmittelbar in der Verordnung, jedoch geben die vom GEREK veröffentlichen Leitlinien hierüber Auskunft. Insoweit sind set-up fees zwar zulässig, jedoch darf der Preis den Gesamtpreis, bestehend aus set-up fee und erster Minute, die Preisobergrenze von 0,19 Euro ebenfalls nicht überschreiten.
Anbieter für VoIP, Callback, Callthrough usw. mit Sitz im Ausland
Gegenüber der Bundesnetzagentur haben wir das Problem aufgeworfen, dass es zahlreiche Anbieter für VoIP, Callback, Callthrough oder Roaming-SIM-Lösungen gibt, die Telefonate zwischen EU-Ländern anbieten, aber ihren Unternehmenssitz nicht in der EU haben und sich darum möglicherweise nicht an die EU-Vorgaben gebunden fühlen. Die BNetzA sagt dazu:
Im Zusammenhang mit International Roaming – das heißt der Nutzung eines ausländischen Mobilfunknetzes – gilt für Roaming in der EU/EEA die Roaming-Verordnung. Diese ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Nutzung ihres inländischen Tarifs im EU-Ausland wie zu Hause. Die Vorschriften zur intra-EU-Kommunikation gelten für nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste mit Kommunikation aus dem Mitgliedstaat des inländischen Anbieters des Verbrauchers zu einer Festnetz- oder Mobilfunknummer des nationalen Nummerierungsplans eines anderen Mitgliedstaats. Die Vorschrift ist insoweit technologieneutral und zielt auf das Angebot des Anbieters, jedoch nicht auf den Sitz des Unternehmens ab.Auf unsere Frage, ob die BNetzA die Einhaltung aller EU-Vorgaben zu Roaming und Auslandstelefonaten bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU überhaupt kontrollieren kann, schreibt die Behörde:
Die Bundesnetzagentur überwacht den Markt genau und setzt die Regelungen zur Intra-EU-Kommunikation in Deutschland durch, nicht nur bei Verbraucherbeschwerden, sondern auch von Amts wegen. Des Weiteren beobachtet die Bundesnetzagentur ab dem 15.05.2019 die Preisentwicklungen für regulierte Intra-EU-Kommunikation zum Zweck der Berichterstattung an die Europäische Kommission.