Frequenz-Kompass

BNetzA bereitet Frequenz-Verteilung nach 2020 vor

Ende 2020 laufen einige Lizenzen für UMTS-Frequenzen aus, gleichzeitig drängen neue Dienste und Anbieter auf den Markt. Die BNetzA beginnt nun damit, die Neuvergabe der Frequenzen vorzubereiten.
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Für die Realisierung von Mobilfunk-Dienstleistungen vergibt die Bundesnetzagentur im Auftrag des Staates Funkfrequenzen an die Netzbetreiber. Die Vergabe ist in der Regel an diverse Bedingungen geknüpft und wird mit einer Auktion geregelt, in der die Interessenten meist hohe Beträge für die Lizenzen entrichten müssen. Die letzte große Vergabe-Runde war im Jahr 2015 (teltarif.de-Zusammenfassung der Ergebnisse), und in der Regel ist die Vergabe zeitlich befristet. Nach Ablauf der Lizenz-Nutzungsrechte fallen diese an den Staat zurück und werden erneut vergeben.

Die BNetzA schaut nun bereits voraus auf das Jahr 2020, denn da wird es wieder einen größeren Einschnitt bei der Frequenz-Verteilung geben. Ende 2020 laufen einige momentan für UMTS vergebenen und fleißig genutzten Frequenzspektren im 2-GHz-Bereich an den Staat zurück.

Digitale Infrastruktur: Neue Dienste drängen ins Netz

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Darum hat die BNetzA heute einen Frequenz-Kompass [Link entfernt] veröffentlicht, der sich mit der Nutzung von Funkfrequenzen nach 2020 beschäftigt. Dieser kann von allen Interessenten bis zum 30. September gegenüber der BNetzA kommentiert werden. "Der Frequenz-Kompass gibt Gelegenheit, sich frühzeitig in die Überlegungen der Bundesnetzagentur einzubringen", äußerte BNetzA-Präsident Jochen Homann in einer heutigen Mitteilung.

Bereits im April dieses Jahres gab es eine öffentliche Anhörung zur Untersuchung der fusionsbedingten Frequenzverteilung im 2-GHz-Band nach dem Zusammenschluss von o2 und E-Plus. Noch im Lauf dieses Jahres sollen Eckpunkte zur "bedarfsgerechten Bereitstellung von Frequenzen" erarbeitet werden.

Laut der BNetzA geht es um den "weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen", neue Funkfrequenzen sollen für innovative Anwendungen bereitgestellt werden - dies ist eine klare Anspielung auf den 5G-Standard, der auf LTE folgt. 5G wird momentan standardisiert und wird in technischer Hinsicht deutlich mehr als nur Telefonie und Internet-Surfen beinhalten.

Neue Anbieter und Anwendungen, die eine dauerhafte Vernetzung per Mobilfunk benötigen, drängen auf den Markt und fordern ein Frequenzspektrum. Die BNetzA nennt exemplarisch Industrie 4.0, automatisiertes Fahren, Internet der Dinge sowie Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M). Auf der einen Seite muss die BNetzA den bisherigen Netzbetreibern ein gewisses Spektrum sichern, andererseits soll sie als Hüterin des Wettbewerbs auf der Infrastruktur- und der Diensteebene potenziellen Neueinsteigern eine Chance geben. Auch die Interessen von Diensteanbietern und virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNO) seien zu berücksichtigen.

In unserer nachfolgenden Meldung Diese Frequenzen werden 2020 neu vergeben werfen wir einen genaueren Blick auf den Frequenz-Kompass und berichten über die Erfordernisse der Frequenzverteilung nach 2020. Einen Überblick über die aktuelle Frequenzverteilung finden Sie hier: Mobilfunkfrequenzen der Netzbetreiber im Überblick.

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