BNetzA will Handel mit verbotener China-Hardware stärker kontrollieren
Chinesische Produkte in Deutschland nicht immer zugelassen
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Viele elektronische Produkte sind in China zu einem Bruchteil des deutschen Verkaufspreises erhältlich. Gleichzeitig etablieren sich immer mehr Handelsplattformen, die Produkte für den chinesischen Markt auch in Deutschland anbieten: Das Problem dabei ist allerdings, dass die Nutzung vieler Geräte in Deutschland gar nicht erlaubt ist.
Die BNetzA hat darum heute bekannt gegeben, dass sie besser mit den zuständigen chinesischen Behörden zusammenarbeiten möchte, um beispielsweise Funkstörungen in Deutschland zu unterbinden. Doch um welche Geräte handelt es sich?
Bessere Zusammenarbeit zwischen deutschen und chinesischen Behörden
Chinesische Produkte in Deutschland nicht immer zugelassen
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Im grenzüberschreitenden Online-Handel stößt die Marktüberwachung offenbar immer wieder auf nichtkonforme Produkte, also Geräte, die in Deutschland für den Betrieb nicht zugelassen sind. Laut der Bundesnetzagentur handelt es sich dabei beispielsweise um Babyphones, Funkmikrofone oder drahtlose Funkkopfhörer. Diese funken oft auf Frequenzbereichen, die in Deutschland und Europa dem Polizeifunk und dem Flugzeugfunk vorbehalten sind.
Um gegen den Vertrieb derartige Produkte nach Deutschland und Europa besser vorgehen zu können haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die BNetzA eine vertiefte Kooperation mit dem in der Volksrepublik China für die Marktüberwachung von Verbraucherprodukten zuständigen Ministerium AQSIQ sowie mit den regionalen Behörden Zhejiang CIQ und Hangzhou CIQ erörtert.
Im Rahmen eines Fachaustausches haben die chinesischen Gastgeber der deutschen Delegation das "Nationale Zentrum zur Qualitätsrisikokontrolle von Produkten im grenzüberschreitenden Onlinehandel" präsentiert. Für den Herbst dieses Jahres ist ein Gegenbesuch der chinesischen Behörde bei der BNetzA in Deutschland geplant, um den begonnenen Austausch fortzuführen. In Zukunft soll es einen Austausch von "Risikodaten" zwischen China und Deutschland geben. Damit sind beispielsweise in der EU verwendete Funkfrequenzen gemeint, die nicht von Consumer-Geräten verwendet oder durch diese gestört werden dürfen.
Alibaba muss mitmachen
Kooperationen zwischen staatlichen Stellen können allerdings so gut wie wirkungslos sein, wenn Online-Händler die Vorgaben nicht umsetzen. Die deutschen Regulierer haben darum mit dem chinesischen Online-Händler Alibaba einen Austausch vereinbart, damit in Deutschland und Europa nicht zugelassene Produkte künftig von der Alibaba-Verkaufsplattform entfernt werden.
Darüber hinaus soll es für chinesische Hersteller von Produkten zur drahtlosen Audioübertragung ein Informationsblatt geben. Dieses Blatt informiert die Hersteller über die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Gerät EU-konform ist und in die Europäische Union exportiert werden darf.
Was nichtkonforme Produkte in Deutschland anrichten können, haben wir in diesem Bericht zusammengefasst: Ladegeräte, Kopfhörer & mehr - diese Produkte verursachen Funkstörungen.