Urteil

Telekom darf ausbauen: VG Köln weist Klage gegen Vectoring-Beschluss ab

Die Hoffnung der Wettbewerber, mit einer Klage den Ausbau des Nahbereiches der Vermittlungsstellen mit VDSL Vectoring aufhalten zu können, war vergebens. Das Gericht hat die Klage heute abgewiesen.
Von Thorsten Neuhetzki

VG Köln weist Klage zu VDSL Vectoring im Nahbereich ab VG Köln weist Klage zu VDSL Vectoring im Nahbereich ab
Foto: Telekom
Die Hoffnungen der Wettbewerber, den Einsatz von VDSL Vectoring im Nahbereich der Vermittlungsstellen noch aufhalten zu können, war groß und doch vergebens. Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat heute die Klagen der Wettbewerber nach einer Anhörung abgewiesen und dem im Spätsommer vergangenen Jahres ergangenen Beschluss der BNetzA stattgegeben. (Aktenzeichen: VG Köln 9 K 7870/16; 9 K 8589/16; 9 K 8633/16; 9 K 8634/16; 9 K 8635/16)

Bei dem Verfahren ging es um den Plan der Telekom, im Nahbereich der 7900 Vermittlungsstellen VDSL Vectoring mit bis zu 100 MBit/s einzusetzen. Bislang ist das nicht zulässig und maximal 50 MBit/s möglich. Der Vorgang betrifft insgesamt etwa 6 Millionen Haushalte. Für die Wettbewerber bedeutet das, dass sie ihre bereits installierte VDSL-Technik zum Teil zurückbauen müssen. Auch ist aus ihrer Sicht ein echter Glasfaserausbau nicht mehr so attraktiv.

Gericht gab BNetzA weitgehend recht

Die Telekom hatte diese Ausbaupläne unter anderem mit dem Breitbandziel der Bundesregierung begründet. Um die Pläne umsetzen zu können, hatte die Telekom sogar eine Ausbauverpflichtung abgegeben. Das Gericht sah diese Verpflichtung und den geplanten flächendeckenden Ausbau als entscheidend an. In ländlichen Gebieten werde sich der NGA-Anteil (Next Generation Access) im Nahbereich um 60 Prozent verbessern, in den Städten dagegen um acht Prozent, teilte die Telekom mit.

Auch die Abwehrrechte der Wettbewerber, die schon in bestimmten Regionen intensiv ausgebaut haben, sah das Gericht als ausreichend an. Die Wettbewerber waren der Auffassung, dass diese Hürden zu hoch sind, um den Ausbau der Telekom in einzelnen Ortsnetzen abzuwehren.

Letzter maßgeblicher Kritikpunkt der Wettbewerber waren die ihnen angeboten Ersatzprodukte, die sie als unzureichend bewertenten. Hier sagte das Gericht nach Angaben von Prozessbeobachtern, dass die neuen Vorleistungsprodukte gleichwertig zu einem direkten TAL-Produkt sein müssen. Die konkreten Rahmenbedingungen und Konditionen könnten jedoch in einem nachgelagerten Verfahren durch ein Verfahren bei der BNetzA festgelegt werden.

Die Bundesnetzagentur verfüge laut Gericht bei ihrer Entscheidung über ein Regulierungsermessen, das sie im vorliegenden Fall fehlerfrei ausgeübt habe. Der Regulierer habe zu Recht davon ausgehen können, dass den Wettbewerbern über verschiedene Ersatzprodukte ausreichende Alternativen für den Zugang zur Teilnehmer-Anschlussleitung zur Verfügung stünden.

Sie habe einerseits berücksichtigen dürfen, dass sich die Telekom zu einer weitgehend flächendeckenden Erschließung aller Haushalte in den Nahbereichen mit schnellen Breitbandanschlüssen verpflichtet habe. Dies führe zu positiven Effekten für den Breitbandausbau.

Erste Stellungnahmen

VG Köln weist Klage zu VDSL Vectoring im Nahbereich ab VG Köln weist Klage zu VDSL Vectoring im Nahbereich ab
Foto: Telekom
Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur sagte nach Bekanntwerden des Urteils: "Das Gericht hat unsere Vectoring-Entscheidung bestätigt. Wir haben eine ausgewogene und angemessen Entscheidung für die Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen getroffen und liefern rechtssichere Rahmenbedingungen für Wettbewerber. Damit bringen wir den flächendeckenden Breitbandausbau entscheidend voran."

Freude auch bei der Telekom: "Die Deutsche Telekom begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für den glasfaserbasierten Vectoring-Ausbau auch im Nahbereich. Wir hoffen nun auf eine baldige Entscheidung im Standardangebotsverfahren, um dann schnell mit dem Ausbau beginnen zu können."

Der Wettbewerber EWE, der als einer der größten Gegner des BNetzA-Beschlusses gilt, zeigte sich erwartungsgemäß enttäuscht. "Heute hat der nachhaltige Breitbandausbau in Deutschland einen herben Dämpfer erhalten. Der Weg, den die Bundesnetzagentur eingeschlagen hat, ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Leider teilt das Gericht unsere Auffassung, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur eindeutig rechtswidrig ist und außer Vollzug gesetzt werden muss, nicht. Wir lassen uns aber nicht beirren und halten an unserer Klage unbeirrt fest", sagt Michael Heidkamp, Vorstand Markt der EWE AG.

Von weiteren Wettbewerbern und ihren Verbänden lag uns zum Er­scheinungs­zeitpunkt dieses Artikels noch keine Reaktion vor.

Das Verfahren um VDSL Vectoring im Nahbereich hatte sich über zwei Jahre hingezogen. Die wichtigsten Fakten hatten wir zum "zweijährigen Jubiläum" zusammengestellt. Ganz vorbei ist das ganze aber noch nicht: Die Kammer hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Mehr zum Thema VDSL Vectoring