Reguliert

BNetzA: Portierungs-Gebühr für Handy-Nummer muss sinken

Eine Portie­rung der Handy-Nummer zu einem anderen Provider kostet Geld. Die BNetzA hat nun klar­gestellt: Die Gebühren sind zu hoch und müssen gesenkt werden.
Von

Portierung: Gebühren sollen sinken Portierung: Gebühren sollen sinken
Bild: teltarif.de
Seit dem 1. November 2002 ist die Möglich­keit zur Rufnum­mern­portie­rung für Handy-Nummern verpflich­tend vorge­schrieben. Sie hat dazu geführt, dass kein Handy-Kunde bei einem Wechsel seines Anbie­ters die bishe­rige Rufnummer mehr verliert.

Seither sind fast 17 Jahre ins Land gegangen - doch an einer Sache hat sich nichts geän­dert: Für eine Portie­rung verlangen die Provider immer noch ordent­lich Gebühren, und zwar unter­einander sowie vom Kunden. Dabei kann es bei Mobil­funk-Discoun­tern vorkommen, dass vom neuen Anbieter nur ein Teil der tatsäch­lichen Gebühren wieder als Begrü­ßungs­geschenk gutge­schrieben wird.

Die tatsäch­liche Höhe der Gebühren hat die Bundes­netz­agentur nun aller­dings von Amts wegen über­prüft.

Abge­senktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) ange­ordnet

Portierung: Gebühren sollen sinken Portierung: Gebühren sollen sinken
Bild: teltarif.de
Die Bundes­netz­agentur hat nach eigenen Angaben ein Entgelt von Voda­fone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Handy­nummer gegen­über Mobil­funk­diens­tean­bietern erhoben wurde. Gleich­zeitig wurde von der Behörde ein abge­senktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) ange­ordnet.

Wohl­gemerkt: In diesem Fall geht es nicht um die Portie­rungs­gebühr, die Voda­fone einem Kunden für den Vorgang in Rech­nung gestellt hat, sondern einem anderen Provider. Inter­essant ist, nach welchen Krite­rien die BNetzA die Höhe des Entgelts beur­teilt hat: Das ange­ordnete Entgelt wurde anhand eines euro­päischen Preis­vergleichs ermit­telt. Die BNetzA hat Voda­fone frei­gestellt, für die Leis­tung auch ein nied­rigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.

Der Entschei­dung kommt laut der Behörde eine Signal­wirkung für alle anderen Mobil­funk­anbieter zu. Denn die Entgelte aller am Markt tätigen Provider seien nun "anhand der nunmehr ermit­telten Preis­ober­grenze" zu bemessen.

Auch Portie­rungs­gebühren für Kunden sollen sinken

Die Bundes­netz­agentur bleibt aber nicht bei diesem Schritt stehen, denn sie sieht einen direkten Zusam­menhang zwischen den Gebühren, die die Anbieter unter­einander erheben und den Entgelten, die an die Kunden weiter­gegeben werden. Als nächstes wird die BNetzA also auch die Portie­rungs­gebühren prüfen, die von Kunden kassiert werden, und in diesem Bereich gege­benen­falls regu­lierend einschreiten.

Nach der jetzigen Entschei­dung zu den Gebühren zwischen den Anbie­tern dürften laut der Behörde infol­gedessen auch bei den Entgelten für Kunden "deut­liche Absen­kungen zu erwarten sein".

Ein Sonder­fall bleibt die Rufnum­mern­portie­rung beim Wechsel der Mobil­funk­marke inner­halb derselben Firma: Hier muss zwar keine Portie­rung durch­geführt werden, die Provider machen es kosten­pflichtig meis­tens doch - gewähren dann aber keine Bonus-Gutschrift.

Mehr zum Thema Rufnummern-Portierung