BNetzA überprüft Regulierung der "Letzten Meile"
Regulierung der Letzten Meile: Kupfer wird unwichtiger, Glasfaser wird wichtiger
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Obwohl es mittlerweile zahlreiche Netzbetreiber für (V)DSL- und Glasfaser-Anschlüsse gibt, hat die Telekom in vielen Anschlussbereichen nach wie vor ein Quasi-Monopol und wird darum von der BNetzA reguliert. In regelmäßigen Abständen überprüft die BNetzA allerdings, inwieweit die Regulierung gelockert oder vielleicht sogar verschärft werden sollte.
Heute hat die Behörde darum Eck- und Diskussionspunkte für die künftige Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfaseranschlussnetz, der "Letzten Meile", veröffentlicht.
Anhörungstermin noch im Juli
Regulierung der Letzten Meile: Kupfer wird unwichtiger, Glasfaser wird wichtiger
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Im Rahmen einer derartigen Überprüfung der Regulierung wird beispielsweise definiert, welche angebotenen Produkte der Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Dabei stehen die Vorleistungsmärkte wie der Zugang zur "Letzten Meile" im Fokus.
Sofern eine weitere Regulierung notwendig ist, werden dem marktbeherrschenden Unternehmen (also der Telekom - aber nicht nur...) in einem weiteren Schritt Regulierungsverpflichtungen auferlegt. Solche Maßnahmen können laut einer Mitteilung der Behörde etwa eine Zugangsverpflichtung, ein Diskriminierungsverbot oder die Regulierung der Entgelte betreffen. Die Regulierungsverpflichtungen bilden dann die Grundlage für konkrete Zugangs- oder Entgeltentscheidungen.
Im Entwurf einer Marktanalyse für den Zugang zur "Letzten Meile" vom 27. Mai hat die BNetzA festgestellt, dass die Telekom und die mit ihr verbundenen Unternehmen nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfügen. Daher müsse die BNetzA in einem zweiten Schritt nun eine Entscheidung darüber treffen, ob sie die der Telekom bislang auferlegten Verpflichtungen beibehält, ändert oder widerruft - oder ihr vielleicht sogar neue Verpflichtungen auferlegt.
Dazu soll am 12. Juli eine öffentlich mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer 3 in Bonn stattfinden. Diese Anhörung soll der Vorbereitung eines Entscheidungsentwurfes dienen, der dann zur nationalen Konsultation veröffentlicht wird.
Kupfer unwichtiger, Glasfaser wichtiger
In dem Dokument mit Eck- und Diskussionspunkten [Link entfernt] befinden sich einige interessante Details. Die BNetzA geht davon aus, dass mit Abschluss des VDSL-Vectoring-Ausbaus im Jahr 2020 die Wichtigkeit der Regulierung kupferbasierter Techniken abnehmen wird.
Gleichzeitig wird die BNetzA vermehrt ein Auge auf den FTTH-/FTTB-Ausbau werfen, die dortige Marktsituation analysieren und gegebenenfalls regulierend eingreifen. Auch die TV-Kabelnetze sollen "aufgrund des indirekten Wettbewerbsdrucks" zukünftig zum "Markt 3a für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen" gerechnet werden. Dies dürfte eine unverhohlene Anspielung auf den möglicherweise bevorstehenden Zusammenschluss der TV-Kabelnetze von Unitymedia und Vodafone sein.
Interessant ist auch ein Hinweis in dem Dokument, dass die Entgeltregulierung für das Vorleistungsprodukt BNG-VULA (bisher Layer-2-Bitstrom) in der bisherigen Ausgestaltung - Genehmigungspflicht und Überprüfung anhand des Missbrauchsmaßstabs - nicht fortgeführt werden könne. Denn die BNetzA sei nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2018 (Az. 6 C 4/17) nicht befugt, in einer auf § 13 TKG gestützten Regulierungsverfügung, mit der sie die Entgelte für Zugangsleistungen eines marktbeherrschenden Unternehmens gemäß § 30 TKG der Genehmigungspflicht nach Maßgabe des § 31 TKG unterwirft, zugleich Methoden und Maßstäbe der Entgeltberechnung mit bindender Wirkung für nachfolgende Entgeltgenehmigungsverfahren festzulegen. Zudem sehe das Gesetz die Kombination zwischen dem weniger strengen Missbrauchsmaßstab und dem eingriffsintensiveren Verfahren der Genehmigungspflicht nicht vor.
Es stelle sich damit die Frage, ob der BNG-VULA - wie bisher der Layer-2-Bitstrom - einer Genehmigungspflicht unterworfen werden soll oder eine nachträgliche Entgeltregulierung mit bzw. ohne Anzeigepflicht ausreichen könnte. Letzteres dürfte den Telekom-Wettbewerbern kaum schmecken. Dabei ist laut der Behörde zu berücksichtigen, dass nach dem Entwurf der Marktfestlegung das Kupfer-VULA-Produkt einen Preisanker für Glasfaserprodukte bildet. Außerdem können man darüber nachdenken, den bisherigen Zugang zu Kabelleerrohren zu erweitern.