Router gehackt: Stadt muss Telefonate nicht bezahlen
Überhöhte Rechnungen nach Einbruch in Router
Bild: Eisenhans - Fotolia.com
Offenbar gibt es immer noch Verbraucher, Behörden und Firmen, die ihre eigenen Router schlecht absichern. teltarif.de hatte in den vergangenen Jahren mehrfach über das Problem berichtet. Hacker verschaffen sich Zugang zu einem schlecht gesicherten Router mit Telefonie-Funktion und führen darüber - oft in den Nachtstunden - hunderte oder tausende Telefonate, meist ins Ausland, um eine hohe Rechnung zu generieren.
Die BNetzA schreitet nach Bekanntwerden derartiger Fälle meist ein und sorgt dafür, dass die horrende Rechnung nicht bezahlt werden muss. Nun war offenbar sogar eine Stadtverwaltung davon betroffen.
Diese Fälle sind in den vergangenen Wochen passiert
Überhöhte Rechnungen nach Einbruch in Router
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Den Namen der Stadt nennt die BNetzA zwar nicht, aber offenbar sind über den Anschluss einer Stadtverwaltung Anfang 2019 innerhalb von zehn Stunden unbemerkt über 5000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern initiiert worden. Insgesamt seien in diesem Fall beinahe 59 000 Gesprächsminuten mit einem Schaden von mehreren tausend Euro generiert worden.
Doch die Stadt war nicht der einzige Geschädigte: In einem anderen Fall wurden zu Lasten von verschiedenen Endkunden über 600 000 Verbindungsminuten zu über 1500 ausländischen Rufnummern und sogar Satellitenrufnummern generiert. Diese Verbindungen hätten dabei einen Gesamtschaden über 200 000 Euro verursacht.
In einem dritten Fall wurden über die Anwahl von vier ausländischen Rufnummern über Call-by-Call-Verbindungen am ersten Januarwochenende Verbindungskosten in Höhe von 24 000 Euro verursacht. Einem weiteren Verbraucher wurden offenbar für die über den gehackten Router ausgelöste Anwahl ausländischer Rufnummern innerhalb von 24 Stunden über 10 000 Euro in Rechnung gestellt.
So reagiert die Bundesnetzagentur
"In allen Fällen hat die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidung verhindert, dass die betroffenen Verbraucher und Endkunden die ihnen entstandenen Kosten bezahlen müssen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Auch die Netzbetreiber werden durch das zusätzliche Auszahlungsverbot geschützt. Wichtig ist dabei, dass die Netzbetreiber uns frühzeitig informieren und Geldflüsse bis zur behördlichen Entscheidung einfrieren."
In mehreren Fällen habe die BNetzA Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sowie Auszahlungsverbote erlassen. Ein derartiges Auszahlungsverbot soll sicherstellen, dass zwischen den beteiligten Netzbetreibern keine Auszahlungen missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte vorgenommen werden.
Um die eigenen Telefonanlagen und Router vor Angriffen zu schützen, empfiehlt die Bundesnetzagentur mehrere Vorsichtsmaßnahmen. Die Systeme sollten mit individuellen und sicheren Passwörtern abgesichert werden. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Ratgeberseite So finden Sie ein sicheres Passwort. Darüber hinaus sollte der Kunde grundsätzlich nicht benötigte Zielrufnummern (z.B. Auslandsnummern, Sonderrufnummern) im Router sperren. Bestimmte Rufnummernarten wie Sonderrufnummern kann man außerdem beim Netzbetreiber netzseitig sperren. Außerdem ruft die BNetzA dazu auf, regelmäßig und unverzüglich nach Herstellerfreigabe die Software der Endgeräte zu aktualisieren. Schließlich sollten Verbraucher regelmäßig ihre Rechnung auf Auffälligkeiten überprüfen und gegebenenfalls reklamieren.
Ein sicheres und nicht zu erratendes Passwort ist heutzutage unerlässlich. Doch wie sicher ist Ihres - und wurde es vielleicht schon mal irgendwo geklaut, veröffentlicht und missbraucht? Diverse Portale geben darüber Auskunft.