Bundesnetzagentur

Ladegeräte, Kopf­hörer & mehr: Diese Produkte verursachen Funkstörungen

6000 mal hat die BNetzA vergangenes Jahr Funkstörungen festgestellt. Hätte sie nicht beim Import schon Produkte aus dem Verkehr gezogen, wären es wohl deutlich mehr gewesen.
Von Thorsten Neuhetzki

Drahtlose Ladegeräte aus China sind in Ordnung - aber nur mit CE-Zeichen Drahtlose Ladegeräte aus China sind in Ordnung - aber nur mit CE-Zeichen
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
An 19 verschiedenen Standorten in Deutschland hat die Bundesnetzagentur mobile Messwagen stehen, die bei Funk­störungen ausrücken. Dabei waren es im vergangenen Jahr weniger Radio­störungen aber mehr Störungen von WLAN- und Mobilfunk­netzen, die der Behörde gemeldet wurden. Ausgelöst werden diese auch durch nicht zugelassene Geräte. Damit es dazu erst gar nicht kommt, zieht die Bundesnetzagentur Produkte aus dem Verkehr - teils schon beim Vertrieb.

Wie der Regulierer jetzt bekannt gab, hat man im vergangenen Jahr bei 537 Anbietern und Händlern im Internet Angebote beendet, weil die Produkte Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können. Insgesamt ging es dabei um etwa 986 000 Geräte - jedes von ihnen wohl eine mögliche Störungsquelle.

Nutzer sollten auf das CE-Zeichen achten

Drahtlose Ladegeräte aus China sind in Ordnung - aber nur mit CE-Zeichen Drahtlose Ladegeräte aus China sind in Ordnung - aber nur mit CE-Zeichen
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
"Ein steigender Anteil der Produkte, die wir aus dem Verkehr ziehen müssen, stammt aus China", sagt der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. "Die Produkte können Funkstörungen verursachen und dürfen in der EU nicht vertrieben und betrieben werden. Auffällig oft entsprechen sogenannte FM Transmitter nicht den Anforderungen." Die Bundesnetzagentur empfiehlt, beim Kauf von Geräten darauf zu achten, dass diese CE-gekennzeichnet sind.

Unter den 986 000 Geräten, deren Vertrieb über das Internet gesperrt wurde, befanden sich 744 000 FM-Transmitter. Die Geräte dienen den Nutzern dazu, ein Audiosignal etwa von einem Smartphone oder MP3-Player an ein Radio zu übertragen. Dazu werden die normalen Radiofrequenzen genutzt. Zulässig sind die Geräte jedoch nur mit einer minimalen Sendeleistung, bei der das Signal oftmals nur wenige Meter weit reicht. Die aus dem Verkehr gezogenen Geräte nutzen nach Angaben der BNetzA zum Beispiel unzulässig hohe Sendeleistungen oder falsche Frequenzen.

Ferner wurde der Vertrieb für 201 000 Funkkopfhörer wegen der Nutzung sicherheitsrelevanter Funkfrequenzen und für 21 000 Drohnen wegen "erheblicher administrativer Mängel" gesperrt. Mit geringerem Anteil waren zum Beispiel Handfunkgeräte, QI-Wireless-Ladegeräte, Funksteckdosen und Ultraschallgeräte betroffen.

Enge Zusammenarbeit mit dem Zoll

Die Bundesnetzagentur arbeitet bei der Marktüberwachung intensiv mit dem Zoll zusammen, der bei der Einfuhr auffällige Produkte feststellt. Von den Zollbehörden kamen 2016 über 10 000 Meldungen über verdächtige Warensendungen, die insgesamt rund 270 000 Geräte umfassten. Nach Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur konnte in 88 Prozent dieser Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt werden, da die Produkte den Anforderungen nicht genügten.

Mehr Details zu den Funkstörungen, die die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr untersuchte, lesen Sie in unserer Meldung vom Freitag. Insgesamt wurden 6000 Störungen untersucht.

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