Dementi

BNetzA: Noch keine Entscheidung über Netzqualität gefallen

Wenn die Presse etwas berichtet, müssen betrof­fene Pres­sespre­cher demen­tieren. Sei es, weil es wirk­lich nicht stimmt oder weil noch nichts entschieden ist.
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Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass Berichte über 30 Millionen Bußgeld gegen o2 "reine Spekulation" seien. Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass Berichte über 30 Millionen Bußgeld gegen o2 "reine Spekulation" seien.
Foto: Picture Alliance / dpa
Wir hatten über Speku­lationen über eine Strafe gegen Telefónica o2 von „bis zu 30 Millionen Euro“ wegen Nicht­erfül­lung der Ausbau­auflagen berichtet. Das Timing der Meldung des Manager-Maga­zins war natür­lich perfekt gewählt, da im Faschings/Karne­valtrubel sowohl die Zentrale der BNetzA in Bonn am Rhein, als auch die wich­tige Filiale in Mainz nicht besetzt sind.

Am Ascher­mitt­woch...

Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass Berichte über 30 Millionen Bußgeld gegen o2 "reine Spekulation" seien. Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass Berichte über 30 Millionen Bußgeld gegen o2 "reine Spekulation" seien.
Foto: Picture Alliance / dpa
Am Ascher­mitt­woch erreichte uns eine Stel­lung­nahme aus Bonn: „In Ihrem Beitrag "o2: 30 Millionen Strafe wegen mangelndem Netz­ausbau?" schreiben Sie, dass Sie zu der Meldung im Manager Magazin bei uns nach­gefragt hätten. Dazu kann ich Ihnen mitteilen: Das ist reine Speku­lation. Eine Entschei­dung über mögliche weitere Maßnahmen wurde noch nicht getroffen. Es gilt weiterhin, dass wir im Rahmen einer Gesamt­betrach­tung über die Erfül­lung der Versor­gungs­auflage entscheiden werden und prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.“

Soweit die Stel­lung­nahme der Bundes­netz­agentur. Auf deutsch gesagt: „Nicht genaues weiß man nicht.“

Aus der Luft gegriffen oder ganz anders?

Die Speku­lation könnte völlig aus der Luft gegriffen sein und es gibt gar keine Strafe gegen o2. Wahr­schein­licher ist, dass es eine Maßnahme der der Bundes­netz­agentur gibt, viel­leicht ein nied­rigerer Betrag als die 30 Millionen. Oder es gäbe eine Auflage, wie sie beispiels­weise schon in Brasi­lien oder Ägypten wirkungs­voll einge­setzt wurde: Dort wurde dem Netz­betreiber unter­sagt, neue Kunden „anzu­schließen“, bevor nicht bestimmte Auflagen beim Netz­ausbau erfüllt wurden.

Das wäre in Deutsch­land ein Novum und mögli­cher­weise soft­ware­mäßig nicht einfach umzu­setzen oder zu kontrol­lieren. Denn diese Einschrän­kung beträfe neben dem säumigen Netz­betreiber auch seine Service-Provider und Discounter, die dann ausbaden müssten, dass ihr Liefe­rant nicht schnell genug ausrei­chend Netz ausge­baut hat. Es könnte aber auch den notwen­digen Druck erzeugen, schnellst­möglich für Netz­abde­ckung zu sorgen. Die Service-Provider müssten, soweit möglich, solange andere Netz­betreiber-Ange­bote promoten. Bestehende Verträge bekämen einen neuen Wert und könnten von Inhaber/Nutzer A auf Inhaber/Nutzer B umge­schrieben werden, anstatt einer Kündi­gung.

Wohl­gemerkt, das war genauso speku­lativ. Streng genommen müsste dann die Bundes­netz­agentur viel­leicht auch den anderen Netz­betrei­bern eine „Strafe“ aufbrummen, weil im Detail nicht alle Ausbau-Forde­rungen erfüllt wurden.

Ausbau verein­fachen

Auf die Politik steigt der Druck, durch einfa­chere Verwal­tungs­vorschriften und Geneh­migungs­verfahren zahl­reiche Hürden für den Ausbau aus dem Weg zu räumen. Wieder­verwend­bare Muster­geneh­migungen oder mehr geneh­migungs­freie Anlagen könnten den Ausbau auch beschleu­nigen.

Bleibt eine sicher rich­tige Aussage: „Es bleibt span­nend.

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