BNetzA: Noch keine Entscheidung über Netzqualität gefallen
Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass Berichte über 30 Millionen Bußgeld gegen o2 "reine Spekulation" seien.
Foto: Picture Alliance / dpa
Wir hatten über Spekulationen über eine Strafe gegen Telefónica o2 von „bis zu 30 Millionen Euro“ wegen Nichterfüllung der Ausbauauflagen berichtet. Das Timing der Meldung des Manager-Magazins war natürlich perfekt gewählt, da im Faschings/Karnevaltrubel sowohl die Zentrale der BNetzA in Bonn am Rhein, als auch die wichtige Filiale in Mainz nicht besetzt sind.
Am Aschermittwoch...
Die Bundesnetzagentur teilt mit, dass Berichte über 30 Millionen Bußgeld gegen o2 "reine Spekulation" seien.
Foto: Picture Alliance / dpa
Am Aschermittwoch erreichte uns eine Stellungnahme aus Bonn: „In Ihrem Beitrag "o2: 30 Millionen Strafe wegen mangelndem Netzausbau?" schreiben Sie, dass Sie zu der Meldung im Manager Magazin bei uns nachgefragt hätten. Dazu kann ich Ihnen mitteilen: Das ist reine Spekulation. Eine Entscheidung über mögliche weitere Maßnahmen wurde noch nicht getroffen. Es gilt weiterhin, dass wir im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über die Erfüllung der Versorgungsauflage entscheiden werden und prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.“
Soweit die Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Auf deutsch gesagt: „Nicht genaues weiß man nicht.“
Aus der Luft gegriffen oder ganz anders?
Die Spekulation könnte völlig aus der Luft gegriffen sein und es gibt gar keine Strafe gegen o2. Wahrscheinlicher ist, dass es eine Maßnahme der der Bundesnetzagentur gibt, vielleicht ein niedrigerer Betrag als die 30 Millionen. Oder es gäbe eine Auflage, wie sie beispielsweise schon in Brasilien oder Ägypten wirkungsvoll eingesetzt wurde: Dort wurde dem Netzbetreiber untersagt, neue Kunden „anzuschließen“, bevor nicht bestimmte Auflagen beim Netzausbau erfüllt wurden.
Das wäre in Deutschland ein Novum und möglicherweise softwaremäßig nicht einfach umzusetzen oder zu kontrollieren. Denn diese Einschränkung beträfe neben dem säumigen Netzbetreiber auch seine Service-Provider und Discounter, die dann ausbaden müssten, dass ihr Lieferant nicht schnell genug ausreichend Netz ausgebaut hat. Es könnte aber auch den notwendigen Druck erzeugen, schnellstmöglich für Netzabdeckung zu sorgen. Die Service-Provider müssten, soweit möglich, solange andere Netzbetreiber-Angebote promoten. Bestehende Verträge bekämen einen neuen Wert und könnten von Inhaber/Nutzer A auf Inhaber/Nutzer B umgeschrieben werden, anstatt einer Kündigung.
Wohlgemerkt, das war genauso spekulativ. Streng genommen müsste dann die Bundesnetzagentur vielleicht auch den anderen Netzbetreibern eine „Strafe“ aufbrummen, weil im Detail nicht alle Ausbau-Forderungen erfüllt wurden.
Ausbau vereinfachen
Auf die Politik steigt der Druck, durch einfachere Verwaltungsvorschriften und Genehmigungsverfahren zahlreiche Hürden für den Ausbau aus dem Weg zu räumen. Wiederverwendbare Mustergenehmigungen oder mehr genehmigungsfreie Anlagen könnten den Ausbau auch beschleunigen.
Bleibt eine sicher richtige Aussage: „Es bleibt spannend.