Prüfungsergebnis

BNetzA: Telekom StreamOn verstößt teilweise gegen Netzneutralität (Update)

Die BNetzA hat den StreamOn-Tarif der Telekom geprüft und Verstöße gegen die Netzneutralität festgestellt. Die Telekom hat nun zwei Wochen Zeit, hierzu Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen.
Von

BNetzA fordert Änderungen bei StreamOn BNetzA fordert Änderungen bei StreamOn
Bild: dpa
Bereits kurz nach dem Start von StreamOn der Telekom regte sich erste Kritik gegen die Option, bei der das über diverse Streamingdienste verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusiv-Datenvolumen des Mobilfunktarifs angerechnet wird. Von Beginn an stand der Vorwurf im Raum, die Telekom verstoße mit StreamOn gegen die Netzneutralität. Mitte Mai hatte darum die Bundesnetzagentur ein Anhörungsverfahren gestartet.

Am Freitag hat die BNetzA der Telekom das Ergebnis dieser Anhörung mitgeteilt und heute die Redaktion von teltarif.de darüber in Kenntnis gesetzt. Das Zero-Rating-Angebot als solches ist nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig. In einigen Punkten verstößt die Zubuchoption "StreamOn" allerdings gegen die Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming.

Bei diesen Punkten muss die Telekom nachbessern

BNetzA fordert Änderungen bei StreamOn BNetzA fordert Änderungen bei StreamOn
Bild: dpa
Unzulässig ist laut der Bundesnetzagentur bei der StreamOn-Option vor allem die Reduzierung der Datenübertragungsrate bei Videostreaming, die in einem bestimmten Tarif angewendet wird, und zwar im "Tarif L". Die Telekom darf laut der Behörde die Streaming-Qualität zwar reduzieren oder dies bleibenlassen, muss dabei aber Video- und Musik-Dienste gleich behandeln. Eine abweichende Behandlung der Medientypen verstößt nach Auffassung der BNetzA gegen das Gebot der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Der Grundsatz der Netzneutralität sichere, "dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Startups".

Außerdem kritisiert die Bundesnetzagentur den Umgang der Telekom mit den Roaming-Vorgaben bei StreamOn. Entgegen der Roaming-Verordnung könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit StreamOn nicht wie im Inland nutzen und vom Roam-Like-at-Home-Prinzip profitieren. Während im Inland das Datenvolumen der StreamOn-Dienste unbegrenzt sei, werde bei der Nutzung im EU-Ausland das durch StreamOn genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta-Tarifs abgezogen.

Die Bundesnetzagentur hat der Telekom nun zwei Wochen Zeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen und "Abhilfe zu schaffen". Wenn die Telekom innerhalb der gesetzten Frist ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt "die zur Einhaltung der Verpflichtung erforderlichen Maßnahmen anordnen".

Was ist mit Vodafone Pass?

Nach dieser Entscheidung erkundigte sich teltarif.de nach dem StreamOn-Konkurrenten Vodafone Pass, dessen Rechtskonformität momentan ebenfalls von der BNetzA geprüft wird.

Ein Sprecher der Behörde teilte uns mit, dass das Prüfungsergebnis zu Vodafone noch nicht vorliege. Die BNetzA prüfe derartige Angebote nicht vorab, sondern immer erst, wenn sie auf den Markt kommen. Die Prüfung nehme eine gewisse Zeit in Anspruch, bei StreamOn dauerte die Prüfung rund fünf Monate.

Update 16:10 Uhr: Reaktionen von Telekom und anderen

Die Telekom will nun prüfen, wie man "mit der Rechtsauffassung und den Forderungen der Bundesnetzagentur umgehen" werde. "Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur Zero-Rating grundsätzlich nicht in Frage stellt", erklärte das Unternehmen. Die Telekom stehe für das offene und freie Internet. "Bei StreamOn ist entscheidend: Jeder Anbieter von Musik- oder Videostreaming kann bei uns unproblematisch Partner werden und die Partner müssen uns auch nicht bezahlen. Es gibt keine Diskriminierung." StreamOn sei attraktiv für Verbraucher und für die Anbieter von Streamingdiensten.

Die Grünen im Bundestag kritisierten die Grundsatz-Entscheidung, das "Zero-Rating" nicht grundsätzlich zu untersagen. "Wir hätten uns eine insgesamt sehr viel deutlichere Entscheidung des Beirats der Agentur gewünscht", erklärte der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz. Es handele sich "bei dem gesamten Angebot der Telekom um einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität". Die Bevorzugung weniger Partnerdienste, die sich nur wenige große Anbieter leisten könnten, gehe direkt zu Lasten von Mitbewerbern, der Wettbewerbsvielfalt und der Verbraucher. Ende des Updates.

Erst Anfang Oktober hatte die Telekom wieder neue Dienste bei StreamOn integriert.

Mehr zum Thema StreamOn

Mehr zum Thema Zero-Rating