Gegen Piraten

Gesetz gegen doppelte Glasfaserkabel?

Ein Gesetz sollte den Netzausbau beschleunigen, führte aber zum Gegenteil, weil die Telekom "günstig" eigene Kabel parallel verlegte und kommunale oder neue Anbieter in Bedrängnis brachte.
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Wenn ein Anbieter ein Loch gräbt, haben andere Anbieter das Recht, eigene Kabel hineinzulegen. Das könnte sich jetzt ändern. Wenn ein Anbieter ein Loch gräbt, haben andere Anbieter das Recht, eigene Kabel hineinzulegen. Das könnte sich jetzt ändern.
Foto: Deutsche Telekom
Wir hatten schon darüber berichtet, dass eine an sich gut gemeinte Idee, bei Bauarbeiten immer ein Glasfaserkabel dazulegen zu dürfen, um den digitalen Netzausbau anzuschieben, am Ende für Frust und sogar für Nicht-Ausbau sorgte.

Das gut gemeinte Gesetz

Das geht so: Ende 2016 war das sogenannte "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) in Kraft getreten. Dort erlaubt Paragraf 77i, dass ein Telekommunikationsunternehmen bei öffentlich teilfinanzierten Bauarbeiten stets das Recht hat, ein "eigenes" Glasfaserkabel mitzuverlegen.

Gemeint war damit beispielsweise der Bau eines Abwasserkanals oder einer unterirdischen Stromleitung. Das sind Projekte, bei denen sowieso "gebuddelt" wird. Da wäre es doch sinnvoll gewesen, gleich die Kabel für schnelles Internet mit dazu zu verlegen.

Gesetz zweckentfremdet?

Wenn ein Anbieter ein Loch gräbt, haben andere Anbieter das Recht, eigene Kabel hineinzulegen. Das könnte sich jetzt ändern. Wenn ein Anbieter ein Loch gräbt, haben andere Anbieter das Recht, eigene Kabel hineinzulegen. Das könnte sich jetzt ändern.
Foto: Deutsche Telekom
In der Praxis wurde dieser Paragraf aber immer öfters "zweckentfremdet". Selbst wenn ein (kleines) Unternehmen oder eine Gemeinde mit staatlichen Fördergeldern nach langen Verhandlungen ein eigenes Glasfaserkabel verlegen wollten, konnte ein Konkurrent sein eigenes Glasfaserkabel einfach in den gerade aufgebuddelten Graben daneben legen und sparte so einen wesentlichen Teil der Grabungskosten. In vielen Fällen war dieser Konkurrent die Deutsche Telekom.

In einem Fall, in Linkenheim-Hochstetten (bei Karlsruhe in Baden-Württemberg) [Link entfernt] holte die Deutsche Telekom sogar die Bundesnetzagentur "zu Hilfe" und bekam das Recht, ein eigenes Kabel "daneben" legen zu dürfen.

In einem anderen Fall wurde die hessische Stadt Wiesbaden von der Bundesnetzagentur dazu gezwungen [Link entfernt] , die Telekom ein zweites Glasfaserkabel verlegen zu lassen. Eine ähnliche Aktion der Telekom im baden-württembergischen Karlsdorf schaffte es sogar in die Satireshow des NDR-Fernsehens "Extra 3" - unter der Rubrik realer Irrsinn.

Infrastruktur Wettbewerb

Doch man kann es auch anderes sehen: "Das ist Infrastruktur Wettbewerb" sagt die Telekom und hat damit im Prinzip recht. Nur werden dadurch allzu oft wertvolle Steuergelder "versenkt", weil sich gerade in kleinen Orten zwei parallele Infrastrukturen gar nicht rechnen können. Andersrum war die Verlegung für die Deutsche Telekom erst dann "wirtschaftlich" geworden, weil die hohen Grabungskosten zwischen zwei Unternehmen (z.B. Gemeinde oder alternativer Anbieter und der Telekom) geteilt werden konnten.

Das führte dann regelmäßig zum Zusammenbruch der "Kalkulation" bei den "neuen" Anbietern, die davon ausgegangen waren, "alleine" da zu sein. Ist ja auch naheliegend: Wo die Deutsche Telekom am Ende dann doch schnelles Internet liefern konnte, blieben die Kunden bei dem bekannten und gewohnten Anbieter, mit dem sie in der Regel gute Erfahrungen hatten. Ein Wechsel zu einem "neuen" Anbieter ist immer ein gewisses Abenteuer, weil man nie sicher sein kann, ob die Umschaltung von Leitung und Telefonnummer und die Rechnungsstellung und Kundenbetreuung wirklich reibunglos und möglichst unterbrechungsfrei klappt.

Schön länger hatten sich die Glasfaser-Unternehmen, die im Wettbewerb zur Deutschen Telekom tätig sind, darüber beklagt, dass so am Ende gar nichts passiere, weil jeder Anbieter, durch schlechte Erfahrungen vorsichtig geworden, erst einmal "auf den anderen" warte.

Gesetzänderung gegen "Piraterie"

Nun soll eine erneute Änderung im Telekommunikationsgesetz genau diese "Piraterie" verhindern. Das berichtet das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL auf seiner Online-Seite, dem - nach eigenen Angaben - ein Entwurf des neuen TKG bereits vorliegt. Die Gesetzesänderung wird bei den Verbänden wie VATM, BREKO oder Buglas sicher auf Zustimmung stoßen.

Künftig würde dann der "Erstverlegende" dazu verpflichtet, zwar andere Anbieter auf seine beleuchtete oder unbeleuchtete Glasfaser drauf zu lassen, zu "marktüblichen" Preisen, wobei die Bundesnetzagentur als "Schiedsrichter" im Spiel bleibt, wenn man sich über den Preis nicht einigen kann.

Diese Kabel würden aber dem "Erstverleger" gehören und der behalte die "Hoheit" über seine Kabel.

Ob die Telekom danach künftig "schneller" Glasfaser "erstverlegt", wenn vor Ort noch nichts liegt oder ob sie künftig eher bei den Mitverlegern deren Leistungen in Teilen oder komplett einkaufen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

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