Gut gemeint

Private Netzbetreiber fordern Revision des DigiNetz-Gesetzes

Eigentlich sollten Synergien genutzt werden: Kabel verlegen, wenn sowieso gebuddelt wird. Nur keiner traut sich mehr, weil es die eigene Kalkulation verschütten kann.
Von

Wieder melden sich die privaten Netzanbieter in Deutschland zu Wort. Kern ihrer aktuellen Kritik ist das Ende 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz (DigiNetzG). Das müsse schnellstmöglichst überarbeitet werden, denn es würde in der Praxis vielfach den Glasfaserausbau in der Fläche torpedieren, anstatt ihn voranzubringen.

In seiner aktuellen Fassung behindere das Gesetz, was den Glasfaserausbau in Deutschland eigentlich beschleunigen sollte, und verhindere so in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte.

Wenn einer baut, freut sich der Zweite

Wer zuerst buddelt, muss damit rechnen, dass ihm die Konkurrenz ein Kabel dazu legt und die Kalkulation verdirbt. Wer zuerst buddelt, muss damit rechnen, dass ihm die Konkurrenz ein Kabel dazu legt und die Kalkulation verdirbt.
Foto: M-Net, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Die ursprüngliche Idee des Gesetzes war: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten oder bei Neubauten oder bei der Verlegung von Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, soll die Gelegenheit genutzt werden können, damit bei dieser Gelegenheit kostengünstig Glasfaserleitungen mitverlegt werden können.

Was vernünftig klingt, sorgt in der Praxis für Probleme. Das Gesetz werde in seiner aktuellen Form vielfach dazu "missbraucht", Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit sogenannten "Überbau" oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen werden und genau aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird. Der Effekt trete besonders auf, weil es dafür öffentliche Mittel gebe. Wird die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit auf Mitverlegung genutzt, wird das Geschäftsmodell des ursprünglich ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert, vielfach sogar unmöglich gemacht, so die Klage.

Schwierige Kalkulation mit Unbekannten

Ein Beispiel: Anbieter A plant eine Glasfaserversorgung und kalkuliert 1 Million Euro Kosten für Graben, Verlegen und Kauf der notwendige Kabel und Vermittlungs-Technik. A schätzt, dass 1000 Kunden sein Angebot annehmen und rechnet, dass die Kosten nach 2 Jahren wieder drin sein sollen. Also müsste er 41,66 Euro pro Kunde und Monat einnehmen. Sobald die Bagger anrollen und das Loch gegraben haben, muss Anbieter A den Konkurrenten B mitverlegen lassen, der dafür nur einen Bruchteil der Kosten hat. Jetzt muss Anbieter A aber damit rechnen, dass von den 1000 angepeilten Kunden nur noch 500 zu ihm kommen werden. Ergo müssten 500 Kunden jeweils knapp 70 oder 80 Euro pro Monat zahlen, damit die Kalkulation noch stimmt. Zwar müsste Mitverleger B an A für die Mitnutzung auch etwas zahlen, aber weit weniger, als wenn B "als Erster" selbst gegraben hätte. Also kann B viel günstiger "anbieten" und "A" erst recht die Kunden abjagen.

Warum diese Beschwerden nicht aus der Luft gegriffen sind, lesen Sie auf Seite 2.

nächste Seite:

Mehr zum Thema Glasfaser