Breitbandausbau

BREKO: Neues TKG soll auch Glasfaser regulieren

Der Bundes­verband Breit­band­kommu­nika­tion (BREKO) möchte, dass auch der Zugang via Glas­faser von der Netz­agentur kontrol­liert wird.
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Jähr­lich lädt der Bundes­verband Breit­band­kommu­nika­tion (BREKO) zu einem Sommer-Presse-Work­shop ein. Die Zahl der Themen geht nicht aus, trotz "Sommer­loch".

Der Verband reprä­sentiert nach eigenen Angaben den Groß­teil der deut­schen Fest­netz­wett­bewerber, wobei der Schwer­punkt auf "Breit­band" liegt. Beim VATM (Verband der Anbieter von Tele­kommu­nika­tions- und Mehr­wert­diensten sind auch Service-Provider, Dienst­leister und Mobil­funk­netz­betreiber (wie z.B. Voda­fone) mit dabei. Der Buglas (Bundes­verband Glas­faser) hat ähnliche Ziele wie der BREKO mit dem eindeu­tigen Schwer­punkt Glas­faser. Regel­mäßig stehen die Verbände unter­einander in Kontakt, oft werden Pres­seer­klärungen mitein­ander abge­stimmt.

BREKO: 334 Mitglieds­unter­nehmen

Zurück zum BREKO: 334 Mitglieds­unter­nehmen hat der Verband, wovon 193 Netz­betreiber sind und davon wiederum 80 Stadt­werke, die hier und da nicht nur Strom, Wasser, Gas oder Abwasser im Programm haben, sondern auch die Tele­kommu­nika­tion, also Telefon, Internet und teil­weise sogar TV-Ange­bote über Koax­kabel oder das Internet.

Dr. Stephan Albers ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der 334 Mitgliedsunternehmen hat Dr. Stephan Albers ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der 334 Mitgliedsunternehmen hat
Foto: BREKO
Der BREKO hat seinen Sitz in Berlin, verfügt aber auch über Büros in Bonn und Brüssel, weil viele Regu­lierungs­themen in Bonn, Berlin oder in Brüssel entschieden oder vorbe­reitet werden. Drei Arbeits­kreise beschäf­tigen sich bei BREKO mit Glas­faser, Regu­lierung und der Technik. Fünf Projekt­gruppen beraten über Gebäu­denetz­werke, inno­vative Verle­getech­niken, dem Verbands­rechen­zentrum, der Vorrats­spei­cherung und der Stan­dardi­sierung des Endpunktes bei Glas­faser in das Haus oder die Wohnung (FTTH). Geleitet wird der Verband von einem 12-köpfigen Vorstand, dem ein 10-köpfiger Beirat zur Seite steht.

Und ewig wird das TKG novel­liert

Seitdem es das Tele­kommu­nika­tions­gesetz (TKG [Link entfernt] ) gibt, wird es geän­dert, oder wie das im Jargon heißt "novel­liert". Aktu­eller Auslöser ist der Euro­päische Kodex für elek­troni­sche Kommu­nika­tion (EKEK oder englisch European Elec­tronic Commu­nica­tions Codex, kurz EECC). Der ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 19.12.2020 im deut­schen TKG umge­setzt sein.

Schon im Februar ging ein "Eckpunkte-Papier" an das deut­sche Wirt­schafts­minis­terium, die vermut­lich bis zum Herbst 2019 einen Refe­renten-Entwurf [Link entfernt] vorlegen wollen. Den könnte das Bundes­kabi­nett im Früh­jahr 2020 beschließen, danach ginge es zu Bundestag und Bundesrat viel­leicht im Sommer/Herbst 2020.

Im Gesetz sollen Punkte wie das Wege­recht (bisher gere­gelt im DigiNetzGesetz), die Frage der Grund­stücks- und Gebäu­denut­zung bei der Verle­gung oder Nutzung von Breit­band­kabeln, die Planungs­tools und Karto­graphie (Wo gibt es Netz, so sind die Funk­löcher?), ferner die Frage der symme­trischen Regu­lierung ("wie du mir so ich Dir", "Glei­ches Recht für alle, auch die Telekom?"), die Vergabe von Frequenzen (wie gerade die erfolgte "5G-Verstei­gerung") und der Verbrau­cher­schutz behan­delt werden sollen. Neu darin ist die Regu­lierung der Glas­faser­netze. Die soll nicht so strikt verlaufen, wie bisher beim Kupfer, wo die Telekom bekannt­lich eine unbe­strit­tene Markt­macht hat.

Auch im neuen TKG wird die Bundes­netz­agentur die Aufsicht und die Schieds­rich­terfunk­tion haben. Die Agentur stellt "Markt­beherr­schung" fest. Das "markt­beherr­schende" Unter­nehmen (meist die Telekom) muss per "Verpflich­tungs­zusage" ein "Open-Access-Angebot" machen, andere Anbieter ihr Netz nutzen lassen. Kommt es zum Streit, ist die Netz­agentur gefragt.

Märkte für den Zugang

Beim Markt "für den lokalen Zugang zum Teil­nehmer­anschluss" wurde bisher von der Regu­lierung nur der "sach­lich rele­vante Markt unter­sucht. Ein Beispiel: Eine Tele­fonge­sell­schaft X möchte den Kunden A anschließen, dort liegen aber nur (Kupfer-)Kabel der Telekom. Also muss die Telekom der Gesell­schaft X diese Leitungen zu fest­gelegten Preisen vermieten. Längst aber gibt es auch Koaxial-Leitungen ("Besseres Kupfer") und inzwi­schen auch Glas­faser mögli­cher­weise von anderen Anbie­tern, wofür eben­falls Rege­lungen zu finden sind.

Unter räum­lichen Markt versteht man derzeit die gesamte Bundes­repu­blik. Deut­licher: Für Klein-Pose­muckel-Süd gelten dabei die glei­chen Regeln wie für Düssel­dorf am Seestern.

Das könnte sich irgend­wann aber auch einmal ändern. Dann wären regio­nale Spiel­regeln denkbar, wobei es viele lokale Markt­beherr­scher geben könnte, die dann regu­liert werden müssten. Stär­kerer Wett­bewerb in den Ballungs­zentren könnte güns­tigere Preise, als auf dem Land ergeben, was poli­tisch oft nicht gewollt ist.

Auf der zweiten Seite geht es um den Kunden­zugang und viele neue und alte Begriffe.

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