BREKO: Neues TKG soll auch Glasfaser regulieren
Jährlich lädt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zu einem Sommer-Presse-Workshop ein. Die Zahl der Themen geht nicht aus, trotz "Sommerloch".
Der Verband repräsentiert nach eigenen Angaben den Großteil der deutschen Festnetzwettbewerber, wobei der Schwerpunkt auf "Breitband" liegt. Beim VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten sind auch Service-Provider, Dienstleister und Mobilfunknetzbetreiber (wie z.B. Vodafone) mit dabei. Der Buglas (Bundesverband Glasfaser) hat ähnliche Ziele wie der BREKO mit dem eindeutigen Schwerpunkt Glasfaser. Regelmäßig stehen die Verbände untereinander in Kontakt, oft werden Presseerklärungen miteinander abgestimmt.
BREKO: 334 Mitgliedsunternehmen
Zurück zum BREKO: 334 Mitgliedsunternehmen hat der Verband, wovon 193 Netzbetreiber sind und davon wiederum 80 Stadtwerke, die hier und da nicht nur Strom, Wasser, Gas oder Abwasser im Programm haben, sondern auch die Telekommunikation, also Telefon, Internet und teilweise sogar TV-Angebote über Koaxkabel oder das Internet.
Dr. Stephan Albers ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der 334 Mitgliedsunternehmen hat
Foto: BREKO
Der BREKO hat seinen Sitz in Berlin, verfügt aber auch über Büros in Bonn und Brüssel, weil viele Regulierungsthemen in Bonn, Berlin oder in Brüssel entschieden oder vorbereitet werden. Drei Arbeitskreise beschäftigen sich bei BREKO mit Glasfaser, Regulierung und der Technik. Fünf Projektgruppen beraten über Gebäudenetzwerke, innovative Verlegetechniken, dem Verbandsrechenzentrum, der Vorratsspeicherung und der Standardisierung des Endpunktes bei Glasfaser in das Haus oder die Wohnung (FTTH). Geleitet wird der Verband von einem 12-köpfigen Vorstand, dem ein 10-köpfiger Beirat zur Seite steht.
Und ewig wird das TKG novelliert
Seitdem es das Telekommunikationsgesetz (TKG [Link entfernt] ) gibt, wird es geändert, oder wie das im Jargon heißt "novelliert". Aktueller Auslöser ist der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation (EKEK oder englisch European Electronic Communications Codex, kurz EECC). Der ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 19.12.2020 im deutschen TKG umgesetzt sein.
Schon im Februar ging ein "Eckpunkte-Papier" an das deutsche Wirtschaftsministerium, die vermutlich bis zum Herbst 2019 einen Referenten-Entwurf [Link entfernt] vorlegen wollen. Den könnte das Bundeskabinett im Frühjahr 2020 beschließen, danach ginge es zu Bundestag und Bundesrat vielleicht im Sommer/Herbst 2020.
Im Gesetz sollen Punkte wie das Wegerecht (bisher geregelt im DigiNetzGesetz), die Frage der Grundstücks- und Gebäudenutzung bei der Verlegung oder Nutzung von Breitbandkabeln, die Planungstools und Kartographie (Wo gibt es Netz, so sind die Funklöcher?), ferner die Frage der symmetrischen Regulierung ("wie du mir so ich Dir", "Gleiches Recht für alle, auch die Telekom?"), die Vergabe von Frequenzen (wie gerade die erfolgte "5G-Versteigerung") und der Verbraucherschutz behandelt werden sollen. Neu darin ist die Regulierung der Glasfasernetze. Die soll nicht so strikt verlaufen, wie bisher beim Kupfer, wo die Telekom bekanntlich eine unbestrittene Marktmacht hat.
Auch im neuen TKG wird die Bundesnetzagentur die Aufsicht und die Schiedsrichterfunktion haben. Die Agentur stellt "Marktbeherrschung" fest. Das "marktbeherrschende" Unternehmen (meist die Telekom) muss per "Verpflichtungszusage" ein "Open-Access-Angebot" machen, andere Anbieter ihr Netz nutzen lassen. Kommt es zum Streit, ist die Netzagentur gefragt.
Märkte für den Zugang
Beim Markt "für den lokalen Zugang zum Teilnehmeranschluss" wurde bisher von der Regulierung nur der "sachlich relevante Markt untersucht. Ein Beispiel: Eine Telefongesellschaft X möchte den Kunden A anschließen, dort liegen aber nur (Kupfer-)Kabel der Telekom. Also muss die Telekom der Gesellschaft X diese Leitungen zu festgelegten Preisen vermieten. Längst aber gibt es auch Koaxial-Leitungen ("Besseres Kupfer") und inzwischen auch Glasfaser möglicherweise von anderen Anbietern, wofür ebenfalls Regelungen zu finden sind.
Unter räumlichen Markt versteht man derzeit die gesamte Bundesrepublik. Deutlicher: Für Klein-Posemuckel-Süd gelten dabei die gleichen Regeln wie für Düsseldorf am Seestern.
Das könnte sich irgendwann aber auch einmal ändern. Dann wären regionale Spielregeln denkbar, wobei es viele lokale Marktbeherrscher geben könnte, die dann reguliert werden müssten. Stärkerer Wettbewerb in den Ballungszentren könnte günstigere Preise, als auf dem Land ergeben, was politisch oft nicht gewollt ist.
Auf der zweiten Seite geht es um den Kundenzugang und viele neue und alte Begriffe.