Bundeskartellamt will Kontrolle über E-Plus-Übernahme zurück
Die Übernahme von E-Plus durch o2
Bild: dpa
Das Bundeskartellamt will die Prüfung
der angekündigten Übernahme des Mobilfunkanbieters E-Plus durch den
Konkurrenten Telefónica Deutschland (o2) an sich ziehen. Telefónica
hatte die Übernahme bei der EU-Kommission Anfang November angemeldet.
Ein Firmensprecher sagte damals: "Für uns läuft alles nach Plan".
Ende September hatten die Aktionäre der E-Plus-Mutter KPN den Milliardendeal
freigegeben.
Durch die Übernahme von E-Plus will Telefónica mit seiner Kernmarke o2
zum größten Mobilfunkanbieter in Deutschland aufrücken.
Die Übernahme von E-Plus durch o2
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Ende September hatte o2 rund 19,5 Millionen Mobilfunkverträge, also
2,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Im E-Plus-Netz waren damals rund
24,8 Millionen SIM-Karten aktiv. Die Auswirkungen für den Markt
sind bisher noch nicht absehbar. Es bilden sich aber zwei mögliche Alternativen heraus:
Entweder kommt es dazu, dass der Wettbewerb zwischen den Anbietern nachlässt oder aber,
Vodafone und die Telekom reagieren auf die neue Marktmacht. Letzteres würde wohl bedeuten,
dass die Preise weiter fallen.
Fusion würde vor allem Auswirkungen in Deutschland haben
Ende Oktober gab es Zeitungsberichte, nach denen die Fusion auch Platz für einen neuen, vierten Netzbetreiber schaffen könnte. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte damals: "Dennoch ist es sinnvoll, Erfahrungen und Lösungsansätze aus früheren Fusionskontrollverfahren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen". Die Aussage bezog sich auf die Fusion von Hutchison (3) und Orange in Österreich. Die beiden Netzbetreiber hatten sich hier verpflichtet, Frequenzen an einen neuen Betreiber abzugeben, sollte dieser sich an der Frequenzauktion beteiligen. In Deutschland wird diese Möglichkeit aber eher kritisch gesehen, da ein Neuling komplett bei Null beginnen müsste.
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt begründet den heute vorgelegten Antrag auf Verweisung mit den Auswirkungen auf den deutschen Mobilfunkmarkt. Der geplante Zusammenschluss werde sich ausschließlich dort auswirken, so Mundt. "Damit wäre eine Verweisung an das Bundeskartellamt der richtig Weg", sagte er. Nach der Vorlage eines Verweisungsantrag habe die Europäische Kommission nun 35 Arbeitstage Zeit, eine Entscheidung zu treffen, oder den Fall selbst in einer vertieften Prüfung zu untersuchen, hieß es.