Abzocke

Bundesnetzagentur schaltet die Nummer 11861 ab

Verbraucher können Geld zurückverlangen
Von Kaj-Sören Mossdorf / dapd

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der 11861 angeordnet. BNetzA: Abschaltung der 11861
Logo: BNetzA Montage: teltarif.de
Bis zum Jahres­ende 2008 konnten Kunden der Deut­schen Bahn unter der Tele­fon­nummer 11861 Fahr­plan- und Fahr­kar­ten­in­for­ma­tionen einholen. Ende 2008 stellte die Deut­sche Bahn den Auskunfts­dienst unter der 11861 ein. Der neue Besitzer der noch in vielen Tele­fon­bü­chern stehenden und in den meisten Mobil­te­le­fonen vorkon­fi­gu­rierten Rufnummer soll diese genutzt haben, um Verbrau­cher abzu­zo­cken. Dies teilte die Bundes­netz­agentur heute mit.

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der 11861 angeordnet. BNetzA: Abschaltung der 11861
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Die Aufsichts­be­hörde ordnete die Abschal­tung der Auskunfts­dienst­nummer 11861 an. Zudem wurde der Betreiber verpflichtet, die für den Weiter­ver­mitt­lungs­dienst bezahlten Gebühren auf eine Anfor­de­rung der jewei­ligen Verbrau­cher zurück­zu­zahlen und noch nicht entrich­tete Entgelte nicht mehr einzu­ziehen.

Der Vorwurf der Bundes­netz­agentur: Zwischen April und Oktober dieses Jahres soll die gesetz­lich gere­gelte Preis­an­sage vor der Weiter­ver­mitt­lung nicht erfolgt sein. Seit November habe es dann eine Preis­an­sage gegeben, diese sei mit einer Minute und 47 Sekunden jedoch so lang­wierig gewesen, dass sie allein den Anrufer 3,98 Euro gekostet habe. Dies sei "ein bewusster Verstoß gegen den gesetz­lich inten­dierten Verbrau­cher­schutz", urteilte die Bundes­netz­agentur.

"Wir raten allen Verbrau­chern, die vor einer Weiter­ver­mitt­lung über die 11861 nicht durch eine Preis­an­sage über den Preis des weiter­ver­mit­telten Gesprächs infor­miert wurden oder in deren Verbin­dungen die oben beschrie­bene über­lange Preis­an­sage erfolgt ist, sich auf den gesetz­li­chen Wegfall des Entgelt­an­spruchs sowie die in diesem Zusam­men­hang ausge­spro­chenen Verpflich­tungen im Bescheid der Bundes­netz­agentur zu berufen", sagte Matthias Kurth, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur.

Der derzei­tige Betreiber des ehema­ligen Bahn-Auskunfts­dienstes hatte sich im Dezember 2009 die Rufnummer gesi­chert. Sie taucht noch in vielen Tele­fon­bü­chern und auch Handys auf. Viele Verbrau­cher hätten auch nach der Über­gabe an einen neuen Inhaber die Nummer in dem irrigen Glauben ange­rufen, den Auskunfts­dienst der Deut­schen Bahn zu errei­chen, so die Netz­agentur. Statt­dessen riefen sie bei einem Auskunfts­dienst an, welcher 1,99 Euro je ange­fan­gener Minute kassierte und das nicht nur für die eigent­liche Auskunft, sondern auch für die weiter­ver­mit­telten Gespräche.