Teilweise wie gehabt

National-Roaming & Neueinsteiger: Das will die BNetzA

Auf 119 Seiten stellt die Bundesnetzagentur vor, wie sie sich die kommende 5G-Auktion vorstellt. Einiges könnte anders laufen. Beschlossen ist noch nichts.
Im Entwurf gelesen hat

Die Bundesnetzagentur hat auf 119 Seiten ihre Vorstellungen zur Auktion von Frequenzen für 5G veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur hat auf 119 Seiten ihre Vorstellungen zur Auktion von Frequenzen für 5G veröffentlicht.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Bundes­netz­agentur hat wie berichtet unter dem Akten­zeichen BK1-17/001 den "Konsultations­ent­wurf einer Ent­scheidung der Präsidenten­kammer der Bundes­netz­agentur für Elektrizität, Gas, Tele­kommuni­kation, Post und Eisen­bahnen über die Fest­legungen und Regeln im Einzelnen (Vergabe­regeln) und über die Fest­legungen und Regelungen für die Durch­führung des Verfahrens (Auktions­regeln) zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz" vorgelegt.

Die Frequenzvergabe soll dazu beitragen, die Versorgung mit einem leistungsfähigen Breitband(internet) in der Fläche zu verbessern. Durch die Bereitstellung von geeigneten Frequenz sowie "angemessenen" Versorgungsauflagen will die Bundesnetzagentur die breitbandpolitischen Ziele des Koalitionsvertrages erreichen.

Im Pflichtenheft stehen die Versorgung und ein zügiger Netzausbau. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen sind diese Verpflichtungen von den Mobilfunknetzbetreibern bisher immer erfüllt worden, heißt es in dem Papier. Derzeit setzen die Mobilfunknetzbetreiber ihre Verpflichtungen aus der Frequenzvergabe des Jahres 2015 um. Bis Anfang 2020 müssen sie 98 Prozent der Haushalte im Bundesgebiet und mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit 50 MBit/s versorgen.

Keine Diskriminierung

Die Bundesnetzagentur hat auf 119 Seiten ihre Vorstellungen zur Auktion von Frequenzen für 5G veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur hat auf 119 Seiten ihre Vorstellungen zur Auktion von Frequenzen für 5G veröffentlicht.
Foto: Picture Alliance / dpa
Versorgungsauflagen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht diskriminieren. Es gebe rechtsstaatliche Grenzen. Alle Zuteilungsinhaber sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Downlink versorgen, an "fahrgaststarken Bahnstrecken" mindestens 50 MBit/s bereitstellen, 500 5G-Basisstationen und 500 Basisstationen mit mindestens 100 MBit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb nehmen.

An bestimmte Frequenzblöcke soll die Verpflichtung geknüpft werden, die Bundesautobahnen und Bundesstraßen bis Ende 2022 vollständig (!) mit 100 MBit/s zu versorgen.

Diese Auflagen stellen nach Ansicht der Präsidentenkammer die Grenze des wirtschaftlich abbildbaren dar.

Aktuelle Frequenzen nicht ideal

Die aktuellen Frequenzen sind für einen flächendeckenden Ausbau denkbar ungeeignet. Deswegen sollen Ende 2025 weitere "Flächenfrequenzen" neu vergeben werden.

Die jetzt anstehende Auktion sei daher nur "ein erster Schritt."

Versorgungsauflagen werden sich ändern

Die aktuellen Versorgungsverpflichtungen legen nicht das Versorgungsniveau bis 2040 fest. Da später weitere und bessere Frequenzen vergeben werden, wird sich diese Versorgung ändern, weil sich bis dahin auch die Bedürfnisse der Nutzer ändern werden. Sprich: Statt 100 MBit/s könnten es 300 MBit/s werden.

Aktuell stehen Frequenzen zwischen 3,4 und 3,7 GHz für bundesweite Mobilfunknetzbetreiber zur Disposition. Dazu die Bereiche 3,7 bis 3,8 GHz und auch noch 26 GHz für neue Geschäftsmodelle oder lokale und regionale Lizenzen, die sich nur auf eine bestimmte Region konzentrieren, etwa zum Ersatz der "letzten Meile" in einem Ortsnetz X.

Diensteanbieter willkommen, aber...

Die Bundesnetzagentur will die Diensteanbieter erhalten, denn sie tun Gutes für den Markt. Wie schon berichtet, kann die Netzagentur aber nicht in die Regeln hineinschreiben, dass die Netzbetreiber die Service-Provider unbedingt aufs Netz lassen müssen und die BNetzA dann über ihre "Schiedsrichterfunktion" einen (niedrigen) Preis festlegen müsste, der den Netzbetreibern nicht passt und deren Kalkulation verdirbt.

Network Sharing und Roaming willkommen

Um in der Fläche besser und schneller Netz zu bekommen, steht die Bundesnetzagentur Infrastruktur-Sharing (= "wir bauen zusammen einen Mast oder wir bauen zusammen eine U-Bahntunnelstrecke") und National Roaming (wenn das freiwillig verhandelt wird) wohlwollend gegenüber.

Unter Beachtung des Kartellrechts sollen Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau möglich sein (sog. „burden sharing“), denn in abgelegenen Regionen ist es wenig sinnvoll, wenn drei Netzbetreiber drei Türme und die notwendige Technik in die Landschaft stellen müssen.

Neueinsteiger willkommen, aber...

Die Bundesnetzagentur begrüßt auch ausdrücklich die Teilnahme von Neueinsteigern im Versteigerungsverfahren "im Interesse der Förderung des Wettbewerbs". Für Neueinsteiger wird eine abweichende mildere Versorgungsverpflichtung erwogen. Frequenzmäßig könnte es eine "essentielle Mindestausstattung" geben. Die Neueinsteiger müssten dann für die ersteigerten Frequenzen nur dann bezahlen, wenn sie für das geplante Geschäftsmodell ausreichend wären. Andernfalls gäbe es keine Frequenzen und damit auch keine Kosten.

Auktionsregeln: Wie gehabt

Das Auktionsformat entspricht im Wesentlichen den Auktionen der Jahre 2010 und 2015. Die Mindestgebote orientieren sich am wirtschaftlichen Wert der Frequenzen. Sie berücksichtigen aber Kostenbelastung aus den Versorgungsauflagen.

Stellungnahmen erbeten

Die "interessierten Kreise" (Unternehmen oder Einzelpersonen, die zu dem Thema Stellung nehmen möchten) werden hiermit zur Stellungnahme aufgerufen. Die Stellungnahmen sind in deutscher Sprache bis zum 12. Oktober in Schriftform bei der Bundesnetzagentur (Referat 212, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) und elektronisch im Word- (oder kompatibel) oder PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss möglich sein) per E-Mail geschickt werden. Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen.

Auch freenet macht sich Gedanken über die 5G-Frequenzvergabe. Wir haben darüber mit Benjamin Grimm von der freenet AG gesprochen.

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