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Neue UKW-Verträge: BNetzA zieht sich zurück

Im April eskalierte der Streit um UKW so heftig, dass eine Abschaltung drohte. Die Bundesnetzagentur intervenierte - und brachte alle Teilnehmer zur Räson. Nun kann sie sich wieder zurückziehen.
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Das UKW-Radio bleibt erhalten - die BNetzA muss nicht weiter regulieren Das UKW-Radio bleibt erhalten - die BNetzA muss nicht weiter regulieren
Bild: dpa
Der Streit um die Weiterverbreitung von UKW nahm im Frühjahr dieses Jahres hässliche Formen an: Nachdem Media Broadcast die meisten UKW-Sendeanlagen an rund 30 verschiedene Firmen verkauft hatte, gab es einen längeren Disput um die Preise für die Antennennutzung. Mitte April drohte die Abschaltung zahlreicher Sendeanlagen, die vorübergehend abgewendet werden konnte.

Kurz danach griff die Bundesnetzagentur ein, drohte mit einer Regulierung des Marktes und eröffnete schließlich ein Eilverfahren. Dies führte dazu, dass sich unter Moderation von Bundesminister a.D. Friedrich Bohl und der BNetzA fünf Antenneneigentümer mit den Sendernetzbetreibern Divicon Media und Uplink Network auf Eckpunkte für eine vertragliche Regelung des Antennenzugangs einigen konnten.

BNetzA war auf Eskalation und Marktregulierung vorbereitet

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Bislang gab es allerdings noch keine konkreten Verträge zwischen Antennen­eigen­tümern und Sender­netz­be­treibern, um die Vermittlerrolle der BNetzA überflüssig zu machen. Laut einer Mitteilung der BNetzA sind diese Verträge nun aber unterzeichnet. Zustande gekommen sind sie offenbar "unter Schmerzen".

Laut der Mitteilung haben sich die Sendernetzbetreiber Divicon und Uplink nun mit fünf Antennenbetreibern über eine vertragliche Regelung des UKW-Antennenzugangs geeinigt. BNetzA-Präsident Jochen Homann betont dabei, alle Parteien hätten auf den allerletzten Metern noch einmal "ein sehr hohes Maß an Verantwortung gezeigt". Sie seien dabei in einigen Punkten "an ihre jeweiligen Schmerzgrenzen - und gefühlt manchmal auch darüber hinaus - gegangen", um eine Lösung zu ermöglichen.

Das sei eine "gute Nachricht" für die vielen Millionen Menschen, die tagtäglich UKW-Radio hören. Gleichzeitig schreibt Homann allerdings der Politik ins Aufgabenheft: "Für die Zukunft sollte die Politik prüfen, ob durch eine Anpassung der Rechtslage vergleichbare Fälle verhindert werden können".

Die BNetzA habe die Verhandlungen in der letzten Phase noch einmal "vermittelnd begleitet". Laut Homann könnten einvernehmliche vertragliche Lösungen "ein Eingreifen des Regulierers vermeiden". Daher müsse die Behörde in diesem Markt "keine Regulierungsentscheidungen mehr treffen". Die vorsorglich eingeleiteten Regulierungsverfahren würden demnächst eingestellt.

Gleichzeitig erläutert der BNetzA-Präsident allerdings: "Wir waren auf alles vorbereitet, aber so ist es eindeutig die bessere Lösung". Ein regulatorisches Eingreifen der BNetzA hätte aus seiner Sicht wahrscheinlich "zu keiner dauerhaften Befriedung des UKW-Antennenstreits geführt". Angesichts der sehr komplexen Fragestellungen, die im Rahmen einer Regulierung hätten entschieden werden müssen, wären "weitere Auseinandersetzungen und gerichtliche Verfahren vorprogrammiert gewesen".

Auf Basis der neuen Verträge hätten jetzt aber alle Akteure "hinreichende Planungssicherheit". Homann hofft, dass die Beteiligten "die mitunter harten Auseinandersetzungen der letzten Monate jetzt hinter sich lassen und künftig partnerschaftlich zusammenarbeiten".

Angeblich bietet allerdings mittlerweile die Deutsche Funkturm GmbH, eine Tochter der Deutschen Telekom, ihre Sendetürme am Markt an.

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