Themenspezial: Verbraucher & Service Maßnahmenpapier

BNetzA fordert mehr Transparenz bei Internet-Vertragsabschluss

Rücktritt vom Vertrag bei nicht erfülltem Bandbreiten-Versprechen
Von Kaj-Sören Mossdorf

Die BNetzA fordert mehr Transparenz Die BNetzA fordert mehr Transparenz
Bild: Fotolia
Die Bundes­netzagentur hat in einem heute veröffent­lichten Eck­punkte­papier Maß­nahmen fest­gelegt, die die Trans­parenz bei Internet-Ver­trags­abschlüssen erhöhen sollen. Grund dafür ist, dass in einer Befra­gung, die Mitte vergan­genen Jahres begonnen hatte, festge­stellt worden war, dass sich die bewor­benen und die tatsäch­lich erreichten Geschwin­digkeiten im Breitband-Markt oft unterscheiden. Bei gerade einmal 15,7 Prozent der DSL-Kunden kam die zu­gesagte Geschwin­digkeit auch tatsäch­lich an. Im Kabelmarkt sind es 41,8 Prozent. Außerdem, so die BNetzA weiter, würden die Anbieter in ihren Ver­trägen den Kunden "flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite" machen, sodass diese nicht genau wüssten, mit welcher tatsäch­lichen Geschwin­digkeit sie rechnen können.

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"Wir wollen mit dem heute vorgeschlagenen Maßnahmenpaket die Transparenz für Nutzer von Breitbandanschlüssen deutlich erhöhen. Ein Höchstmaß an Transparenz ist gerade auch angesichts der jüngsten Debatte zu den neu eingeführten Flatrate-Tarifen der Deutschen Telekom von besonderer Bedeutung. Die Bundesnetzagentur leistet mit ihrem Vorschlag einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Konkret schlagen die Regulierer in dem neunseitigen Papier [Link entfernt] vor, dass die mindestens und maximal verfügbaren Geschwindigkeiten im Endkundenvertrag hervorgehoben werden sollen. Zusätzlich sollte jeder Festnetz-Kunde durch ein "Kundeninformationsblatt" informiert werden, "mit welcher Wahrscheinlichkeit in einem Abrechnungszeitraum mindestens 80 Prozent der maximal vereinbarten Datenübertragungsrate des Anschlusses erreicht werden". Zur Verdeutlichung der Sachlage sollen die Anbieter gegebenenfalls auch auf Grafiken zurückgreifen. Gleiches soll auch im Mobilfunk-Bereich gelten. Hier muss der Anbieter ebenfalls über die oben erwähnte Sachlage informieren, allerdings nur in zwei vom Kunden gewählten Standorten beziehungsweise den zugehörigen Funkzellen.

Sonderkündigungsrecht, wenn Geschwindigkeiten sich unterscheiden

Nach der Schaltung eines Anschlusses im Festnetz soll der Anbieter zudem messen, wie hoch die tatsächlich verfügbare Datenübertragungsrate in den Hochzeiten der Nutzung ist. Gleiches soll auch im Mobilfunk gelten, allerdings auch hier wieder nur an den zwei gewählten Standorten. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Kunden dann in Textform zugesandt werden. Gleichzeitig soll der Kunde über etwaige Entschädigungszahlungen bzw. Sonderkündigungsrechte informiert werden, sollten die Maximalwerte der vereinbarten und der tatsächlich gemessenen Datenübertragungsrate voneinander abweichen. Das genaue Messkonzept muss noch erarbeitet werden, soll aber später auch für Kunden leicht nachvollziehbar sein und die Funktionsweise als Open-Source verfügbar gemacht werden.

"Wir hoffen, dass hierdurch Vertragstreue langfristig zu einem wichtigen Bestandteil der Kundenentscheidung wird", so Homann. "Allgemein zugängliche und verständlich aufbereitete Messdaten können den Endkunden außerdem schon im Vorfeld einer Produktentscheidung darüber informieren, mit welcher Dienstequalität er voraussichtlich rechnen kann."

Im Mobilfunkbereich fordert die BNetzA die Anbieter zudem auf, die im Ausland geltenden Schutzvorrichtung im Bereich Datenverbrauch auch im Inland gelten zu lassen. So fordern sie die Einrichtung einer Kostenhöchstgrenze. Sie soll im Bereich von 50 Euro liegen. Alternativ sollten Anbieter eine Volumenobergrenze festlegen. Kommt der Kunde der gesetzten Grenze nahe, soll er entsprechend informiert werden. Bis Anfang September 2013 können nun Verbände, Kunden und Anbieter Stellung zu den Vorschlägen nehmen. Danach will die BNetzA über die genaue Umsetzung entscheiden.

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