BNetzA untersagt Media Broadcast neue Entgelte für UKW
Die Bundesnetzagentur untersagt neue Entgelte für UKW
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Seit Wettbewerb beim UKW-Sendernetzbetrieb zugelassen wurde, gibt es Streitigkeiten. Jetzt hat die Bundesnetzagentur dem Sendernetzbetreiber und einstigen Monopolisten Media Broadcast vorläufig untersagt, gegenüber einigen Radioveranstaltern neue Entgelte für die Übertragung von UKW-Rundfunksignalen einzuführen. Nach den bisherigen Ermittlungen der Behörde verstoßen 14 der insgesamt 102 verschiedenen Entgelte offenkundig gegen das Verbot eines Preishöhenmissbrauchs zu Lasten der betroffenen Programmveranstalter, teilt die Netzagentur heute mit.
Unfaire Gebühren für Antennenmitbenutzung
Die Bundesnetzagentur untersagt neue Entgelte für UKW
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Weitere 40 Entgelte beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von UKW-Übertragungsleistungen, weil sie gegen das Verbot der so genannten Preis-Kosten-Scheren verstoßen. In diesen Fällen reiche die Spanne zwischen dem Entgelt für die Antennen(mit)benutzung und den Entgelten für die Ausstrahlung der UKW-Rundfunksignale offenkundig nicht aus, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu ermöglichen.
Aufgrund einer Regulierungsvorgabe hatte Media Broadcast der Bundesnetzagentur vor zwei Wochen die Entgelte angezeigt, die sie ab dem 1. April 2017 von den Programmveranstaltern für die Ausstrahlung von deren UKW-Hörfunkprogrammen verlangen wollte. Ähnlich wie die Telekom-Konkurrenten beim Festnetz ist Media Broadcast verpflichtet, Konkurrenten auf seine UKW-Antennen zu lassen. Da Media Broadcast bei vielen Standorten bereits in finanzielle Vorleistung gegangen ist oder dies noch vorhat, müssen Wettbewerber diese Kosten übernehmen. Die anfallenden Gebühren für jeden einzelnen Sendestandort legt final die Bundesnetzagentur fest - nach Anzeige der Entgelte durch Media Broadcast.
BNetzA untersagt vorläufig Entgelte
Wegen des offenkundigen Verstoßes der angezeigten Entgelte gegen die gesetzlichen Entgeltmaßstäbe sei nun ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Rahmen die Entgelte nunmehr im Einzelnen geprüft werden. Die vorläufige Untersagung der angezeigten Entgelte gelte laut Netzagentur bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren. Von Media Broadcast gibt es bislang hierzu keine Stellungnahme.
Erst vor kurzem hatte der Media-Broadcast-Konkurrent Divicon Media in den neuen Preismodellen eine ausgelassene Chance gesehen, tatsächlich Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Das Unternehmen kritisierte auch die Netzagentur, weil Media Broadcast jährlich drei Millionen Euro Ersatzinvestitionen des laut ihrer Sicht bislang monopolistisch agierenden Dienstleisters Media Broadcast in die Preisgestaltung einfließen lassen kann. Dabei bleibe völlig offen, wofür diese Investitionen eingesetzt werden und ob die Höhe im richtigen Verhältnis zu Investitionen in den vergangenen Jahren steht. Wettbewerber äußerten bereits den Verdacht, dass Media Broadcast die Gelder auch für den Aufbau eigener Infrastrukturprojekte wie das digital-terrestrische Radio DAB+ oder das Antennenfernsehen DVB-T2 verwenden könnte.
Update: Media Broadcast trennt sich von UKW-Netz
Inzwischen hat Media Broadcast offiziell angekündigt, sich von seinem Sendernetz im kommenden Jahr trennen zu wollen.