Verstoß

BNetzA untersagt Media Broadcast neue Entgelte für UKW

Die Bundes­netz­agentur hat Media Broadcast vorläufig untersagt, gegenüber einigen Radio­ver­anstaltern neue Entgelte für die Übertragung von UKW-Rund­funk­signalen einzuführen. Die Veranstalter sehen einen Verstoß gegen fairen Wett­bewerb.
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Der Olympiaturm in München. Die Bundesnetzagentur untersagt neue Entgelte für UKW
Bild: dpa
Seit Wett­bewerb beim UKW-Sender­netz­betrieb zugelassen wurde, gibt es Streitig­keiten. Jetzt hat die Bundesnetzagentur dem Sender­netz­betreiber und einstigen Monopolisten Media Broadcast vorläufig untersagt, gegenüber einigen Radio­ver­anstaltern neue Entgelte für die Übertragung von UKW-Rund­funk­signalen einzuführen. Nach den bisherigen Ermittlungen der Behörde verstoßen 14 der insgesamt 102 verschiedenen Entgelte offen­kundig gegen das Verbot eines Preis­höhen­missbrauchs zu Lasten der betroffenen Programm­veranstalter, teilt die Netz­agentur heute mit.

Unfaire Gebühren für Antennenmitbenutzung

Der Olympiaturm in München. Die Bundesnetzagentur untersagt neue Entgelte für UKW
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Weitere 40 Entgelte beeinträchtigten die Wett­bewerbs­möglichkeiten anderer Anbieter von UKW-Über­tragungs­leistungen, weil sie gegen das Verbot der so genannten Preis-Kosten-Scheren verstoßen. In diesen Fällen reiche die Spanne zwischen dem Ent­gelt für die Antennen(mit)benutzung und den Entgelten für die Ausstrahlung der UKW-Rund­funk­signale offen­kundig nicht aus, um einem effizienten Unter­nehmen die Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu ermöglichen.

Aufgrund einer Regulierungs­vorgabe hatte Media Broadcast der Bundes­netz­agentur vor zwei Wochen die Entgelte angezeigt, die sie ab dem 1. April 2017 von den Programm­veranstaltern für die Ausstrahlung von deren UKW-Hör­funk­programmen verlangen wollte. Ähnlich wie die Telekom-Konkurrenten beim Festnetz ist Media Broadcast verpflichtet, Konkurrenten auf seine UKW-Antennen zu lassen. Da Media Broadcast bei vielen Standorten bereits in finanzielle Vorleistung gegangen ist oder dies noch vorhat, müssen Wett­bewerber diese Kosten übernehmen. Die anfallenden Gebühren für jeden einzelnen Sende­standort legt final die Bundes­netz­agentur fest - nach Anzeige der Entgelte durch Media Broadcast.

BNetzA untersagt vorläufig Entgelte

Wegen des offen­kundigen Verstoßes der angezeigten Entgelte gegen die gesetzlichen Entgelt­maßstäbe sei nun ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Rahmen die Entgelte nunmehr im Einzelnen geprüft werden. Die vorläufige Unter­sagung der angezeigten Entgelte gelte laut Netz­agentur bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren. Von Media Broadcast gibt es bislang hierzu keine Stellungnahme.

Erst vor kurzem hatte der Media-Broadcast-Konkurrent Divicon Media in den neuen Preis­modellen eine ausgelassene Chance gesehen, tatsächlich Rahmen­bedingungen für einen fairen Wett­bewerb zu schaffen. Das Unter­nehmen kritisierte auch die Netz­agentur, weil Media Broadcast jährlich drei Millionen Euro Ersatz­investitionen des laut ihrer Sicht bislang monopolistisch agierenden Dienst­leisters Media Broadcast in die Preis­gestaltung einfließen lassen kann. Dabei bleibe völlig offen, wofür diese Investitionen eingesetzt werden und ob die Höhe im richtigen Verhältnis zu Investitionen in den vergangenen Jahren steht. Wettbewerber äußerten bereits den Verdacht, dass Media Broadcast die Gelder auch für den Aufbau eigener Infra­struktur­projekte wie das digital-terrestrische Radio DAB+ oder das Antennen­fernsehen DVB-T2 verwenden könnte.

Update: Media Broadcast trennt sich von UKW-Netz

Inzwischen hat Media Broadcast offiziell angekündigt, sich von seinem Sendernetz im kommenden Jahr trennen zu wollen.

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