220 Mobilnummern gesperrt

Bundesnetzagentur gegen SMS-Werbung für Pornoseiten

Werbung per SMS ist ein ähnlich großes Ärgernis wie die per Anruf. Doch die Bundesnetzagentur geht nun auch dagegen vor und hat bereits die Abschaltung von 220 Mobilfunkrufnummern angeordnet.
Von Dominik Haag

SMS-Werbung Die Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für Pornoseiten vor.
dpa
Werbung per SMS ist ärgerlich und nervig. Versprochene Gewinne existieren nicht und in den Nachrichten angegebene Links führen meist auf Internetseiten mit komplett anderen Inhalten. Da soll man dann noch in Nullkommanichts auf einen weiteren Link klicken und schon sitzt man in der Abofalle. Die Bundesnetzagentur geht jetzt verschärft gegen die unlauteren Werbemethoden vor und sperrt die ersten Nummern.

Nicht auf unbekannte Nachrichten reagieren

SMS-Werbung Die Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für Pornoseiten vor.
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Über 220 Mobilfunkrufnummern ließ die BNetzA abschalten, über die Werbe-SMS verschickt wurden. Diese versprachen angebliche Gewinne, enthielten vermeintlich persönliche Inhalte oder Informationen zu angeblich verfügbaren Krediten. Klickte man jedoch auf den Kurzlink in den Nachrichten, wurde man auf eine Internetseite mit pornografischen Angeboten geleitet und aufgefordert Abonnements zu Preisen zwischen 2,99 Euro und 4,99 Euro pro Woche abzuschließen. Die Bundesnetzagentur wurde aufmerksam, weil sich mehrere Hundert Kunden darüber beschwert haben.

Um sich gegen solche Betrugsversuche zu schützen, gibt der Präsident der BNetzA, Jochen Homann einen ganz einfachen Tipp: "Verbraucher sollten auf Werbe-SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Das gilt auch für vermeintlich persönliche Inhalte oder Gewinnversprechen." Weiter verspricht er in einer Mitteilung der Agentur: "Wir werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menschen vor telefonischer Belästigung zu schützen."

SMS bei der Bundesnetzagentur melden

Werbung per SMS ist grundsätzlich verboten, wenn der Adressat dem nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Ohne Einwilligung handelt es sich schlicht und einfach um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Sind Verbraucher unbeabsichtigt solche Verträge oder Abonnements eingegangen, können sie die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten und sich zivilrechtlich zur Wehr setzen. Weitere Empfänger von SMS können diese über die Homepage melden und sich einen Überblick über die bereits gesperrten verschaffen.

In einer weiteren Meldung berichten wir, wie die Bundesnetzagentur gegen Ping-Anrufe aus dem Ausland vorgeht.

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