Bundesnetzagentur gegen SMS-Werbung für Pornoseiten
Die Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für Pornoseiten vor.
dpa
Werbung per SMS ist ärgerlich und nervig. Versprochene Gewinne existieren nicht
und in den Nachrichten angegebene Links führen meist auf Internetseiten mit komplett anderen
Inhalten. Da soll man dann noch in Nullkommanichts auf einen weiteren Link
klicken und schon sitzt man in der Abofalle. Die Bundesnetzagentur geht
jetzt verschärft gegen die unlauteren Werbemethoden vor und sperrt die ersten
Nummern.
Nicht auf unbekannte Nachrichten reagieren
Die Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für Pornoseiten vor.
dpa
Über 220 Mobilfunkrufnummern ließ die BNetzA abschalten, über die Werbe-SMS verschickt wurden.
Diese versprachen angebliche Gewinne, enthielten vermeintlich persönliche Inhalte oder Informationen
zu angeblich verfügbaren Krediten. Klickte man jedoch auf den Kurzlink in den Nachrichten,
wurde man auf eine Internetseite mit pornografischen Angeboten geleitet und aufgefordert
Abonnements zu Preisen zwischen 2,99 Euro und 4,99 Euro pro Woche abzuschließen. Die
Bundesnetzagentur wurde aufmerksam, weil sich mehrere Hundert Kunden darüber beschwert haben.
Um sich gegen solche Betrugsversuche zu schützen, gibt der Präsident der BNetzA, Jochen Homann einen ganz einfachen Tipp: "Verbraucher sollten auf Werbe-SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Das gilt auch für vermeintlich persönliche Inhalte oder Gewinnversprechen." Weiter verspricht er in einer Mitteilung der Agentur: "Wir werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menschen vor telefonischer Belästigung zu schützen."
SMS bei der Bundesnetzagentur melden
Werbung per SMS ist grundsätzlich verboten, wenn der Adressat dem nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Ohne Einwilligung handelt es sich schlicht und einfach um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt. Sind Verbraucher unbeabsichtigt solche Verträge oder Abonnements eingegangen, können sie die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten und sich zivilrechtlich zur Wehr setzen. Weitere Empfänger von SMS können diese über die Homepage melden und sich einen Überblick über die bereits gesperrten verschaffen.
In einer weiteren Meldung berichten wir, wie die Bundesnetzagentur gegen Ping-Anrufe aus dem Ausland vorgeht.