Verabschiedet

Freie WLAN-Hotspots: Bundestag beschließt neues Telemediengesetz

Der Streit um die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Hotspots dauerte über sechs Jahre. Nun sind die lästigen Abmahnungen für einen Missbrauch der Hotspots vom Tisch - das sagt zumindest die Regierungskoalition. Die Opposition sieht nach wie vor Abmahngefahr.
Von dpa /

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Die Regierungskoalition hat den Weg für freie WLAN-Hotspots in Deutschland freigemacht. Der Bundestag verabschiedete heute in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitions­parteien die Änderung des Tele­medien­ge­setzes. Die Grünen und die Linke stimmten gegen die Ge­setzes­änderung, weil sie weiterhin Ab­mahn­risiken für die Betreiber von WLAN-Hotspots befürchten.

Künftig könnten auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können, sagte dagegen Markus Held (SPD). Auch besondere Auflagen wie umständliche Anmeldeverfahren würden nun entfallen. "Wir waren das einzige Land in Europa, das über eine solche, längst überholte Vorschrift verfügt." Vor allem für Freifunker, Handelsverbände und Kommunen sowie den Tourismus sei die Gesetzesnovelle wichtig. Bereits im September könne das Gesetz in Kraft treten.

Opposition: Störerhaftung ist nicht beseitigt

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Die Opposition kritisierte den Entwurf als unzureichend. Die Störerhaftung sei mit der Novelle überhaupt nicht beseitigt worden, sagte Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen. Stattdessen werde eine Entscheidung den Gerichten überlassen. Ein entscheidender Knoten sei damit nicht gelöst, kritisierte auch Petra Sitte von den Linken.

Im Kern geht der Streit darum, dass im konkreten Gesetzestext eine mögliche Unterlassungserklärung nicht explizit ausgeschlossen ist. Das sei aber gar nicht möglich gewesen, erklärte Thomas Jarzombek, Netzpolitiker der CDU/CSU-Fraktion. Andernfalls wäre das Gesetz nicht "europakonform". Die Anbieter seien jedoch vor unberechtigten Abmahnungen geschützt. "Es gibt keinen berechtigten Abmahnungsanspruch mehr."

Zugleich hätten Rechteinhaber weiter die Möglichkeit, vor Gericht gegen mögliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. "Ich erwarte, dass die Städte jetzt mit dem Ausbau von WLAN-Hotspots loslegen - und auf die Abmahnungen, die nicht kommen werden, freue ich mich schon heute."

Bislang seien es oft der Familienvater oder die Caféhaus-Betreiberin gewesen, die Opfer einer regelrechten "Abmahnindustrie" geworden seien, sagte Christian Flisek von der SPD. "Das war in höchsten Maße unfair, dem schieben wir einen Riegel vor." Denn diese Privatleute seien die falschen Adressaten, wenn es um die Haftung von Urheberrechtsverletzungen gehe.

Mit der Gesetzesnovelle wolle die Regierungskoalition sowohl für WLAN-Anbieter als auch für Rechteinhaber Sicherheit zu schaffen, sagte Hansjörg Durz von der CDU/CSU-Fraktion. "Wir wollen auch weiterhin Aufklärung betreiben, etwa wie man Verschlüsselungsverfahren nutzen oder kriminelle Internet-Seiten erkennen kann." Eine Aufgabe auf europäischer Ebene werde es sein, zugleich entschieden gegen illegale Plattformen vorzugehen und kriminelle Geldströme auszutrocknen.

Bereits vor der Bundestagsabstimmung hatten Experten kritisiert, dass wichtige Elemente gar nicht im Gesetz, sondern nur in der Gesetzes-Begründung stehen.

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