Karlsruhe verschiebt Preisansagepflicht für Call-by-Call
Vorerst keine Pflicht zur Tarifansage für Call by Call
Bild: (c) Doreen Salcher - Fotolia.com
Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung
einer gesetzlichen Preisansagepflicht durch die so genannten TKG-Novelle für
Call-by-Call-Gespräche bis zum 1. August aufgeschoben. Der Erste
Senat erließ heute eine entsprechende einstweilige Anordnung (1 BvR 367/12).
Nach der im Februar beschlossenen Neuregelung für das Telekommunikationsgesetz (TKG) sollten Telefonanbieter
verpflichtet werden, vor Beginn eines Call-by-Call-Gesprächs über den
geltenden Tarif zu informieren. Auch bei einem Tarifwechsel während
eines laufenden Gesprächs müssten die Kunden hierüber aufgeklärt
werden. Ein Telefonanbieter - laut Medienberichten Tele2 - hatte gegen die Regelung geklagt, weil es
keine Übergangsfrist geben sollte.
Vorerst keine Pflicht zur Tarifansage für Call by Call
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Laut Bundesverfassungsgericht ist die
"Entscheidung ist im Hinblick auf
die unmittelbar bevorstehende Verkündung des Gesetzes zunächst ohne
Begründung ergangen". Der Bundespräsident habe das
Gesetz am 3. Mai ausgefertigt, teilt das Gericht mit.
Die Neuregelung wäre einen Tag nach der endgültigen Verkündung in Kraft getreten.
TKG-Novelle: Verzögerungen durch Wulff-Rücktritt
Ursprünglich sollte die TKG-Novelle bereits in Kraft getreten sein - Bundestag und Bundesrat hatten sie vor geraumer Zeit verabschiedet. Doch die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlte noch - und dann trat Christian Wulff zurück. Sein Nachfolger Joachim Gauck ist seit dem 18. März im Amt.
Die TKG-Novelle bringt zahlreiche Neuerungen für den Telekommunikations-Markt - neben Preisansagen für Call-by-Call-Angebote gibt es teils gravierende Neuregelungen zum Beispiel in Bezug auf Warteschleifen und die Portierung von Handy-Nummern - letztere wird aus Kundensicht bedeutend vereinfacht. Zudem bekommen zum Beispiel auch DSL-Kunden, die umziehen oder den Anbieter wechseln, bestimmte Vorzüge durch das neue Gesetz.