TKG-Novelle

Karlsruhe verschiebt Preisansagepflicht für Call-by-Call

Pflicht zur Tarifansage erst zum 1. August
Von Ralf Trautmann mit Material von dpa

Vorerst keine Pflicht zur Tarifansage für Call by Call Vorerst keine Pflicht zur Tarifansage für Call by Call
Bild: (c) Doreen Salcher - Fotolia.com
Das Bundes­ver­fassungs­gericht hat die Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht durch die so genannten TKG-Novelle für Call-by-Call-Gespräche bis zum 1. August aufgeschoben. Der Erste Senat erließ heute eine entsprechende einstweilige Anordnung (1 BvR 367/12). Nach der im Februar beschlossenen Neuregelung für das Telekommunikationsgesetz (TKG) sollten Telefonanbieter verpflichtet werden, vor Beginn eines Call-by-Call-Gesprächs über den geltenden Tarif zu informieren. Auch bei einem Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs müssten die Kunden hierüber aufgeklärt werden. Ein Telefonanbieter - laut Medienberichten Tele2 - hatte gegen die Regelung geklagt, weil es keine Übergangsfrist geben sollte.

Vorerst keine Pflicht zur Tarifansage für Call by Call Vorerst keine Pflicht zur Tarifansage für Call by Call
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Laut Bundesverfassungsgericht ist die "Entscheidung ist im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Verkündung des Gesetzes zunächst ohne Begründung ergangen". Der Bundespräsident habe das Gesetz am 3. Mai ausgefertigt, teilt das Gericht mit. Die Neuregelung wäre einen Tag nach der endgültigen Verkündung in Kraft getreten.

TKG-Novelle: Verzögerungen durch Wulff-Rücktritt

Ursprünglich sollte die TKG-Novelle bereits in Kraft getreten sein - Bundestag und Bundesrat hatten sie vor geraumer Zeit verabschiedet. Doch die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlte noch - und dann trat Christian Wulff zurück. Sein Nachfolger Joachim Gauck ist seit dem 18. März im Amt.

Die TKG-Novelle bringt zahlreiche Neuerungen für den Telekommunikations-Markt - neben Preisansagen für Call-by-Call-Angebote gibt es teils gravierende Neuregelungen zum Beispiel in Bezug auf Warteschleifen und die Portierung von Handy-Nummern - letztere wird aus Kundensicht bedeutend vereinfacht. Zudem bekommen zum Beispiel auch DSL-Kunden, die umziehen oder den Anbieter wechseln, bestimmte Vorzüge durch das neue Gesetz.

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