Urheberrecht

Filesharing: Wer Kinder nicht verpfeift, haftet trotzdem

Nutzen Kinder zuhause Filesharing und werden erwischt, müssen sie nicht von den Eltern verpfiffen werden. Doch für die Eltern kann es trotzdem teuer werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Von dpa /

Filesharing: Eltern haften doch für Kinder Filesharing: Eltern haften doch für Kinder
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Der besondere Schutz der Familie im Grundgesetz bewahrt Eltern nicht davor, selbst belangt zu werden, wenn sie ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechts-Verletzungen im Internet decken. Es gebe zwar ein Recht, Familienmitglieder nicht zu belasten, stellte das Bundes­ver­fassungs­ge­richt in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss klar. Das schütze aber nicht vor den negativen Folgen im Ge­richts­prozess. (Az. 1 BvR 2556/17)

Damit ist ein Elternpaar aus München mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gescheitert. Dieser hatte 2017 bestätigt, dass die beiden mehr als 3500 Euro Schadensersatz und Abmahnkosten zahlen müssen, weil eines ihrer drei erwachsenen Kinder ein Musikalbum in eine illegale Tauschbörse hochgeladen hatte. Die Eltern wissen, wer es war, sagen es aber nicht. Das ist ihr gutes Recht, wie der BGH damals entschied. Als Inhaber des Internetanschlusses müssten sie dann aber die Nachteile tragen.

Wer Kinder nicht verpfeift, haftet trotzdem

Filesharing: Eltern haften doch für Kinder Filesharing: Eltern haften doch für Kinder
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Weitergehender Schutz ist nach Auffassung der Verfassungsrichter nicht geboten - zumal auch das geistige Eigentum des Rechteinhabers vom Grundgesetz geschützt wird. Die Möglichkeit zu schweigen schließe eine Haftung nicht aus. "Der Schutz der Familie dient nicht dazu, sich aus taktischen Erwägungen der eigenen Haftung für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums zu entziehen", hieß es.

Hintergrund ist, dass geschädigte Unternehmen zwar über die IP-Adresse herausfinden können, von welchem Anschluss aus eine Datei zum Tausch angeboten wurde. Wohnen dort mehrere Leute, ist damit aber nicht der Täter gefunden. Abgemahnt wird immer der Anschlussinhaber.

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