Bundesverwaltungsgericht untersagt Massenspeicherung des BND
Der Bundesnachrichtendienst
dpa
Verbraucherschützer, Datenschützer und Piraten können aufatmen: Das Bundesverwaltungsgericht hat der massenhaften
Speicherung von Telefon-Metadaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) einen Riegel vorgeschoben. Wie das Gericht in Leipzig heute mitteilte, fehlt für diese Speicherung die nötige gesetzliche Grundlage. Deswegen müsse der BND die Praxis unterlassen. Gegen die Speicherung der anonymisierten Verbindungsdaten in der BND-Datei "Veras" (kurz für Verkehrsanalysesystem) hatten die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) sowie ein Rechtsanwalt geklagt. (Aktenzeichen: BVerwG 6 A 6.16 und BVerwG 6 A 7.16) Das Urteil gilt strenggenommen nur für die Kläger, ist aber eine klare Absage an die Datensammelei des BND.
Der Bundesnachrichtendienst
dpa
"Das Urteil ist ein historischer Erfolg für Reporter ohne Grenzen,
weil es uns gelungen ist, dem BND Grenzen aufzuzeigen", erklärte
ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Auch andere Personen und
Organisationen könnten nun vom BND verlangen, dass ihre Daten nicht
gespeichert werden.
Unruhige Zeiten im Internet
Die Nachricht des Urteils kommt mit dem heutigen Tag zu einem Zeitpunkt, da die ganze Welt bezüglich staatlicher Einflussnahme auf das Internet gespannt in Richtung USA blickt. Dort entscheidet sich nämlich heute, wie es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten um die Zukunft der Netzneutralität steht (kleiner Spoiler: es sieht überhaupt nicht gut aus, wie beispielsweise die Washington Post berichtet).
Mehr Informationen zum bevorstehenden Urteil in den USA können Sie in unserem aktuellen Artikel nachlesen. Über die Entwicklungen in dem Fall halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.