Unerlaubte Telefonwerbung: Bußgeld gegen Vodafone
Callcenter sind hilfreich, wenn der Kunde Hilfe braucht, aber nervige Werbe-Anrufer mögen die Allerwenigsten.
Foto: Picture Alliance / dpa
Der Festnetz- und Mobilfunkanbieter Vodafone soll wegen unerlaubter Telefonwerbung 100.000 Euro Bußgeld zahlen. Einen entsprechenden Bescheid gegen die Düsseldorfer Telekommunikationsfirma gab die Bundesnetzagentur heute bekannt. Nach Erkenntnissen der Bonner Behörde haben entweder Vodafone selbst oder beauftragte Call-Center bei Noch-Kunden oder Bereits-Ex-Kunden angerufen, um sie zur Rücknahme der Kündigung beziehungsweise zur Rückkehr zu bewegen - obwohl die erforderlichen Einwilligungen der Kunden hierzu nicht vorlagen.
Anrufe trotz Untersagung
Callcenter sind hilfreich, wenn der Kunde Hilfe braucht, aber nervige Werbe-Anrufer mögen die Allerwenigsten.
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In vielen Fällen hatten die Betroffenen den Angaben zufolge das sogar
ausdrücklich untersagt, angerufen zu werden - entweder taten sie dies
bei der Kündigung oder bei einem Werbeanruf. An dieses Nein zur
Werbung hielt sich Vodafone nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur aber
nicht - in Einzelfällen monierten betroffene Bürger bis zu 30 weitere
Anrufe oder Anrufversuche. teltarif.de kennt mindestens einen solchen Fall, dummerweise ist der Mann Rechtsanwalt und hat Vodafone daraufhin auf Schadenersatz verklagt, den er auch erhielt. Sein Vertrag war damit im Nachhinein komplett kostenlos.
Anruf nur mit Werbeinwilligung
Firmen dürfen grundsätzlich nur Bürger anrufen, deren ausdrückliche Werbeeinwilligung sie vorliegen haben. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein Unternehmen auch bei externen Partnern diese Regeleinhaltung strikt kontrollieren muss.
Dabei entsteht ein interner Interessenkonflikt. Man möchte seine Kunden behalten oder neue Kunden gewinnen. Wenn aber die allermeisten Bürger im Lande keine Werbeanruf-Zustimmung gegeben haben, bleiben die erhofften Kundenzahlen auf der Strecke. Dann werden weniger Callcenter Mitarbeiter gebraucht, weil es weniger Kunden gibt, das können Call-Center nicht gut finden.
Dabei wäre ein wesentlicher Faktor, die Kunden - soweit sie dem zustimmen - vorher zu befragen und genau hinzuhören, warum Kunden kündigen. Neben Umzug oder Zusammenlegung oder Trennung von Anschlüssen, gibt es auch schlicht und ergreifend Unzufriedenheit mit den Preisen, dem Kundenservice, der Netzqualität oder Verfügbarkeit der Angebote. Dagegen kann man etwas tun.
Bundesnetzagentur geht weiter vor
Mit dem Bußgeld möchte die Bundesnetzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Solche Missstände sieht sie vor allem im Telekommunikations- aber auch dem Energie- und TV-Bereich, überall dort wo Kundenverhältnisse auf Zeit abgeschlossen und mit hohen Provisionen „belohnt“ werden. Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, Vodafone könnte dagegen vor Gericht ziehen. Ob die mitunter wirklich lästigen Rückhol- und Werbeanrufe dadurch wirklich weniger werden?
Ein Lösungsvorschlag
Vielleicht ließe sich das Problem mit ein paar einfachen Kunstgriffen lösen. Die Bundesnetzagentur weist den Callcentern der Anbieter eine eigene Vorwahl zu, die kostenlos erreichbar sein muss und dem Angerufenen anzeigt, hier ist ein Call-Center, da gehe ich besser nicht dran. Beim Eintrag ins Telefonbuch sollte eine Pflichtmarkierung erfolgen, wenn der Kunde keine Werbeanrufe möchte. Das gibt es schon - in der Schweiz. Das hätte zwei Effekte: Man findet wieder Freunde, Bekannte oder Nachbarn im Telefonbuch, weil die keine Angst mehr haben müssen, von Werbeanrufern genervt zu werden.