Button-Lösung bei GMX und web.de: 1&1 vom vzbv abgemahnt
Der vzbv hat die Einhaltung
der neuen Button-Lösung überprüft
Foto: LaCatrina - Fotolia.com / Montage: teltarif.de
Zum 1. August ist die sogenannte Button-Lösung in Kraft getreten.
Durch diese Erweiterung der in Paragraph 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegten "Pflichten im
elektronischen Geschäftsverkehr" müssen Verbraucher deutlicher über wesentliche
Vertragsinhalte informiert werden. Dazu gehört unter anderem, dass der Bestell-Button, mit dem
der Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung final bestellt, eindeutig beschriftet wird - etwa mit
"Zahlungspflichtig bestellen", "Kaufen" oder "Einkauf abschließen".
Insgesamt positive Auswirkung der Button-Lösung-Vorschrift
Der vzbv hat die Einhaltung
der neuen Button-Lösung überprüft
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun 109 Webseiten auf
die Einhaltung der neuen Regelung überprüft - und insgesamt ein positives Fazit gezogen. So hätten
sich in der Stichprobe der Verbraucherzentralen-Dachorganisation 92 Prozent der
Betreiber an die Vorgaben gehalten. 88 der Websites seien erst gar nicht mehr aufrufbar gewesen, bei
weiteren 13 Seiten sei keine (kostenpflichtige) Anmeldung mehr möglich gewesen.
Einen Teil der restlichen Angebote - darunter auch die Portale von GMX und web.de - beanstandet der vzbv jedoch nach wie vor. "Entweder fehlen wichtige Vertragsinformationen (...) oder die vorgeschriebene Beschriftung des Buttons wie "zahlungspflichtig bestellen" ist nicht vorhanden", monieren die Verbraucherschützer.
Abmahnungen gegen 1&1 Mail & Media
Wie teltarif.de erfuhr, kassierte die 1&1-Tochter 1&1 Mail & Media GmbH in Folge der Stichprobe zwei Abmahnungen durch den vzbv. Hier geht es jeweils um den kostenpflichtigen Abschluss eines Abonnements (web.de Club / GMX ProMail), bei dem die ersten zwei Monate (web.de) beziehungsweise der erste Monat (GMX) kostenfrei seien. Zwar habe 1&1 den Button "Kaufen" gesetzeskonform benannt, so der vzbv gegenüber unserer Redaktion. Allerdings werde nicht deutlich genug - per entsprechender Hervorhebung - auf die kostenpflichtige, automatische Verlängerung nach Ende des Gratis-Zeitraums hingewiesen.
Noch immer Abofallen-Problematik bei Smartphone-Nutzung
Zur Vorsicht rät der vzbv noch immer beim mobilen Surfen per Smartphone: Hier lauerten noch immer Kostenfallen, häufig reiche bereits ein einfacher (oft unbeabsichtigter) Klick auf einen Werbebanner, um ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren. Diese Beträge würden dann per WAP-Billing eingezogen. Wie berichtet, können Mobilfunk-Kunden zur Vermeidung solcher Probleme eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen.