Regulierung

Abschaffung von Call by Call? Die Alternativ-Anbieter wehren sich

Call-by-Call-Betreiber legen BNetzA wissenschaftliches Gutachten vor
Von Marc Kessler

Die Call-by-Call-Anbieter 01051 Telecom, Ventelo, Callax und Tele2 haben sich bei der Bundesnetz­agentur (BNetzA) dafür ausgesprochen, dass sie die Deutsche Telekom weiterhin dazu verpflichtet, Call by Call ("Betreiber­auswahl") und Preselection ("Betreiber­vorauswahl") an ihren Anschlüssen ermöglichen zu müssen. Hintergrund: Seit Inkrafttreten des neuen Telekom­munikations­gesetzes (TKG) ist diese Verpflichtung eine Kann-Regelung, die in Paragraph 21 [Link entfernt] des neuen TKG festgelegt ist.

Dort heißt es unter anderem: "Die Bundes­netzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekom­munikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer nachfrage­gerechten Entbündelung, insbesondere wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbs­orientierten nachgelagerten Endnutzer­marktes behindert oder diese Entwicklung den Interessen der Endnutzer zuwiderlaufen würde. (...)

Die Bundesnetz­agentur soll Betreibern öffentlicher Telekom­munikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, folgende Verpflichtungen nach Absatz 1 auferlegen: (...) Zugang zu bestimmten Netzkomponenten, -einrichtungen und Diensten zu gewähren, um unter anderem die Betreiberauswahl oder die Betreiber­vorauswahl zu ermöglichen."

Monopolkommission stellt Call by Call in Frage

Betreiberauswahl-Verpflichtung Die Bundesnetz­agentur hat
die Deutsche Telekom bislang
zu Call by Call und Preselection verpflichtet
Montage: teltarif.de
Das Problem für die Call-by-Call-Betreiber: Die Monopol­kommission hat die Bedeutung von Call by Call und Preselection in ihrem letzten Sonder­gutachten [Link entfernt] vom Dezember 2011 als "stark abnehmend" bezeichnet. Gemäß Paragraph 121 [Link entfernt] TKG erstellt die Monopol­kommission "alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage, ob nachhaltig wettbewerbs­orientierte Telekom­munikations­märkte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, beurteilt, die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes über die Regulierung und Wettbewerbs­aufsicht würdigt und zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt (...)".

In ihrem Gutachten schrieb die Monopol­kommission: "Die Bundesnetz­agentur muss dann [mit Inkraft­treten des neuen TKG, Anm. der Red.] zukünftig prüfen, ob diese Verpflichtung weiterhin notwendig ist. In Frage steht dies, da der Anteil der Gesprächs­verbindungen, die mittels der Betreiber(vor)auswahl durch alternative Anbieter erbracht werden, stark abnimmt und sich immer mehr Nutzer für Bündelangebote entscheiden, die unter anderem eine Flatrate für Gespräche innerhalb des Festnetzes oder aus Mobilfunknetzen in das Festnetz beinhalten. Eine etwas größere Bedeutung hat die Betreiber(vor)auswahl allerdings noch für Gespräche vom Festnetz in die Mobilfunk­netze, da diese in den üblichen Flatrate-Angeboten - mit Ausnahme der sogenannten All-Net-Flat - nicht enthalten sind. Da an dieser Verpflichtung Geschäftsmodelle von alternativen TK-Unternehmen hängen, sollte ein Auslaufen der Verpflichtung zur Betreiber(vor)auswahl mit einer gewissen Übergangsfrist erfolgen."

Call-by-Call-Anbieter haben eigenes Gutachten in Auftrag gegeben

Das sehen die Alternativ-Anbieter naturgemäß anders und wollen dies nun auch mit einer eigenen Studie belegen, die das Wissen­schaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikations­dienste (WIK) erstellt hat (Stand: Januar 2013, noch nicht veröffentlicht). In dem Papier mit dem Titel "Die Bedeutung der Betreiber(vor)auswahl für den Wettbewerb in den Telefoniemärkten" kommt das WIK zwar zu dem Ergebnis, dass "das Marktvolumen der Verbindungs­netzbetreiber, die sich auf die Betreiber(vor)auswahl abstützen, (...) in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen" sei.

Das sei aber im Wesentlichen darauf zurückführen, dass die Zahl der Telefon­anschlüsse der Deutschen Telekom "von ursprünglich fast 40 Millionen Anschlüssen auf inzwischen knapp 23 Millionen Anschlüsse" zurückgegangen sei. Zudem "fragen die Kunden verstärkt Komplett­anschlüsse, Bündeltarife und Flatrates nach, für die die Nutzung von Call-by-Call für nationale Festnetzgespräche weniger interessant ist".

Auf der zweiten Seite unseres Artikels erfahren Sie, welche Argumente die Alternativ-Anbieter haben, um die Wichtigkeit von Call by Call und Preselection zu untermauern - und warum ihrer Meinung nach Call by Call auch im Kabel oder sogar bei allen Telekom-Konkurrenten nutzbar sein sollte.

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