Abschaffung von Call by Call? Die Alternativ-Anbieter wehren sich
Die Call-by-Call-Anbieter 01051 Telecom, Ventelo, Callax und Tele2 haben sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) dafür ausgesprochen, dass sie die Deutsche Telekom weiterhin dazu verpflichtet, Call by Call ("Betreiberauswahl") und Preselection ("Betreibervorauswahl") an ihren Anschlüssen ermöglichen zu müssen. Hintergrund: Seit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist diese Verpflichtung eine Kann-Regelung, die in Paragraph 21 [Link entfernt] des neuen TKG festgelegt ist.
Dort heißt es unter anderem: "Die Bundesnetzagentur kann auf Antrag oder von Amts wegen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, verpflichten, anderen Unternehmen Zugang nach Maßgabe dieser Vorschrift zu gewähren einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung, insbesondere wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten nachgelagerten Endnutzermarktes behindert oder diese Entwicklung den Interessen der Endnutzer zuwiderlaufen würde. (...)
Die Bundesnetzagentur soll Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, folgende Verpflichtungen nach Absatz 1 auferlegen: (...) Zugang zu bestimmten Netzkomponenten, -einrichtungen und Diensten zu gewähren, um unter anderem die Betreiberauswahl oder die Betreibervorauswahl zu ermöglichen."
Monopolkommission stellt Call by Call in Frage
Die Bundesnetzagentur hat
die Deutsche Telekom bislang
zu Call by Call und Preselection verpflichtet
Montage: teltarif.de
Das Problem für die Call-by-Call-Betreiber: Die Monopolkommission hat die Bedeutung von Call by Call und Preselection in
ihrem letzten Sondergutachten
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vom Dezember 2011 als "stark abnehmend" bezeichnet.
Gemäß Paragraph 121
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TKG erstellt die Monopolkommission "alle zwei Jahre ein
Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage, ob
nachhaltig wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte in der Bundesrepublik
Deutschland bestehen, beurteilt, die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes über die Regulierung
und Wettbewerbsaufsicht würdigt und zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen
Stellung nimmt (...)".
In ihrem Gutachten schrieb die Monopolkommission: "Die Bundesnetzagentur muss dann [mit Inkrafttreten des neuen TKG, Anm. der Red.] zukünftig prüfen, ob diese Verpflichtung weiterhin notwendig ist. In Frage steht dies, da der Anteil der Gesprächsverbindungen, die mittels der Betreiber(vor)auswahl durch alternative Anbieter erbracht werden, stark abnimmt und sich immer mehr Nutzer für Bündelangebote entscheiden, die unter anderem eine Flatrate für Gespräche innerhalb des Festnetzes oder aus Mobilfunknetzen in das Festnetz beinhalten. Eine etwas größere Bedeutung hat die Betreiber(vor)auswahl allerdings noch für Gespräche vom Festnetz in die Mobilfunknetze, da diese in den üblichen Flatrate-Angeboten - mit Ausnahme der sogenannten All-Net-Flat - nicht enthalten sind. Da an dieser Verpflichtung Geschäftsmodelle von alternativen TK-Unternehmen hängen, sollte ein Auslaufen der Verpflichtung zur Betreiber(vor)auswahl mit einer gewissen Übergangsfrist erfolgen."
Call-by-Call-Anbieter haben eigenes Gutachten in Auftrag gegeben
Das sehen die Alternativ-Anbieter naturgemäß anders und wollen dies nun auch mit einer eigenen Studie belegen, die das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) erstellt hat (Stand: Januar 2013, noch nicht veröffentlicht). In dem Papier mit dem Titel "Die Bedeutung der Betreiber(vor)auswahl für den Wettbewerb in den Telefoniemärkten" kommt das WIK zwar zu dem Ergebnis, dass "das Marktvolumen der Verbindungsnetzbetreiber, die sich auf die Betreiber(vor)auswahl abstützen, (...) in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen" sei.
Das sei aber im Wesentlichen darauf zurückführen, dass die Zahl der Telefonanschlüsse der Deutschen Telekom "von ursprünglich fast 40 Millionen Anschlüssen auf inzwischen knapp 23 Millionen Anschlüsse" zurückgegangen sei. Zudem "fragen die Kunden verstärkt Komplettanschlüsse, Bündeltarife und Flatrates nach, für die die Nutzung von Call-by-Call für nationale Festnetzgespräche weniger interessant ist".
Auf der zweiten Seite unseres Artikels erfahren Sie, welche Argumente die Alternativ-Anbieter haben, um die Wichtigkeit von Call by Call und Preselection zu untermauern - und warum ihrer Meinung nach Call by Call auch im Kabel oder sogar bei allen Telekom-Konkurrenten nutzbar sein sollte.