Festnetz

Call by Call ohne Tarifansage ab sofort gesetzeswidrig

TKG-Novelle fordert ab sofort eine Tarifansage bei Call by Call
Von Thorsten Neuhetzki

Beim Telefonieren mit Call-by-Call-Nummern muss ab sofort immer eine Tarifansage ertönen Beim Telefonieren mit Call-by-Call-Nummern muss ab sofort immer eine Tarifansage ertönen
Foto: dpa
Ab sofort müssen alle Anbieter von Call-by-Call-Diensten eine Tarifansage schalten. Damit greift ein weiterer Punkt der im Mai von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichneten TKG-Novelle. Die Tarifansage hätte eigentlich zeitnah nach der Unterschrift Gesetz werden sollen. Eine Klage von Tele2 (01013) vorm Bundesverfassungsgericht verhinderte das jedoch. Nun gab es keine weiteren Aufschübe. Die Tarifrechner auf teltarif.de wurden entsprechend angepasst.

Dem Gesetz nach muss jeder Anbieter, der fallweise Verbindungsdienste anbietet, denen kein fester Vertrag zugrunde liegt, eine Tarifansage schalten, die über sämtliche Preisbestandteile der Verbindung informiert. Das bedeutet, dass auch eventuelle Einmalentgelte oder die Taktung angesagt werden müssen. Entscheidend ist auch: Anders als bislang darf es keine Tarifwechsel während einer Verbindung geben, außer der Anbieter informiert per erneuter Tarifansage über den Tarif.

Anbieter verzichten auf Tarifwechsel während des Telefonates

Beim Telefonieren mit Call-by-Call-Nummern muss ab sofort immer eine Tarifansage ertönen Beim Telefonieren mit Call-by-Call-Nummern muss ab sofort immer eine Tarifansage ertönen
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Im Klartext bedeutet das, dass ein Nutzer der um 18:55 Uhr ein Telefonat mit einem Minutenpreis von 1 Cent beginnt, diesen Minutenpreis zahlt, bis er auflegt. Das gilt auch, wenn bei diesem Anbieter ab 19 Uhr eigentlich ein Minutenpreis von 10 Cent berechnet werden würde. Allerdings steht dem Anbieter frei, um 19 Uhr eine erneute Tarifansage einzuspielen und dann den neuen Minutenpreis zu berechnen. Das würde aber de facto auch eine zeitweise Unterbrechung der Verbindung bedeuten. Aktuell hat sich keiner der auf dem Markt befindlichen Anbieter dafür entschieden, diese Variante durchzuführen. Entsprechende Anbieter würden wir auf unseren Übersichtsseiten und im Tarifrechner entsprechend vermerken.

Dass alle Anbieter diese unterbrechungsfreie Variante einführen, bedeutet, dass auch das ursprünglich klagende Unternehmen Tele2 sich für diese Variante entschieden hat. Dabei ging es in der Begründung des Gerichts darum, dass Tele2 sich nicht in der Lage sah, die Variante mit wechselndem Minutenpreis während der Verbindung fristgerecht in die eigenen Systeme einzupflegen. Trotz genügend Zeit hat man sich nun offenbar doch für die einfachere Variante entschieden. Die Aufschiebung war in der Folge unnötig.

In unseren Tarifrechnern werden fortan in Konsequenz des Gesetzes auch keine Anbieter ohne Tarifansage mehr abfragbar sein. Sollten Sie in Ihrem Browser Lesezeichen abgespeichert haben, bei denen ausschließlich Anbieter ohne Ansage ausgegeben werden, so werden diese in Kürze einen Datenbankfehler ausgeben, da es derartige Anbieter nicht mehr in unserer Datenbank gibt. Anbieter, die das Gesetz nicht umsetzen, werden wir zur Wahrung der Verbraucherinteressen nicht weiter berücksichtigen.

Erste Tests am heutigen Tag haben ergeben, dass der Verbraucher künftig genau zuhören muss. Einige Anbieter sagen den Tarif, wie man es erwarten würde, in Cent pro Minute an. An anderer Stelle heißt es aber "nur null komma null fünf neun Euro pro Minute" (also 5,9 Cent). Und die Anbieter, die bisher eine Verwähler-Gefahr ohne Tarifansage darstellten, infomieren beispielsweise über "null komma sieben neun Euro pro Minute", also stolze 79 Cent pro Minute. Wer hier nicht genau zuhört, kann trotzem weiterhin in Tariffallen tappen.

Weitere Umstellung in den Tarifrechnern für Gespräche zum Mobilfunk

Im Zuge der Umstellungen im Tarifrechner haben wir uns auch dazu entschlossen, standardmäßig nur noch Abfragen zum Gesprächsziel Mobilfunk im Allgemeinen zu ermöglichen und keine einzelnen Ziele in der Liste aufzuführen. Der Hintergrund: Immer mehr Nutzer portieren ihre Handynummer in ein anderes Netz. In der Folge ist nicht mehr erkennbar, ob sich eine 0171-Nummer noch im Telekom-Netz oder bereits im Netz von E-Plus oder o2 befindet.

Das Problem dabei: Die Anbieter handhaben die Abrechnung zu den einzelnen Netzen unterschiedlich. Der überwiegende Teil der Call-by-Call-Anbieter orientiert sich an den Rufnummerngassen. Vereinzelt gibt es aber auch Anbieter, die an die Portierungsdatenbank angeschlossen sind und das tatsächliche Zielnetz abrechnen. Im Sinne der Verbrauchertransparenz vereinfachen wir die Abfragen nun dahingehend, dass der billigste Anbieter unabhängig vom Netz ausgegeben wird. Auf der dann erscheinenden Ergebnisseite bzw. über die jeweiligen Anmerkungen am Tarif wird auf eventuell günstigere Angebote hingewiesen.

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