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Chile: Smartphone-Registrierung temporär ausgesetzt

Kürzlich haben wir berichtet, dass Reisende in Chile ihr Smartphone registrieren müssen, wenn sie eine chilenische SIM nutzen. Diese Regelung wird momentan allerdings ausgesetzt - weil der Papst Chile besucht.
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Smartphone-Registrierungspflicht in Chile Smartphone-Registrierungspflicht in Chile
Bild: subtel.gob.cl, Bearbeitung: teltarif.de
Vor wenigen Tagen haben wir unter Berufung auf eine dpa-Meldung berichtet, dass chilenische SIM-Karte in Chile nicht mit deutschem Handy nutzbar sind - es sei denn, der Reisende lässt sein Smartphone in Chile registrieren. Die dpa berief sich dabei auf nicht ganz aktuelle Informationen des Auswärtigen Amtes.

Aufmerksame teltarif.de-Leser haben herausgefunden, dass Chile diese am 28. November in Kraft getretene Regelung zwischenzeitlich für 120 Tage ausgesetzt hat - denn eine prominente Person besucht in diesen Tagen das südamerikanische Land.

Papstbesuch ist Anlass für temporäres Pausieren der Regelung

Smartphone-Registrierungspflicht in Chile Smartphone-Registrierungspflicht in Chile
Bild: subtel.gob.cl, Bearbeitung: teltarif.de
Die zuständige chilenische Behörde hat bereits am 5. Januar bekannt gegeben, dass das Registrierungsverfahren für ausländische Besucher, die in Chile ihr mitgebrachtes Smartphone mit einer in Chile erworbenen Prepaid-SIM nutzen wollen, für vier Monate pausiert wird.

Als Anlass dafür nennt die Telekommunikations-Behörde den Besuch des Papstes. Das Oberhaupt der Katholischen Kirche reist vom 15. bis 18. Januar nach Chile und Peru. Im Rahmen einer derartigen Reise kommen mit dem Papst in der Regel nicht nur zahlreiche weitere Vertreter des Vatikans, sondern auch viele ausländische Medienbeobachter und Kirchenmitglieder ins Land. Mit einer derartigen Menge an Smartphone-Registrierungsvorgängen wäre die Telekommunikationsbehörde beziehungsweise die Registrierungsstellen womöglich heillos überfordert - darum hat sie das Verfahren übergangsweise ganz ausgesetzt.

Momentan können also alle Besucher Chiles ihr mitgebrachtes Smartphone ganz ohne Registrierung zusammen mit einer SIM-Karte eines regionalen Mobilfunkanbieters nutzen. Die Behörde schreibt, dass dies unabhängig vom Papstbesuch für alle Besucher gilt, die momentan "den Sommer in Chile verbringen".

Hinweis auf in Chile verwendete Frequenzbereiche

Nach Ablauf der vier Monate, also etwa Anfang Mai, müssen Chile-Reisende, die ihr mitgebrachtes Smartphone mit einer lokalen SIM verwenden möchten, wieder damit rechnen, dass eine Registrierung erforderlich wird. Die Behörde bekräftigt nochmals die in diesem Punkt korrekten Angaben des Auswärtigen Amtes: Wer sein Handy mit seiner heimischen SIM-Karte mitbringt und dieses in Chile im Roaming benutzt, muss das Mobiltelefon nicht registrieren. Auch die Nutzung des Smartphones in WLAN-Netzen vor Ort erfordert keine Registrierung.

Auf einer Informationsseite für Reisende erläutert die chilenische Behörde das Verfahren zum Teil auch in Englisch. Offiziell begann die Registrierungspflicht am 23. September 2017. Reisende müssen sich im Land an eine örtliche Zertifizierungsgesellschaft wenden und dort ein Formular ausfüllen. Landesweit existieren momentan lediglich 13 Zertifizierungsstellen.

Informationen für Reisende, auch zu verwendeten Frequenzen in Chile Informationen für Reisende, auch zu verwendeten Frequenzen in Chile
Bild: multibanda.cl
Reisende können jeweils ein Mobiltelefon pro Jahr kostenlos registrieren, die Registrierung gilt für das Gerät dann unbegrenzt und muss bei einer späteren Wiedereinreise nicht noch einmal durchgeführt werden. Chile übernimmt keine Garantie dafür, dass das mitgebrachte Telefon mit den Technologien (2G, 3G, 4G) kompatibel ist, die von den verschiedenen in Chile tätigen Netzbetreibern eingesetzt werden. Auf der englischsprachigen Anleitung werden die in Chile verwendeten Frequenzbereiche genannt. Die Behörde garantiert auch nicht dafür, dass das mitgebrachte Telefon die Warnungen des Emergency Alert System (SAE) des nationalen Amtes für Notfälle in Chile (ONEMI) empfangen kann.

Ein Beispiel für ein Registrierungs-Formular zeigt die Behörde in diesem PDF-Dokument. Darin ist zu lesen, dass Antragsteller ein Ausweisdokument vorlegen müssen, von dem eine Kopie angefertigt und aufbewahrt wird. Außerdem muss der Reisende vor Ort nachweisen, dass er der rechtmäßige Besitzer des Telefons ist, beispielsweise durch einen Kaufbeleg oder eine Rechnung. Die Zertifizierungsgesellschaft prüft dann, ob die IMEI des Geräts und die auf dem Kaufbeleg genannte IMEI identisch sind.

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