Tarifumstellung

Auch congstar beendet volumen­basierte Internet-Abrechnung

Nach Penny Mobil und ja!mobil beendet auch congstar selbst die volumenbasierte Internet-Abrechnung zum 23. Mai. Wir erläutern, welche Alternativen es für Kunden gibt und was bei einem Widerspruch passiert.
Von

Keine volumenbasierte Abrechnung mehr bei congstar Keine volumenbasierte Abrechnung mehr bei congstar
Bild: congstar / Montage: teltarif.de
Die beiden von der congstar Services GmbH realisierten Mobilfunk-Discounter Penny Mobil und ja!mobil haben bereits zum 21. März die volumenbasierte Abrechnung eingestellt. Nun zieht congstar selbst nach und teilt allen Kunden mit, dass die Abrechnung nach verbrauchten Daten-MB beendet wird.

MB-basierte Ab­rechnungs­modelle sind einer­seits für absolute Wenig­nutzer interessant, anderer­seits können sie sich auch leicht als Kostenfalle entpuppen, wenn der Kunden vergisst, die mobile Internetverbindung nach der aktiven Nutzung wieder zu deaktivieren. Bei congstar findet die Umstellung zum 23. Mai statt. Die Discount-Marke der Telekom erläutert gegenüber den Kunden, was bei einem Widerspruch gegen diese Tarifänderung passiert und welche Alternativen es gibt.

Das passiert bei einem Widerspruch gegen die Änderung

Keine volumenbasierte Abrechnung mehr bei congstar Keine volumenbasierte Abrechnung mehr bei congstar
Bild: congstar / Montage: teltarif.de
In einer E-Mail an die Kunden schreibt congstar aktuell:

Ab dem 23.05.2017 wird die Abrechnung pro MB für die Nutzung des Internets mit Ihrer congstar-Prepaid-SIM-Karte eingestellt. [...] Um Ihren Vertrag mit diesen neuen Bedingungen fortzusetzen, müssen Sie nichts weiter tun. Wenn Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von einem Monat nach Zugang dieser E-Mail in Textform mit Wirkung zum 23.05.2017 (z. B. per Brief an den congstar Kundenservice, congstar GmbH, Postfach 1165, 61466 Kronberg, per E-Mail an kundenservice@congstar.de oder direkt online über das Kontaktformular) kündigen. Kündigen Sie nicht, gilt die oben genannte Änderung ab dem 23.05.2017 als vereinbart.

Es ist also nicht möglich, der Tarifumstellung von congstar zu widerspreche und die bisherigen Konditionen sowie die volumenbasierte Abrechnung zu behalten. Ein Widerspruch zieht unweigerlich die Kündigung der Prepaidkarte nach sich.

Diese Alternativen empfiehlt congstar

Hat der congstar-Kunde keine Option gebucht und möchte er ab dem 23. Mai das mobile Internet nutzen, wird er zunächst automatisch auf die Seite www.datapass.de weitergeleitet. Hier besteht die Möglichkeit, eine Surf-Option zu buchen. Wenignutzer können dann beispielsweise die Surf Tagesflat mit 25 MB Datenvolumen für 99 Cent je 24 Stunden buchen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn man das mobile Internet nur an wenigen Tagen des Monats und nur für E-Mail, Messenger und das Surfen auf Textseiten nutzt.

Andernfalls kann der Kunde an dieser Stelle auch eine reguläre Surf-Flat mit monatlicher Abrechnung buchen, die monatlich gewechselt oder auch wieder abbestellt werden kann. Hierfür stehen Optionen ab 100 MB bis 1 GB monatlich zur Verfügung. Auch die Smart-Optionen beinhalten außer Inklusiv-Minuten stets ein gewisses Datenkontingent. Möchte der Kunde tatsächlich nur Messaging nutzen, steht dafür mit der Messaging-Option sogar eine kostenlose Möglichkeit mit 1 GB monatlich bei maximal 32 kBit/s bereit.

Hat der Kunde den Tarif Prepaid wie ich will, kann er in seinem Kundenaccount monatlich per Schieberegler flexibel Daten-MB, Inklusiv-SMS und Inklusiv-Minuten hinzubuchen oder auch wieder abbestellen. Hierbei sollte man die eigene Auswahl allerdings mit den von congstar vordefinierten Smart-Optionen vergleichen, da diese im Paket je nach Konfiguration günstiger sein können. Alle zum Prepaid-Tarif zubuchbaren Optionen haben wir auf dieser Seite aufgelistet.

Dass ein Prepaid-Anbieter jederzeit mit Monatsfrist die Konditionen einer Prepaidkarte ändern kann, haben wir in diesem Artikel ausführlich erklärt: Aktivitätszeitraum - das große Prepaid-Missverständnis.

Mehr zum Thema congstar