Themenspezial: Verbraucher & Service Fragen

Zweifelhaftes Angebot D4 Mobilfunk: Verbrauch­er­zentrale zeigt sich kritisch

D4 Mobilfunk will mit den Titanic-Tarifen Kunden anlocken - doch der Web-Shop ist voller unklarer Angaben. Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt uns gegenüber eine rechtliche Einschätzung ab. Auch der Anbieter hat sich geäußert - und räumt indirekt ein: Unser Online-Shop ist ungeeignet.
Von Hans-Georg Kluge

D4 Mobilfunk antwortet. D4 Mobilfunk antwortet.
Screenshot: teltarif.de
Am Freitag berichteten wir über den Anbieter D4 Mobilfunk, der mit Titanic-Tarifen in den umkämpften Mobilfunkmarkt einsteigen will. Die Informationen im Webshop waren inhaltlich allerdings nicht vollständig. Wir haben deswegen dem Anbieter einen Fragenkatalog zukommen lassen. Inzwischen hat uns die Antwort des Anbieters zu wichtigen offen gebliebenen Fragen erreicht. Wir haben auch die Verbraucherzentrale Sachsen zu dem Fall befragt.

Fehlende Tarif-Details kommen per Brief zum Kunden

D4 Mobilfunk antwortet. D4 Mobilfunk antwortet.
Screenshot: teltarif.de
Die Auskünfte über die Tarifbedingungen sind im Web-Shop des Anbieters recht spärlich. In den kommenden Wochen solle ein Tarif-PDF mit Informationen zu den Kosten für weitere Dienste online gestellt werden. Bis dahin sendet der Anbieter die nötigen Informationen zusammen mit der Auftragsbestätigung per Brief noch vor der SIM-Karte an den Kunden. "Sollten die Konditionen zu hoch sein, kann der Kunde natürlich die Bestellung widerrufen", so der Anbieter.

Eine Pflicht, ein ausführliches Tarif-Dokument anzubieten, gebe es nicht - so die Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings seien die Anbieter verpflichtet, Informationen zu Preisen und den Preisbestandteilen vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. "Andernfalls stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Sofern das Unternehmen also Tarife anbietet, die nicht transparent auf der Homepage dargestellt, gleichwohl aber angeboten werden, läge ein Wettbewerbsverstoß vor", so die Verbraucherzentrale.

Anbieter macht seinen Web-Shop verantwortlich

Aufgrund eines technischen Fehlers sei die Information "ohne Mehrwertsteuer" im Warenkorb angezeigt worden, so der Anbieter in seiner Stellungnahme. Wir haben nachgesehen: Dort ist mittlerweile tatsächlich angegeben, die Mehrwertsteuer sei in den Preisen enthalten.

Bestehen bleibt jedoch die unübersichtliche Anzeige von einmaligen und monatlichen Kosten. Laut dem Anbieter seien die Angebote so eingestellt, dass die angezeigten Gesamtkosten die monatlichen Kosten widerspiegeln. Der Web-Shop lasse eine andere Darstellung nicht zu.

Die Verbraucherzentrale Sachsen schätzt dies kritisch ein: "Wir halten es für rechtlich bedenklich, wenn im Warenkorb (nur) der Monatspreis angezeigt wird, zumal ohne den Hinweis, dass es sich um einen monatlich zu zahlenden Preis handelt". Laut dem BGB habe ein Unternehmer alle relevanten Preisbestandteile so genau anzugeben, dass "der Verbraucher genau weiß, was er zu zahlen hat". Ein Vertrag komme nur dann zustande, wenn beide Seiten sich über den Preis einigen. "Schon daran könnte es bei einem Vertragsschluss aufgrund der aktuellen Gestaltung dieser Seite fehlen", erfahren wir von der Verbraucherzentrale.

teltarif.de hält ein solches Vorgehen ebenfalls für problematisch: Mobil­funk­anbieter sortieren üblicherweise die anfallenden Kosten deutlich nach einmaligen und monatlichen Kosten. Dass der Anbieter die Preise auf diese Weise darstellt, zeigt: Die Software des Web-Shops ist ungeeignet, Mobilfunkverträge zu vermitteln.

Titanic-Tarife im Telekom-Netz

Aus der Antwort geht hervor, dass der Anbieter seine Tarife im Telekom-Netz realisiert. Eine Rufnummermitnahme sei möglich - diese müsse in den Bemerkungen zur Bestellung eingetragen werden. Andernfalls werde der Kunde nachträglich per E-Mail dazu gefragt. Die Rechnung erhalte der Kunde online - auf Antrag sei auch eine Papierrechnung möglich. Die SIM-Karte komme nach zwei bis fünf Werktagen bereits aktiviert beim Kunden an.

Ein Online-Kundenzentrum stehe zur Verfügung, dort könne der Kunde Details zu seinem gebuchten Vertrag einsehen sowie die Bankverbindung ändern. Eine Verbrauchs­anzeige für im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchte SMS, Gesprächsminuten oder Megabyte gebe es nicht.

Chono Gruppe: Wechsel auf UG (haftungsbeschränkt) geplant

Im Impressum des Anbieters findet sich für die Chono Gruppe, die das Angebot letztlich realisiert, keine Angabe über die Gesellschaftsform. Es handele sich hierbei um ein Einzelunternehmen, teilt uns der Inhaber mit. Dieses sei in Dresden registriert - er selbst wohne hingegen in Frankfurt am Main. An der Adresse in Dresden ist über Google Maps ein Wohnhaus zu sehen. Im Hinterhof scheint es Gewerbeeinheiten zu geben.

Es sei geplant, die Firma in eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) umzuwandeln. Diese Vorstufe zu einer GmbH kann auch mit geringem Stammkapital gegründet werden - die Haftung ist auf das vorhandene Kapital der Gesellschaft beschränkt. Ein Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in diesem Vorgehen eher keine Nachteile für Verbraucher, allerdings sehe das Telemediengesetz vor, dass ein Anbieter im Impressum seine Rechtsform angibt.

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