Digitalradio-Pflicht: Bundestag beschließt TKG-Novelle (Update)
Bald gibt es noch mehr DAB+-Radios im deutschen Handel
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Schon bald sollen alle höherwertigen Radios verpflichtend einen Chip für digitalen Radioempfang besitzen. Nach dem Bundeskabinett hat jetzt auch der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes abschließend zugestimmt. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Linksfraktion hat der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/13441) angenommen.
Zuvor hatten die Ausschüsse für Verkehr und digitale Infrastruktur, für Wirtschaft und Energie und für Kultur und Medien den entsprechenden Entwurf beraten und ebenfalls ihren Segen erteilt. Die Ausschüsse beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE Grünen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Die Linke stimmte nur im Kulturausschuss für die Annahme und votierte in den anderen beiden Ausschüssen dagegen.
EU-Richtlinie wird in nationales Recht überführt
Bald gibt es noch mehr DAB+-Radios im deutschen Handel
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Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Verbreitung des digitalen Rundfunks zu fördern. Damit sind die Regelungen der EU zur Einbauverpflichtung von DAB+ in Fahrzeuge vollständig und in 3. Lesung abschließend einschließlich der Regelungen zur Interoperabilität für Kofferradios mit Wirkung für ab 21. Dezember 2020 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge und Geräte in deutsches Recht umgesetzt.
Ab dem Geltungszeitpunkt dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur noch Radiogeräte verkauft werden, die auch digitalen Radioempfang ermöglichen. Das ist nach dem heutigen technischen Stand das digital-terrestrische Radio DAB+ und/oder Internetradio via WLAN. Die Regelung gilt für alle Radiogeräte, die im UKW-Band den Sendernamen anzeigen, also über eine RDS-Funktion verfügen. Einfache Radios mit Drehskala oder nur mit Frequenzanzeige dürfen weiter auch nur mit analogem Radioempfang verkauft werden. Die TKG-Novelle wurde bewusst technikneutral gehalten und ist damit offen für weitere digitale Radiostandards wie DRM+ oder 5G Broadcast, sollten diese in Deutschland eingeführt werden.
Ausgenommen von der Regelung sind Geräte, bei denen Radio nur eine untergeordnete Rolle spielt. Davon betroffen sind etwa Boomboxen, Soundbars oder Bluetooth-Lautsprecher. Hier dürfen auch weiter Modelle verkauft werden, die nur UKW an Bord haben.
Die TKG-Novelle sollte schon längst beschlossen sein, schaffte allerdings in der vergangenen Legislaturperiode kurz vor den Bundestagswahlen nicht mehr die Abstimmung in Bundestag und Bundesrat.