Hörfunk

Digitalradio-Pflicht: Bundestag beschließt TKG-Novelle (Update)

Schon bald sollen alle höher­wertigen Radios verpflich­tend einen Chip für digi­talen Radio­empfang besitzen. Nach dem Bundes­kabi­nett und weiteren Ausschüssen hat jetzt auch der Bundestag dem Gesetz­entwurf zur Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes abschlie­ßend zuge­stimmt.
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Bald gibt es noch mehr DAB+-Radios im deutschen Handel Bald gibt es noch mehr DAB+-Radios im deutschen Handel
Foto: Pure
Schon bald sollen alle höher­wertigen Radios verpflich­tend einen Chip für digi­talen Radio­empfang besitzen. Nach dem Bundes­kabi­nett hat jetzt auch der Bundestag dem Gesetz­entwurf zur Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes abschlie­ßend zuge­stimmt. Mit der Mehr­heit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Links­frak­tion hat der Bundestag einen Entwurf der Bundes­regie­rung zur Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes (19/13441) ange­nommen.

Zuvor hatten die Ausschüsse für Verkehr und digi­tale Infra­struktur, für Wirt­schaft und Energie und für Kultur und Medien den entspre­chenden Entwurf beraten und eben­falls ihren Segen erteilt. Die Ausschüsse beschlossen mit den Stimmen der Frak­tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE Grünen gegen die Stimmen der AfD-Frak­tion dem Deut­schen Bundestag die Annahme des Gesetz­entwurfs zu empfehlen. Die Linke stimmte nur im Kultur­ausschuss für die Annahme und votierte in den anderen beiden Ausschüssen dagegen.

EU-Richt­linie wird in natio­nales Recht über­führt

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Die Geset­zesän­derung zielt darauf ab, die Verbrei­tung des digi­talen Rund­funks zu fördern. Damit sind die Rege­lungen der EU zur Einbau­verpflich­tung von DAB+ in Fahr­zeuge voll­ständig und in 3. Lesung abschlie­ßend einschließ­lich der Rege­lungen zur Inter­opera­bilität für Koffer­radios mit Wirkung für ab 21. Dezember 2020 in Verkehr gebrachte Fahr­zeuge und Geräte in deut­sches Recht umge­setzt.

Ab dem Geltungs­zeit­punkt dürfen in der Bundes­repu­blik Deutsch­land nur noch Radio­geräte verkauft werden, die auch digi­talen Radio­empfang ermög­lichen. Das ist nach dem heutigen tech­nischen Stand das digital-terres­trische Radio DAB+ und/oder Inter­netradio via WLAN. Die Rege­lung gilt für alle Radio­geräte, die im UKW-Band den Sender­namen anzeigen, also über eine RDS-Funk­tion verfügen. Einfache Radios mit Dreh­skala oder nur mit Frequen­zan­zeige dürfen weiter auch nur mit analogem Radio­empfang verkauft werden. Die TKG-Novelle wurde bewusst tech­nikneu­tral gehalten und ist damit offen für weitere digi­tale Radio­stan­dards wie DRM+ oder 5G Broad­cast, sollten diese in Deutsch­land einge­führt werden.

Ausge­nommen von der Rege­lung sind Geräte, bei denen Radio nur eine unter­geord­nete Rolle spielt. Davon betroffen sind etwa Boom­boxen, Sound­bars oder Blue­tooth-Laut­spre­cher. Hier dürfen auch weiter Modelle verkauft werden, die nur UKW an Bord haben.

Die TKG-Novelle sollte schon längst beschlossen sein, schaffte aller­dings in der vergan­genen Legis­latur­periode kurz vor den Bundes­tags­wahlen nicht mehr die Abstim­mung in Bundestag und Bundesrat.

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