Planungssicherheit

Bundesweite DAB+-Programme dürfen bis 2031 weitersenden

Die neun privaten Radio­programme im ersten DAB+-Bundesmux können bis 2031 weiter­senden. Die Landes­medi­enan­stalt Saar­land hat die Lizenzen verlän­gert.
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Sender wie Radio BOB! können bis 2031 im ersten DAB+-Bundesmux senden Sender wie Radio BOB! können bis 2031 im ersten DAB+-Bundesmux senden
Foto: Imperial/Rdaio BOB!
Die Landes­medi­enan­stalt Saar­land (LMS) hat in ihrer letzten Sitzung über die Verlän­gerung der Zuwei­sung von Über­tragungs­kapa­zitäten auf dem ersten bundes­weiten DAB+-Multi­plex entschieden und den Veran­stal­tern neue Zulas­sungen bis ins Jahr 2031 bis ausge­stellt. Die LMS betreut das Verfahren für die Gesamt­heit der Landes­medi­enan­stalten.

"Es freut mich, dass damit Rechts- und Planungs­sicher­heit bis ins Jahr 2031 für die privaten Pioniere des Digi­talra­dios in Deutsch­land geschaffen werden kann", betonte der stell­vertre­tende Direktor der LMS, Dr. Jörg Ukrow. "Die Höre­rinnen und Hörer können damit auch weiter die Programme Absolut Relax, ENERGY, ERF Plus, Klassik Radio, Radio BOB, Radio Horeb, Radio Schla­gerpa­radies, Schwarz­wald­radio und sunshine live bundes­weit empfangen. Dies fördert auch weiterhin die Meinungs­viel­falt auf dem deut­schen Medi­enmarkt".

Minis­terprä­sidenten stimmten Verlän­gerung schon 2019 zu

Sender wie Radio BOB! können bis 2031 im ersten DAB+-Bundesmux senden Sender wie Radio BOB! können bis 2031 im ersten DAB+-Bundesmux senden
Foto: Imperial/Rdaio BOB!
Bereits am 6. Juni 2019 hatte die Minis­terprä­siden­tenkon­ferenz einstimmig entschieden, die Zuord­nung von DAB+-Über­tragungs­kapa­zitäten für den ersten Bundesmux bis zum 31. Dezember 2035 fort­zusetzen. Da Rund­funk Länder­sache ist, mussten alle Regie­rungs­chefs ihr Okay geben. Beson­ders brisant: Unter anderem hat auch Nieder­sach­sens Regie­rungs­chef Stephan Weil zuge­stimmt, wenige Tage, bevor sich der Landtag gegen den Fort­bestand von DAB+ ausge­spro­chen hatte. Somit bleiben auch den Nieder­sachsen die bundes­weiten Programme bis mindes­tens 2031 erhalten.

Im bundes­weiten Multi­plex mit seinen in ganz Deutsch­land verfüg­baren Programmen hatten im vergan­genen Jahr 13 weitere Sende­anlagen den Betrieb aufge­nommen. Die Zahl der Stand­orte stieg hiermit hier auf 137. Die Gesamt­verfüg­barkeit in Deutsch­land entspricht 98 Prozent der Fläche. 2020 sind weitere Sende­anlagen für den ersten Bundesmux geplant.

Zweiter Bundesmux muss bis Ende 2020 starten

Das Konsor­tium Antenne Deutsch­land muss unter­dessen noch in diesem Jahr mit dem zweiten bundes­weiten DAB+-Multi­plex auf Sendung gehen. Wie aus dem Bericht von BLM-Präsi­dent Sieg­fried Schneider zur letzten Medi­enrats­sitzung hervor ging, wurde die Frist zur Nutzung der Kapa­zitäten bis zum 31.12.2020 verlän­gert. Bis zu diesem Zeit­punkt wolle die begüns­tigte Antenne Deutsch­land GmbH alle Voraus­setzungen zur Umset­zung des Sende­betriebs erar­beiten. Nach bishe­rigem Stand ist ein Sende­start zur IFA geplant.

Schneider verriet noch ein brisantes Detail: Die Kosten des Verfah­rens würden von der Klägerin DAPD GmbH um Ex-Renn­fahrer Steffen Göpel getragen und die verant­wort­liche Säch­sische Landes­medi­enan­stalt (SLM) auch von etwaigen Scha­dens­ansprü­chen frei­gestellt. "Nunmehr können die Betei­ligten die ursprüng­liche Ziel­setzung für mehr Ange­bots­breite, mehr Viel­falt und Infor­mati­onszu­gewinn anpa­cken", so Schneider.

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