Urteil

Über 2. DAB+-Bundesmux muss neu entschieden werden

Der Start des zweiten, natio­nalen DAB+-Bundes­muxes noch in diesem Jahr ist wieder in weite Ferne gerückt. Das Verwal­tungs­gericht Leipzig hob den Zuwei­sungs­bescheid auf. Die Medi­enan­stalten müssen nun neu entscheiden.
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Urteil: Die Ausschreibung zum 2. DAB+ Bundesmux muss wiederholt werden Urteil: Die Ausschreibung zum 2. DAB+ Bundesmux muss wiederholt werden
@e-pyton---Fotolia.com
Eigent­lich sah es nach langem juris­tischen Tauziehen so aus, als könnte der zweite, natio­nale DAB+-Multi­plex in diesem Jahr endlich starten. Doch nun scheint in dem kompli­zierten Verfahren alles wieder infrage gestellt: Die 1. Kammer des Verwal­tungs­gerichts Leipzig hat am Mitt­woch im Streit um die Zuwei­sung an das Konsor­tium Antenne Deutsch­land (Media Broad­cast / Absolut Radio) münd­lich verhan­delt und ein Urteil gefällt. Wie das Magazin "Info­digital" berichtet, hob das Gericht den Zuwei­sungs­bescheid der Säch­sischen Landes­anstalt für privaten Rund­funk und neue Medien (SLM) als zustän­dige Landes­medi­enan­stalt vom 28. November 2017 auf und beauf­tragte sie, die Zuwei­sung erneut unter Beach­tung der Rechts­auffas­sung des Gerichts durch­zuführen.

Ekla­tante Verfah­rens­fehler

Urteil: Die Ausschreibung zum 2. DAB+ Bundesmux muss wiederholt werden Urteil: Die Ausschreibung zum 2. DAB+ Bundesmux muss wiederholt werden
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Das Gericht stellte ekla­tante Verfah­rens­fehler fest und kriti­sierte unter anderem, dass der Antrag des Gewinner-Konsor­tiums Antenne Deutsch­land bei der Vergabe berück­sich­tigt wurde, obwohl dieser erst im Verstän­digungs­verfahren aus einem Zusam­menschluss zweier Mitbe­werber hervor­gegangen sei und daher als neue Bewer­berin hätte ange­sehen werden müssen. Die Berück­sich­tigung eines neuen Bewer­bers nach Ablauf der Ausschluss­frist und nach Eintritt in das Verstän­digungs­verfahren sei aber nicht mit dem Grund­satz der Chan­cengleich­heit in Einklang zu bringen, so das Gericht.

Geklagt hatte die Digital Audio Broad­casting Platt­form DABP GmbH aus Leipzig rund um den Investor und früheren Renn­fahrer Steffen Göpel, der den zweiten Bundesmux auch initi­iert hatte.

Revi­sion möglich

Gegen das Urteil wurde laut Info­digital neben der Beru­fung zum Säch­sischen Ober­verwal­tungs­gericht auch die Sprung­revi­sion zum Bundes­verwal­tungs­gericht zuge­lassen. Es wird nun span­nend sein, ob die Parteien dieses Verfahren, das ein schnel­leres, rechts­kräf­tiges Urteil ermög­lichen würde, wählen.

Damit könnte ein Sende­start des zweiten natio­nalen DAB+-Multi­plexes jedoch wieder in weite Ferne rücken. Damit müssen auch Programm­veran­stalter wieder ihre Stra­tegie ändern. Laut Infor­mationen von teltarif.de haben sich einige Anbieter Optionen auf einen Platz im zweiten Bundesmux gesi­chert und sich daher nicht mehr an Ausschrei­bungen für regio­nale DAB+-Multi­plexe, wie zuletzt im Saar­land, betei­ligt.

Antenne Deutsch­land will dennoch starten

Antenne Deutsch­land hält dagegen weiter an einem Sende­start 2019 fest. Wie die Leip­ziger Volks­zeitung berichtet, kündigte Arnold Stender, Geschäfts­führer von Antenne Deutsch­land, am Rande der Gerichts­verhand­lung an, trotz aller recht­lichen und wirt­schaft­lichen Risiken habe man sich zu einem Test­lauf ab September entschlossen.

Der regu­läre Start des Multi­plexes sei weiter für Anfang Oktober vorge­sehen. Sollten die Konflikt­parteien jedoch die Option der Sprung­revi­sion zum Bundes­verwal­tungs­gericht wählen, was den Prozess­ausgang beschleu­nigt, könnte dieses Vorhaben hinfällig sein.

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