Videoaufnahmen

Erlaubt, oder nicht? Unterschiedliche Urteile zu Dashcams in Autos

Eine Frau wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie eine Dashcam-Aufnahme als Beweis für ein Verkehrsdelikt vorlegt. In anderen Fällen urteilen die Gerichte ganz anders.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Die Unterschiedlichen Urteile zu Dashcams in Autos Die Unterschiedlichen Urteile zu Dashcams in Autos
Bild: dpa
Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht mit Kameras ausstatten, um mögliche Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug zu dokumentieren. Das Gericht verurteilte [Link entfernt] eine 52-Jährige zu einer Geldstrafe von 150 Euro, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1 112 OWi 300 Js 121012/17).

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Die Münchnerin hatte im August 2016 ihr Auto geparkt, in dem vorne und hinten Videokameras installiert waren. Als ein anderes Fahrzeug ihren Wagen beschädigt hatte, ging sie mit den Aufnahmen zur Polizei.

Der Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen. Neben dem Wagen, der das Auto der Klägerin beschädigt haben soll, wurden mindestens noch drei weitere Fahrzeuge, die sich vor oder hinter dem Straßenraum des geparkten Fahrzeugs befanden, aufgezeichnet. Wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen.

Der Richter hielt der Frau aber zugute, dass das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden sei und sie "subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen". Die Klägerin war hingegen der Meinung, dass durch die Aufnahme von Autokennzeichen keine schützenswerten Daten erhoben und gespeichert worden seien. Die Gesichter der Fahrer wären nicht erkennbar gewesen. Daher legt sie eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein. Es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Generell kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz den Angaben nach mit einer Geldbuße von bis zu 300 000 Euro geahndet werden. Im aktuellen Fall berücksichtigte das Gericht, dass die Frau nur 1500 Euro netto verdiene.

Unterschiedliche Meinungen der Gerichte zu Dashcam-Aufnahmen

Der Einsatz von Kameras in Autos wird von den Gerichten oft unterschiedlich gewertet. Einige sehen die Aufnahmen - wie im beschriebenen Fall - als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Vor allem dann, wenn die Aufnahmen aus einem geparkten Auto heraus entstehen. Andere lassen derartige Videobeweise bei Verkehrsdelikten zu. So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg erst kürzlich, dass Videoaufnahmen einer Dashcam in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen (Az. 13  U 851/17). Als Begründung gab das Gericht an, dass "das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör" höher zu bewerten sei als das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht.

Im verhandelten Fall führte die Aufzeichnung zur Aufklärung eines Auffahrunfalls auf der Autobahn. Ein LKW fuhr einem PKW von hinten auf das Fahrzeug. Beide Fahrer schilderten das Geschehen unterschiedlich. Daher nahm das Gericht die Videoaufnahme einer im LKW angebrachten Dashcam zu Hilfe. Mehr zu dem Fall lesen Sie in einer weiteren News.

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