MasterCard-Datenleck: Anspruch auf Schadensersatz?
Wer sich zu Experian im Internet umschaut, findet ein Artikel bei Wikipedia, der recht detailliert über Datenskandale bei diesem Unternehmen berichtet. Diese Fälle sind zwar schon ein paar Jahre her, mancher Kunde hätte sich lieber einen kostenlosen Zugang, beispielsweise zu meineschufa.de, einem Auskunftsportal des Marktführers Schufa gewünscht. Den gab es vor einigen Jahren auf Wunsch "lebenslang kostenlos", nur: Neukunden können dieses Angebot bei der Schufa nur noch gegen eine monatliche Grundgebühr bestellen.
Was sollten Betroffene tun?
Wer sich seinerzeit bei Priceless angemeldet hatte, aber noch nicht von seiner Bank angesprochen wurde, sollte seine Kreditkartenabrechnungen genau prüfen und sich vielleicht eine Zweitkarte (Visa, Amex) besorgen, damit während des Ausfalls der Mastercard aufgrund des Kartentauschs keine Zahlungsprobleme auftreten.
Besteht Anspruch auf Schadensersatz?
Dr. Matthias Böse von der Rechtsanwaltskanzlei Franz LLP in Düsseldorf hat eine spezielle Info-Seite [Link entfernt] eingerichtet, die das Thema ausführlich beleuchtet.
Es liege der Verdacht nahe, so Böse, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten hier nicht in rechtmäßiger Weise erfolgte. Wenn auch eine 100-prozentige Sicherheit der Datenverarbeitung nicht verlangt werde, scheint ein "Absaugen" eines großen Teils (wenn nicht sogar sämtlicher) Kundendaten darauf hinzudeuten, dass Datenschutzvorgaben nicht eingehalten wurden.
Wusste Mastercard schon länger von dem Problem?
Auch gebe es Hinweise darauf, dass Mastercard bereits vor längerer Zeit auf den Verdacht eines Datenlecks hingewiesen wurde. Neben Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen dürfte für Betroffene hier insbesondere Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO von Bedeutung sein, sagt Dr. Böse dazu.
Hiernach wären materielle Schäden (denkbar zum Beispiel Aufwand für einen Kartentausch) aber auch immaterielle Schäden (wie der persönliche Ärger und die Aufregung) zu ersetzen. Hier wären pauschale Abgeltungen für spürbare Nachteile durch objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht erfolgte Beeinträchtigungen von persönlichkeitsbezogenen Belangen zu fassen. Das ist aus seiner Sicht "vorliegend ein valider Punkt, ist doch der Missbrauch der geleakten Informationen zu befürchten".
DSGVO gibt Betroffenen mehr Rechte
Dr. Böse weist "besonders erfreulich für Betroffene" auf folgenden Punkt hin: Nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO haften der Verantwortliche und auch weitere Auftragsverarbeiter, die eingeschaltet worden sein könnten, als Gesamtschuldner für Verstöße. Nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO ergebe sich zudem eine erhebliche Erleichterung für die Anspruchsdurchsetzung, da Mastercard einen ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten beweisen müsse.
Rechtsanspruch prüfen lassen
Man könne, so Dr. Böse weiter, seinen Anspruch jetzt unverbindlich prüfen lassen. Verschiedene Unternehmen, wie beispielsweise die kedapro UG (haftungsbeschränkt) würden die Anfrage der Klienten prüfen und mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen. Kosten entstehen nach Auskunft des Anwalts dafür nicht. Sollte nach der Prüfung auf Wunsch des Betroffenen eine "Geltendmachung von Ansprüchen erfolgen", werde eine gesonderte Vereinbarung getroffen, wonach der Dienstleister am geleisteten Schadenersatz anteilig beteiligt werde. Kommt eine Lösung ohne gerichtliche Beteiligung zustande, sind es 15 Prozent. Geht es vor Gericht, sind es 25 Prozent.
Wie hoch könnte der Schadensersatz sein?
Um welche Entschädigungs-Summen es dabei gehen könnte, ist derzeit noch unklar, da es noch wenig Urteile dazu gibt. Aktuell ist ein Fall in Österreich, wo ein Gericht einem Betroffenen 800 Euro Schadensersatz durch die "Österreichische Post" zusprach, dieser Fall ist aber noch nicht rechtskräftig entschieden.
Andere Unternehmen wie eugd.org verfolgen ein ähnliches Konzept, verlangen aber generell 25 Prozent.
Das Anmelden eigener Ansprüche über diese Anbieter sei für den Betroffenen übrigens risikolos, betont Dr. Böse, da bei Ablehnung der Ansprüche durch das Gericht für den Betroffenen keinerlei Kosten entstünden.
Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.