Themenspezial: Verbraucher & Service Unterbunden

Bußgeld wegen Überrumpelung von Senioren am Telefon

Telefonwerbung ist auch dann verboten, wenn das Unternehmen erst einmal einen Vertreter vorbeischicken will. Gegen eine Firma, die Senioren überrumpelte, verhängte die Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld von 200 000 Euro.
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BNetzA ahndet illegale Telefonwerbung für Hausnotruf-System BNetzA ahndet illegale Telefonwerbung für Hausnotruf-System
Bild: dpa
Werbung am Telefon ist und bleibt verboten, wenn der Verbraucher der Werbung nicht explizit zugestimmt hat. Ein Unternehmen kann sich auch nicht damit herausreden, dass es am Telefon noch gar nichts verkaufen, sondern erst einmal unverbindlich einen Vertreter zuhause vorbeischicken wollte.

Insbesondere wehrlose Senioren werden immer wieder am Telefon überrumpelt - und die Bundesnetzagentur hat dem erneut einen Riegel vorgeschoben. Gegen ein Unternehmen wurde nun ein Bußgeld von 200 000 Euro verhängt. Damit will die BNetzA offenbar zeigen, dass das Gesetz kein zahnloser Tiger ist.

Gesetz kann nicht durch Ausreden umgangen werden

BNetzA ahndet illegale Telefonwerbung für Hausnotruf-System BNetzA ahndet illegale Telefonwerbung für Hausnotruf-System
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Das abgestrafte Unternehmen heißt DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH. Die Firma rief wahllos Senioren an und wollte einen Hausnotruf-Service verkaufen. Der Kauf sollte aber nicht direkt am Telefon stattfinden. Die DGS wollte stattdessen einen Vertreter vorbeischicken, der das Produkt vorstellt und verkauft.

"Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt; es wurde ein Über­raschungs­moment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern", beurteilt die Behörde das Vorgehen. "Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln", sagte BNetzA-Präsident Jochen Homann dazu. Gerade ältere Menschen würden häufig Gefahr laufen, Opfer von unlauteren Werbeversuchen zu werden. "Hier schreiten wir konsequent ein", versprach Homann.

Ein Unternehmen könne sich nicht darauf berufen, dass bei seinem Handeln der gesetzliche Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung gar nicht greift. "Wer Menschen ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anruft, muss damit rechnen, dass wir einschreiten", so Homann.

Auch Anrufe zur Vereinbarung eines Beratungstermins sind also Werbeanrufe, das gilt laut der BNetzA auch dann, wenn sich die Beratung auf Produkte fremder Unternehmen erstreckt. Der DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH war nach den Ermittlungen der BNetzA "vollumfänglich bewusst", dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen. Rechtskräftig ist die Geldbuße allerdings noch nicht, über einen möglichen Einspruch muss das Amtsgericht Bonn entscheiden.

Laut eigenen Angaben hat die BNetzA 2016 Bußgelder in Höhe von rund 900 000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Betroffene Verbraucher können sich darüber auf der Seite der BNetzA beschweren [Link entfernt] .

Obwohl das Unterdrücken der Rufnummer bei Werbeanrufen verboten ist, werden immer noch Werbeanrufe mit gefälschter oder unterdrückter Rufnummer durchgeführt. Doch es gibt Möglichkeiten, die echte Rufnummer herauszufinden. Fangschaltung: So ermitteln Sie die Nummer anonymer Anrufer.

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