Straftatbestand "digitaler Hausfriedensbruch"
Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU)
Bild: dpa
Kriminelle, die Computer, Mobiltelefone und
andere elektronische Geräte mit schädlichen Programmen infizieren,
werden häufig gar nicht belangt. Im deutschen Strafgesetzbuch müsse
daher endlich ein eigener Paragraf für "digitalen Hausfriedensbruch"
verankert werden, fordert der neue nordrhein-westfälische
Justizminister Peter Biesenbach (CDU).
Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU)
Bild: dpa
"Immer häufiger werden Computer und Mobiltelefone heimlich mit
Schadprogrammen infiltriert", sagte Biesenbach der Deutschen
Presse-Agentur in Düsseldorf. "Dazu reicht oft schon das Anklicken
von Links in Spam-Mails oder das Öffnen infizierter Dateianhänge."
Auch elektronische Geräte in Fahrzeugen und Wohnungen würden von
Cyberkriminellen zunehmend missbraucht.
Schutz von "Zombie-IT"
Bereits vor einem Jahr habe der Bundesrat eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht. "Es ist völlig unverständlich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas diese drängende Problematik noch immer nicht aufgegriffen hat", kritisierte Biesenbach den SPD-Politiker.
Dabei müssten die Bürger dringend vor manipulierter "Zombie-IT" geschützt werden. "Vor kurzem ist ein Pärchen von der Webcam seines Smart-TV heimlich beim Liebesspiel gefilmt worden", berichtete der Minister. "Der Mitschnitt tauchte anschließend auf einer Porno-Website auf. Solche Fälle machen deutlich, dass der eigene Fernseher schnell zur Waffe gegen seinen Benutzer werden kann."
Die Gesetzesinitiativeaus der Länderkammer sieht in besonders schweren Fällen des digitalen Hausfriedensbruchs bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor, etwa bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Ob die Vorschläge von Justizminister Peter Biesenbach wirklich sinnvoll sind, erörtern wir in unserem Editorial Neue Strafgesetze gegen "digitalen Hausfriedensbruch"?