Einigung: Zweiter DAB+-Bundesmux kann starten
Der zweite DAB+-Bundesmux kann starten
Screenshot: Michael Fuhr, Foto: Antenne Deutschland
Der Weg für die Aufschaltung des zweiten DAB+-Bundesmux ist frei. Mit einer außergerichtlichen Einigung zwischen der Digital Audio Broadcasting Plattform GmbH (DABP) und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist der Streit um die Rechtmäßigkeit der Zuweisung von DAB+-Frequenzen auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Gremien der Landesmedienanstalten beigelegt worden, teilte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, mit.
Vergleich verhindert langjährigen Rechtsstreit
Der zweite DAB+-Bundesmux kann starten
Screenshot: Michael Fuhr, Foto: Antenne Deutschland
Die komplexen Gespräche der Parteien seien unter der Prämisse geführt worden, die zeitnahe Bereitstellung von bis zu 16 neuen nationalen Hörfunk-Kapazitäten zu ermöglichen. Unter Mitwirkung der Antenne Deutschland GmbH und weiterer Partner konnte so die Einigung auf die Beilegung des Rechtsstreites erreicht werden.
"Ich danke den Akteuren für den fairen und respektvollen Umgang in den intensiven Verhandlungen und die Bereitschaft, sich von der Verantwortung leiten zu lassen, die wichtige Ressource nicht durch langwierige Prozesse weiter zu blockieren. Besonderer Dank gilt dem Investor Steffen Göpel, der durch sein persönliches Engagement diese Lösung ermöglicht hat", so Heinker.
Steffen Göpel betonte für die DABP die standortpolitische Bedeutung des Vergleiches. "Mit dieser Einigung sichern wir erhebliche ökonomische und publizistische Effekte die über Sachsen hinaus auf ganz Mitteldeutschland ausstrahlen."
Die Einigung soll schon kurz vor Weihnachten stattgefunden haben und wurde anschließend den Medienanstalten gemeldet. Am gestrigen Dienstag beriet die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und gab grünes Licht.
Künftige Konstellation unklar
Wie die künftige Konstellation aussieht, ist noch ungewiss. In der Branche wird über einen Sendestart spätestens zur diesjährigen IFA spekuliert. Während Absolut Radio als Programmveranstalter mit mindestens fünf Programmen teilnimmt, sollen sich laut Informationen von teltarif.de zwei Unternehmen Sendernetz- und Plattformbetrieb aufteilen, darunter der bisherige Antenne Deutschland-Mitgesellschafter Media Broadcast. Welche Rolle Steffen Göpel in dem künftigen Konsortium spielt und ob überhaupt noch, ist unklar.
Im Jahr 2017 hatte die SLM der Antenne Deutschland GmbH drahtlose Übertragungskapazitäten für die bundesweite terrestrische Verbreitung privater Hörfunkangebote im technischen Standard DAB+ (Multiplex) auf der Grundlage einer Entscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten zugewiesen. Gleichzeitig lehnte sie den um diese Kapazitäten konkurrierenden Antrag der DABP ab. Gegen diese Zuweisungsentscheidung erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig. Das Gericht gab der Klage der DABP mit Urteil vom Mai 2019 teilweise statt. Die SLM legte daraufhin im September 2019 Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein, die aufgrund übereinstimmender Anträge der Parteien zugelassen worden war.
Die nunmehr erreichte außergerichtliche Lösung beendet eine der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten der deutschen Medienlandschaft der jüngeren Geschichte.