Digitalradio

Einigung: Zweiter DAB+-Bundesmux kann starten

Der Weg für die Aufschal­tung des zweiten DAB+-Bundesmux ist frei dank einer außer­gericht­lichen Eini­gung zwischen der Digital Audio Broad­casting Platt­form GmbH (DABP) und der Säch­sischen Landes­anstalt für privaten Rund­funk und neue Medien (SLM). Spätes­tens zur IFA könnte es nun endlich losgehen.
Von

Der zweite DAB+-Bundesmux kann starten Der zweite DAB+-Bundesmux kann starten
Screenshot: Michael Fuhr, Foto: Antenne Deutschland
Der Weg für die Aufschal­tung des zweiten DAB+-Bundesmux ist frei. Mit einer außer­gericht­lichen Eini­gung zwischen der Digital Audio Broad­casting Platt­form GmbH (DABP) und der Säch­sischen Landes­anstalt für privaten Rund­funk und neue Medien (SLM) ist der Streit um die Recht­mäßig­keit der Zuwei­sung von DAB+-Frequenzen auf der Grund­lage entspre­chender Beschlüsse der Gremien der Landes­medi­enan­stalten beigelegt worden, teilte der Präsi­dent des Medi­enrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker, mit.

Vergleich verhin­dert lang­jährigen Rechts­streit

Der zweite DAB+-Bundesmux kann starten Der zweite DAB+-Bundesmux kann starten
Screenshot: Michael Fuhr, Foto: Antenne Deutschland
Die komplexen Gespräche der Parteien seien unter der Prämisse geführt worden, die zeit­nahe Bereit­stel­lung von bis zu 16 neuen natio­nalen Hörfunk-Kapa­zitäten zu ermög­lichen. Unter Mitwir­kung der Antenne Deutsch­land GmbH und weiterer Partner konnte so die Eini­gung auf die Beile­gung des Rechts­streites erreicht werden.

"Ich danke den Akteuren für den fairen und respekt­vollen Umgang in den inten­siven Verhand­lungen und die Bereit­schaft, sich von der Verant­wortung leiten zu lassen, die wich­tige Ressource nicht durch lang­wierige Prozesse weiter zu blockieren. Beson­derer Dank gilt dem Investor Steffen Göpel, der durch sein persön­liches Enga­gement diese Lösung ermög­licht hat", so Heinker.

Steffen Göpel betonte für die DABP die stand­ortpo­liti­sche Bedeu­tung des Verglei­ches. "Mit dieser Eini­gung sichern wir erheb­liche ökono­mische und publi­zisti­sche Effekte die über Sachsen hinaus auf ganz Mittel­deutsch­land ausstrahlen."

Die Eini­gung soll schon kurz vor Weih­nachten statt­gefunden haben und wurde anschlie­ßend den Medi­enan­stalten gemeldet. Am gest­rigen Dienstag beriet die Direk­toren­konfe­renz der Landes­medi­enan­stalten (DLM) und gab grünes Licht.

Künf­tige Konstel­lation unklar

Wie die künf­tige Konstel­lation aussieht, ist noch unge­wiss. In der Branche wird über einen Sende­start spätes­tens zur dies­jährigen IFA speku­liert. Während Absolut Radio als Programm­veran­stalter mit mindes­tens fünf Programmen teil­nimmt, sollen sich laut Infor­mationen von teltarif.de zwei Unter­nehmen Sender­netz- und Platt­form­betrieb aufteilen, darunter der bishe­rige Antenne Deutsch­land-Mitge­sell­schafter Media Broad­cast. Welche Rolle Steffen Göpel in dem künf­tigen Konsor­tium spielt und ob über­haupt noch, ist unklar.

Im Jahr 2017 hatte die SLM der Antenne Deutsch­land GmbH draht­lose Über­tragungs­kapa­zitäten für die bundes­weite terres­trische Verbrei­tung privater Hörfunk­ange­bote im tech­nischen Stan­dard DAB+ (Multi­plex) auf der Grund­lage einer Entschei­dung der Gremi­envor­sitzen­denkon­ferenz der Landes­medi­enan­stalten zuge­wiesen. Gleich­zeitig lehnte sie den um diese Kapa­zitäten konkur­rierenden Antrag der DABP ab. Gegen diese Zuwei­sungs­entschei­dung erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwal­tungs­gericht Leipzig. Das Gericht gab der Klage der DABP mit Urteil vom Mai 2019 teil­weise statt. Die SLM legte daraufhin im September 2019 Sprung­revi­sion zum Bundes­verwal­tungs­gericht ein, die aufgrund über­einstim­mender Anträge der Parteien zuge­lassen worden war.

Die nunmehr erreichte außer­gericht­liche Lösung beendet eine der bedeu­tendsten Rechts­strei­tigkeiten der deut­schen Medi­enland­schaft der jüngeren Geschichte.

Mehr zum Thema DAB+