Digitalradio

Neuer Anlauf: DAB+ wird Pflicht für höherwertigere Radios

Der nächste Anlauf zur Einführung einer Pflicht für Digitalradio DAB+ in höherwertigeren Radiomodellen: Ein neuer Referentenentwurf zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes liegt vor.
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Dieses analoge Radio von Grundig dürfte bald nicht mehr in Deutschland verkauft werden Dieses analoge Radio von Grundig dürfte bald nicht mehr in Deutschland verkauft werden
Foto: Grundig
Bei der schon länger geplanten Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes (TKG) zur Förde­rung der Digi­ta­li­sie­rung des Hörfunks scheint es voran­zu­gehen. So hat das Bundes­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Energie jetzt einen Refe­ren­ten­ent­wurf zur Anpas­sung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes (TKG) vorge­legt. Der Entwurf dient der Umset­zung des Koali­ti­ons­ver­trags, in dem steht, dass die Digi­ta­li­sie­rung des Hörfunks durch die "Inter­ope­ra­bi­lität" von Radio­emp­fangs­ge­räten zu fördern ist.

Zuvor hatte die EU-Kommis­sion beschlossen, dass ab spätes­tens 2021 alle in der EU verkauften Auto­ra­dios (auch ab Werk) in der Lage sein müssen digi­tales Radio zu empfangen. Deutsch­land will hier noch einen Schritt weiter gehen und eine Digi­tal­radio-Pflicht auch für andere Radio­typen einführen. Ein ähnli­ches Gesetz hatte Frank­reich im Januar verab­schiedet. Auch Italien plant ein ähnli­ches Vorgehen.

Verpflich­tende Schnitt­stelle für Digi­tal­radio

Dieses analoge Radio von Grundig dürfte bald nicht mehr in Deutschland verkauft werden Dieses analoge Radio von Grundig dürfte bald nicht mehr in Deutschland verkauft werden
Foto: Grundig
Der neue Refe­ren­ten­ent­wurf für einen in den §48 des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes einzu­fü­genden Absatz 4 ist nahezu wort­gleich mit dem Novel­len­ent­wurf vom April 2017. Wört­lich heißt es: "Jedes erst­malig zum Verkauf, zur Miete oder ander­weitig auf dem Markt bereit­ge­stellte, über­wie­gend für den Empfang von Ton-Rund­funk bestimmte Empfangs­gerät, das den Programm-Namen anzeigen kann, muss mit mindes­tens einer den aner­kannten Regeln der Technik entspre­chenden Schnitt­stelle ausge­stattet sein, die es dem Nutzer ermög­licht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wieder­zu­geben. Davon ausge­nommen sind Bausätze für Funk­an­lagen". Die Vorlage sollte schon 2017 im Bundestag verab­schiedet werden, kam aber wegen der Bundes­tags­wahlen nicht mehr zur Behand­lung ins Parla­ment.

Konkret heißt das: Künftig sollen höher­wer­tige Radio­emp­fangs­ge­räte mit einer Schnitt­stelle zum Empfang digi­taler Inhalte ("Multi­norm­chip") ausge­stattet sein, also zum Beispiel DAB+ und/oder Inter­net­radio empfangen können. Auto­ra­dios sind mit einge­zogen, Mobil­funk­ge­räte sind ausge­klam­mert. Weiter nur mit analogem Radio verkauft werden dürfen Radios ohne RDS-Anzeige wie Dusch­ra­dios.

"Ich bin davon über­zeugt: Diese Unter­stüt­zung der Politik wird DAB+ in Deutsch­land einen deut­li­chen Schub nach vorne geben", sagte der Präsi­dent der Baye­ri­schen Landes­zen­trale für neue Medien (BLM), Sieg­fried Schneider, anläss­lich der Medi­en­rats­sit­zung am vergan­genen Donnerstag.

In Bayern haben weitere Veran­stalter DAB+-Lizenzen erhalten. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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