Neuer Anlauf: DAB+ wird Pflicht für höherwertigere Radios
Dieses analoge Radio von Grundig dürfte bald nicht mehr in Deutschland verkauft werden
Foto: Grundig
Bei der schon länger geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Förderung der Digitalisierung des Hörfunks scheint es voranzugehen. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jetzt einen Referentenentwurf zur Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Der Entwurf dient der Umsetzung des Koalitionsvertrags, in dem steht, dass die Digitalisierung des Hörfunks durch die "Interoperabilität" von Radioempfangsgeräten zu fördern ist.
Zuvor hatte die EU-Kommission beschlossen, dass ab spätestens 2021 alle in der EU verkauften Autoradios (auch ab Werk) in der Lage sein müssen digitales Radio zu empfangen. Deutschland will hier noch einen Schritt weiter gehen und eine Digitalradio-Pflicht auch für andere Radiotypen einführen. Ein ähnliches Gesetz hatte Frankreich im Januar verabschiedet. Auch Italien plant ein ähnliches Vorgehen.
Verpflichtende Schnittstelle für Digitalradio
Dieses analoge Radio von Grundig dürfte bald nicht mehr in Deutschland verkauft werden
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Der neue Referentenentwurf für einen in den §48 des Telekommunikationsgesetzes einzufügenden Absatz 4 ist nahezu wortgleich mit dem Novellenentwurf vom April 2017. Wörtlich heißt es: "Jedes erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Empfangsgerät, das den Programm-Namen anzeigen kann, muss mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben. Davon ausgenommen sind Bausätze für Funkanlagen". Die Vorlage sollte schon 2017 im Bundestag verabschiedet werden, kam aber wegen der Bundestagswahlen nicht mehr zur Behandlung ins Parlament.
Konkret heißt das: Künftig sollen höherwertige Radioempfangsgeräte mit einer Schnittstelle zum Empfang digitaler Inhalte ("Multinormchip") ausgestattet sein, also zum Beispiel DAB+ und/oder Internetradio empfangen können. Autoradios sind mit eingezogen, Mobilfunkgeräte sind ausgeklammert. Weiter nur mit analogem Radio verkauft werden dürfen Radios ohne RDS-Anzeige wie Duschradios.
"Ich bin davon überzeugt: Diese Unterstützung der Politik wird DAB+ in Deutschland einen deutlichen Schub nach vorne geben", sagte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, anlässlich der Medienratssitzung am vergangenen Donnerstag.
In Bayern haben weitere Veranstalter DAB+-Lizenzen erhalten. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.