DAB+

2. DAB+ Bundesmux: Kläger Göpel begrüßt Urteil

Die Digital Audio Broad­casting Platt­form GmbH (DABP) um den Investor und Ex-Renn­fahrer Steffen Göpel begrüßt das Urteil im Rechts­streit um den zweiten DAB+-Bundesmux.
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Der Vorab-Start des 2. Bundesmux zur IFA in Berlin wackelt Der Vorab-Start des 2. Bundesmux zur IFA in Berlin wackelt
Foto: Media Broadcast
Das Verwal­tungs­gericht Leipzig hat - wie berichtet - den Zuwei­sungs­bescheid der Säch­sischen Landes­anstalt für privaten Rund­funk und Neue Medien (SLM) an das Konsor­tium Antenne Deutsch­land (Media Broad­cast / Absolut Radio) zur Veran­stal­tung des zweiten natio­nalen DAB+-Multi­plex im Platt­form­betrieb aufge­hoben. Gleich­zeitig ordnete das Gericht an, das Zuwei­sungs­verfahren verfah­rens­fehler­frei zum Abschluss zu bringen.

DAPB verlangt öffent­lich nach­voll­zieh­bare Vergabe

Der Vorab-Start des 2. Bundesmux zur IFA in Berlin wackelt Der Vorab-Start des 2. Bundesmux zur IFA in Berlin wackelt
Foto: Media Broadcast
Das Gericht folgte damit umfäng­lich der Rechts­auffas­sung der Klägerin Digital Audio Broad­casting Platt­form GMBH (DABP) rund um den Investor und Ex-Renn­fahrer Steffen Göpel, die im Ausschrei­bungs­verfahren der Arbeits­gemein­schaft der Landes­medi­enan­stalten (ALM) gegen die Antenne Deutsch­land nicht den Zuschlag erhalten hatte und dagegen geklagt hatte.

Das Unter­nehmen zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. DABP-Geschäfts­führer Dr. René Laier sagte im Nach­gang der Verhand­lungen am Verwal­tungs­gericht Leipzig: "Das Urteil hebt die grob rechts­widrige Vergabe der bundes­weiten DAB-Platt­form­lizenz durch die Landes­medi­enan­stalten an die Antenne Deutsch­land GmbH & Co. KG auf. Ich erwarte von der ALM, dass nun schnellst­möglich eine in jeder Hinsicht öffent­lich nach­voll­zieh­bare Vergabe der Lizenz für den bundes­weiten Platt­form­betrieb im Digi­talradio erfolgt."

Sprung­revi­sion könnte rechts­kräf­tiges Urteil beschleu­nigen

Gleich­zeitig ließ das Verwal­tungs­gericht Leipzig die Sprung­revi­sion zum Bundes­verwal­tungs­gericht zu. Damit sieht die DABP die ange­kündigte Aufschal­tung bundes­weiter Radio­programme durch eine Platt­form der Antenne Deutsch­land noch in diesem Jahr in Frage gestellt. Das Konsor­tium hatte im März verkündet, noch im vierten Quartal 2019 mit dem Betrieb des zweiten Multi­plex beginnen zu wollen. Auch bei der Gerichts­verhand­lung am Mitt­woch unter­strich das Unter­nehmen dieses Vorhaben.

Wie der Bran­chen­dienst "Flur­funk Dresden" speku­liert, sei das vermu­tete Kalkül hinter der Ankün­digung, dass, bis das letzt­instanz­liche Urteil der Klage gegen das Verfahren verkündet werden würde, der zweite Bundesmux einige Jahre in Betrieb gewesen sei. Mit dem mehr­jährigen Betrieb hätte die Kraft des Fakti­schen Auswir­kungen auf die weitere Entwick­lung, hieß es. Auf der anderen Seite könnten so aller­dings Scha­dens­ersatz­forde­rungen für die Landes­medi­enan­stalten in Millio­nenhöhe drohen, die vermut­lich von Jahr zu Jahr wachsen würden.

Somit stelle sich die Frage, ob beide Parteien die schon bei Gericht ange­meldete soge­nannte Sprung­revi­sion anstreben. Mit dieser werde die zweite Instanz (Beru­fung vor dem Ober­verwal­tungs­gericht Bautzen) über­sprungen und der Rechts­streit direkt an das letzt­instanz­liche Gericht weiter­geleitet. Vom Bundes­verwal­tungs­gericht sei laut Flur­funk Dresden bekannt, dass es seine Entschei­dungen inner­halb von sechs bis acht Monaten verkünde.

Die Sprung­revi­sion könnte also eine zügige endgül­tige Entschei­dung erheb­lich beschleu­nigen und die drohende Scha­dens­ersatz­summe erheb­lich verrin­gern. Sie würde aber vermut­lich auch verhin­dern, dass Antenne Deutsch­land den Multi­plex noch dieses Jahr in Betrieb nimmt, speku­liert der Medi­endienst.

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