2. DAB+ Bundesmux: Kläger Göpel begrüßt Urteil
Der Vorab-Start des 2. Bundesmux zur IFA in Berlin wackelt
Foto: Media Broadcast
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat - wie berichtet - den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (SLM) an das Konsortium Antenne Deutschland (Media Broadcast / Absolut Radio) zur Veranstaltung des zweiten nationalen DAB+-Multiplex im Plattformbetrieb aufgehoben. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, das Zuweisungsverfahren verfahrensfehlerfrei zum Abschluss zu bringen.
DAPB verlangt öffentlich nachvollziehbare Vergabe
Der Vorab-Start des 2. Bundesmux zur IFA in Berlin wackelt
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Das Gericht folgte damit umfänglich der Rechtsauffassung der Klägerin Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP) rund um den Investor und Ex-Rennfahrer Steffen Göpel, die im Ausschreibungsverfahren der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) gegen die Antenne Deutschland nicht den Zuschlag erhalten hatte und dagegen geklagt hatte.
Das Unternehmen zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. DABP-Geschäftsführer Dr. René Laier sagte im Nachgang der Verhandlungen am Verwaltungsgericht Leipzig: "Das Urteil hebt die grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch die Landesmedienanstalten an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG auf. Ich erwarte von der ALM, dass nun schnellstmöglich eine in jeder Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio erfolgt."
Sprungrevision könnte rechtskräftiges Urteil beschleunigen
Gleichzeitig ließ das Verwaltungsgericht Leipzig die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Damit sieht die DABP die angekündigte Aufschaltung bundesweiter Radioprogramme durch eine Plattform der Antenne Deutschland noch in diesem Jahr in Frage gestellt. Das Konsortium hatte im März verkündet, noch im vierten Quartal 2019 mit dem Betrieb des zweiten Multiplex beginnen zu wollen. Auch bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch unterstrich das Unternehmen dieses Vorhaben.
Wie der Branchendienst "Flurfunk Dresden" spekuliert, sei das vermutete Kalkül hinter der Ankündigung, dass, bis das letztinstanzliche Urteil der Klage gegen das Verfahren verkündet werden würde, der zweite Bundesmux einige Jahre in Betrieb gewesen sei. Mit dem mehrjährigen Betrieb hätte die Kraft des Faktischen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung, hieß es. Auf der anderen Seite könnten so allerdings Schadensersatzforderungen für die Landesmedienanstalten in Millionenhöhe drohen, die vermutlich von Jahr zu Jahr wachsen würden.
Somit stelle sich die Frage, ob beide Parteien die schon bei Gericht angemeldete sogenannte Sprungrevision anstreben. Mit dieser werde die zweite Instanz (Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen) übersprungen und der Rechtsstreit direkt an das letztinstanzliche Gericht weitergeleitet. Vom Bundesverwaltungsgericht sei laut Flurfunk Dresden bekannt, dass es seine Entscheidungen innerhalb von sechs bis acht Monaten verkünde.
Die Sprungrevision könnte also eine zügige endgültige Entscheidung erheblich beschleunigen und die drohende Schadensersatzsumme erheblich verringern. Sie würde aber vermutlich auch verhindern, dass Antenne Deutschland den Multiplex noch dieses Jahr in Betrieb nimmt, spekuliert der Mediendienst.