Digitalradio

DAB+: Klage gegen Entscheidung beim zweiten Bundesmux

Die Entscheidung der Landesmedienanstalten beim zweiten DAB+-Multiplex zugunsten dem Konsortium "Antenne Deutschland" hat ein juristisches Nachspiel. Einer der unterlegenen Mitbewerber hat ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Leipzig angestoßen, der andere prüft das.
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DAB+: Der zweite Bundesmux lässt wohl noch lange auf sich warten DAB+: Der zweite Bundesmux lässt wohl noch lange auf sich warten
Foto: Michael Fuhr
Die Digital Audio Broadcasting Plattform DABP GmbH um den Leipziger Investor und früheren Rennfahrer Steffen Göpel ficht die Entscheidung der Landesmedienanstalten beim zweiten nationalen DAB+-Multiplex zugunsten der Antenne Deutschland GmbH & Co. KG an. Göpel war der Initiator des zweiten Digitalradio-Bundesmux, die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten hatte allerdings am 6. Juni das konkurrierende Konsortium Antenne Deutschland der Veranstalter Absolut Digital und Media Broadcast bevorzugt. Und das, obwohl zuvor die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) Göpels Unternehmen mit Mehrheit vorgeschlagen hatte.

Entscheidung über Eilverfahren im August

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Foto: Michael Fuhr
Bereits am 22. Juni stieß die DABP ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Leipzig an (Aktenzeichen 1 L 538/17). Per Einstweiliger Verfügung soll den Medienanstalten untersagt werden, einen positiven Bescheid an Antenne Deutschland auszustellen. Im August, also noch rechtzeitig vor der Internationalen Funkausstellung (IFA), will das Gericht seine Entscheidung bekannt geben.

Wie der Branchendienst text intern ergänzt, moniere das unterlegene Unternehmen, dass Absolut Digital und Media Broadcast ihren Antrag nach Fristende noch nachgebessert hätten, was angeblich unzulässig sei. Sollte das Gericht dieser Auffassung folgen, verzögert das den ursprünglich bis Mitte 2018 geplanten Sendestart von 16 zusätzlichen, bundesweiten Privatradios erheblich. Denkbar ist, dass das Gericht die Medienanstalten auffordert, die Anträge nochmals neu zu bewerten, und zwar mit Stichtag Ende April, dem Ende der Einigungsgespräche. Denkbar aber auch, dass das Gericht sogar eine völlige Neuausschreibung verlangt. Damit wäre ein Sendestart vor 2019 Utopie.

Auch Radi/o Digital prüft Klage gegen Verfahren

Auch der andere unterlegene Veranstalter, Radi/o Digital, prüft ein juristisches Vorgehen gegen die Entscheidung zugunsten Antenne Deutschland. Ihm sei angeblich nicht die Möglichkeit eingeräumt worden, den Antrag zu verbessern: "Es drängt sich natürlich nun die Frage auf, ob das Ausschreibungsverfahren unter diesen Umständen korrekt, beziehungsweise rechtlich einwandfrei verlaufen ist, was wir prüfen werden", kündigte Prof. Dr. Dr. Peter Löw, Vorstand LIVIA Corporate Development SE, zu der auch die Radi/o digital GmbH gehört, im Branchendienst "meinungsbarometer.info" an. Die Münchner werfen zudem der Media Broadcast vor, eine frühere Absichtserklärung zur Zusammenarbeit nicht eingehalten zu haben.

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