Ausland

Verbraucherzentrale gegen Drillisch: Abmahnung wegen EU-Roaming

Die Umstellung des Roaming-Standardtarifs bei winSIM und smartmobil hat offenbar einen ernsteren Hintergrund als bisher gedacht. Auch bei PremiumSIM und yourfone gab es Änderungen.
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Einstweilige Verfügung gegen bisherige Roaming-Regelung bei winSIM und smartmobil Einstweilige Verfügung gegen bisherige Roaming-Regelung bei winSIM und smartmobil
Fotos: teltarif.de/fotofabrika-fotolia.com, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Wie berichtet hat Drillisch bei seinen Mobilfunkmarken winSIM und smartmobil den standardmäßig bei Vertragsabschluss eingestellten Roamingtarif geändert. Anstelle des bisherigen Europa-Pakets ist nun der regulierte EU-Tarif die Vorauswahl. Die gleiche Regelung hat das Unternehmen inzwischen auch bei PremiumSIM und yourfone eingeführt.

Diese Maßnahme hat offenbar einen ernsten Hintergrund, den das Onlinemagazin Golem aufgegriffen hat, das sich auf eine Information der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bezieht. Demnach hat das Landgericht Frankfurt der Drillisch Online die bisherige Regelung per einstweiliger Verfügung untersagt (Aktenzeichen: 2-06 O 263/17).

Urteil noch nicht rechtskräftig

Einstweilige Verfügung gegen bisherige Roaming-Regelung bei winSIM und smartmobil Einstweilige Verfügung gegen bisherige Roaming-Regelung bei winSIM und smartmobil
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Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Verbraucherzentrale, dass das bisherige Vorgehen von Drillisch mit der Roam-like-at-home-Regelung in der Europäischen Union nicht vereinbar ist. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat der Provider bei ersten Marken nun den regulierten Tarif geändert.

Interessenten, die anstelle des regulierten Tarifs das Europa-Paket nutzen möchten, können dieses bei Vertragsabschluss als Option weiterhin auswählen. Wer sich erst später für das alternative Roaming-Paket entscheidet, zahlt dafür allerdings eine zusätzliche monatliche Grundgebühr. Umgekehrt haben auch Kunden, bei denen das Europa-Paket voreingestellt ist, jederzeit die Möglichkeit, in den regulierten Tarif zu wechseln.

Beide Optionen haben Vor- und Nachteile

Beide Optionen für die Mobilfunknutzung im Ausland bringen für die Kunden Vor- und Nachteile mit sich. Der regulierte EU-Tarif ermöglicht den Einsatz der SIM-Karte in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu den gleichen Konditionen wie innerhalb Deutschlands. Einzig die Fair-use-Regelungen - etwa bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt - gilt es zu beachten.

Das Europa-Paket von Drillisch gilt zusätzlich in der Schweiz, wo der regulierte Tarif nicht greift. Dafür steht anstelle des für die innerdeutsche Nutzung bestimmten Datenvolumens ein separates Kontingent für den Auslandseinsatz zur Verfügung, das allerdings maximal 1 GB groß ist. Für 12,99 Euro können die Kunden nach dem Verbrauch des Volumens ein weiteres Datenpaket für International Roaming buchen, dessen Umfang mit dem des Europa-Pakets im jeweiligen Tarif identisch ist.

Weitere Tipps und Hinweise zur Mobilfunknutzung im Ausland finden Sie in unserem Roaming-Ratgeber.

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