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Roaming: Das gilt für die Drillisch-Marken simply, smartmobil & Co.

In Tarifen der Drillisch-Marken ist oftmals bereits eine Roaming-Leistung inklusive. Diese kann der Kunde kündigen. Lesen Sie, wie Drillisch die EU-Roaming-Regulierung umsetzt.
Von Thorsten Neuhetzki

Handynutzung im Ausland: Das gilt für die Drillisch-Marken. Handynutzung im Ausland: Das gilt für die Drillisch-Marken.
Foto: dpa
Ab 15. Juni gelten neue Bedingungen für das Roaming mit dem Handy im EU-Ausland. Vom Kernsatz "Roam like at home", also der Nutzung des Inlandstarifes im Ausland, gibt es aber viele Abweichungen. Eine dieser Abweichungen gilt, wenn der Kunde bei seinem Provider einen Auslandstarif gebucht hat oder dieser Bestandteil des Tarifes ist. So ist das beispielsweise bei vielen Tarifen der Drillisch-Marken simply, smartmobil & Co. der Fall. Doch der Provider hat bekanntgegeben, was die Kunden tun können und welche Konditionen für die Kunden gelten.

Zunächst einmal: Wer als Bestandteil seines Tarifes auch Roaming-Leistungen gebucht hat, behält diese weiterhin. Das kann Vor- aber auch Nachteile haben. So gewährt Drillisch seinen Kunden beispielsweise im Ausland zusätzlichen Datentraffic zum in Deutschland gebuchten Volumen. Gleichzeitig kann aber nicht das zumeist größere deutsche Datenpaket im Ausland versurft werden. Drillisch spricht in diesem Fall von einem "alternativen Roamingtarif", den der Kunde gebucht hat. Bei simply ist seit gestern beispielsweise auch die Schweiz mit inkludiert, was beim regulierten Tarif nicht der Fall ist.

Ein Wechsel von einem alternativen Roamingtarif in einen regulierten EU-Roamingtarif ist kostenlos möglich, teilt Drillisch mit. Der Wechsel gelte ab dem nächsten Tag. Mit dem Wechsel in den regulierten EU-Roamingtarif greift dann aber auch die Anwendung der Regelungen der angemessenen Nutzung ("Fair-Use-Policy") bei Telefonie, SMS und Daten. Diese wurde von der EU ausdrücklich vorgesehen. Hierbei wird ein Zeitraum von vier Monaten betrachtet. "Bei einer festgestellten missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung, einer Volumenüberschreitung oder einem fehlenden Nachweis von stabilen Bindungen an Deutschland behalten wir uns vor, Aufschläge zu erheben." Außerdem entfallen möglicherweise in der Option inkludierte Länder wie die Schweiz.

So wird die Fair-Use-Regel berechnet

Handynutzung im Ausland: Das gilt für die Drillisch-Marken. Handynutzung im Ausland: Das gilt für die Drillisch-Marken.
Foto: dpa
Das Fair-Use-Prinzip ist vergleichsweise kompliziert. Wörtlich heißt es von Drillisch: "Bei Überschreitung eines Roaming-Datenvolumens, welches dem doppelten Datenvolumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkundengesamtpreises (ohne Aufschlag für Hardware oder sonstige Dienste, wie Napster oder Zattoo) eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt (9,163 EUR/GB (15. Juni - 31. Dezember 2017) [...]) ergibt, können Aufschläge für die weitere Nutzung von Datenroamingdiensten (einschl. MMS) erhoben werden. Offene Datenpakete sind alle Tarife, die eine Datenflat enthalten oder Tarife, deren Datendienste günstiger als die vorgenannten Roamingvorleistungsentgelte angeboten werden." Im Klartext: Wenn ein Tarif (ohne Dienste-Optionen und Hardware-Zuschlag) bei einer Drillisch-Marke monatlich 14,99 Euro kostet, so wird dieser Betrag durch den regulierten Brutto-Preis des Daten-Großhandelspreises geteilt und dieses Ergebnis mit zwei multipliziert. Als Ergebnis bedeutet das, dass der Kunde 3,27 GB ohne weitere Kosten im EU-Ausland surfen kann. Bei weiterer Datennutzung im EU-Ausland wird dann jedoch ein Aufschlag von maximal 9,163 Euro je GB berechnet. Ab Jahresende ändern sich diese Zahlen wieder, dann ändern sich nämlich auch die Großhandelskonditionen erneut. Ab 1. Januar 2018 liegt der Brutto-Großhandelspreis für ein Gigabyte bei 7,14 Euro, ab 1. Januar 2019 bei 5,355 Euro und noch einmal ein Jahr später bei 4,165 Euro.

Wer seinen Drillisch-Tarif über Monate hinweg dauerhaft im Ausland nutzt, muss zudem damit rechnen, dass auch die Kosten für Telefonate und SMS in Rechnung gestellt werden. Hier gibt es dann Aufschläge gegenüber den Deutschland-Konditionen. Bei einer gebuchten Allnet-Flat müsste der Kunde dann für abgehende Telefonate 3,8 Cent pro Minute zahlen, ankommende Gespräche kosten 1,28 Cent pro Minute. Für den normalen Urlauber oder Pendler gilt das jedoch nicht. Wer indes das Winterhalbjahr in Spanien verbringt, dürfte mit dieser Problematik vertraut werden.

Für einige Drillisch-Kunden gilt aber auch, dass sie ihr Handy im Ausland gar nicht nutzen können. Sie haben dann einen National-Tarif abgeschlossen, der kein Roaming zulässt. Diese und weitere Ausnahmen sowie allgemeine Fragen zum Thema beantworten wir in unserem Artikel zur EU-Roaming-Umstellung.

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